Die Mehrwertsteuer von Kaffee und Kaffeeprodukten wie Bohnen, Tabs und einer Tasse KaffeeKaffee zählt in Deutschland zu den Grundnahrungsmitteln und diese werden bekanntlich nur mit dem halben Mehrwertsteuersatz belegt. Ganz so einfach ist das mit der Mehrwertsteuer bei dem Muntermacher, und gesellschaftlichem Kultgetränk aber nicht. Ob Kaffeebohnen, Caffé Pad, Kaffee To Go, Cappuccino oder Latte Macchiato der Umsatzsteuer Teufel steckt im Detail. Das gilt leider oft auch für andere Nahrungsmittel. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite Mehrwertsteuer auf Lebensmittel und Getränke. Und hier gibt es Informationen zur Mehrwertsteuer auf Strom. Bei den Milchkaffees hängt der MwSt.-Satz vom Milchanteil ab.

>>>>Bis zum 31.12.2023 galten wegen der Corona-Krise verringerte Mehrwertsteuersätze<<<<

Wie auch bei einigen anderen Lebensmitteln kommt es bei der MwSt auf Kaffee auf das wo und wie an: Die Frage ist, in welchem Zustand ist der Kaffee und wo wird er getrunken.

Für Verbraucher, die ein Päckchen Kaffee im Lebensmittelgeschäft kaufen ist auf der Rechnung der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7% ausgewiesen. Dabei ist es egal ob der Rohstoff bereits gemahlen oder noch als Kaffeebohne vorliegt. Mithin ist das private Aufbrühen, egal ob mit Filter, Kaffeemaschine im Hinblick auf diese Steuerart erträglich.

Das ändert sich allerdings, wenn Kaffee in der bereits veredelten, flüssigen Form gekauft wird. Als Genuss fertiges Produkt, fallen für die Tasse Kaffee im Restaurant oder Café 19% Mehrwertsteuer an. Dieser normale Mehrwertsteuersatz gilt auch für den „Coffee To Go Becher“ am Schalter.

Der Milchanteil entscheidet über den Mehrwertsteuersatz

Aber auch Kaffee ist aus Sicht der Steuerbehörde nicht gleich Kaffee. Schließlich gibt es ja auch Kaffee mit einem hohen Milchanteil wie den Cappuccino oder den Latte Macchiato. Der Verkauf von Milch im Geschäft unterliegt wiederum nur dem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7%. Wenn daher Kaffee mit einem Milchanteil von 75% und mehr an einem Verkaufsort erworben wird, bei dem das Getränk nicht direkt vor Ort verzehrt werden kann, sind für den Kaffee nur 7% Mehrwertsteuer zu zahlen. Ansonsten gilt auch für den Kaffe to-go 19% sind fällig.
Doch was heiß Milchanteil? Sind hier Gewichtsprozent oder Volumenprozent in gemeint? Gemeint sind laut
BMF v. 05.08.2004 – IV B 7 – S 7220 – 46/04 BStBl 2004 I S. 638 der Massenanteil. „Der Anteil von 75 % an Milch oder Milcherzeugnissen bezieht sich auf Massenanteile. Somit werden sowohl Erzeugnisse erfasst, die einen Massenanteil, als auch solche, die einen Volumenanteil von mindestens 75 % an Milch oder Milcherzeugnisses aufweisen.“ (Quelle: hier). In der Tabelle 1 sind die Steuersätze für verschiedene Kaffee-Varianten angegeben.

Tab. 1: Übersicht Umsatzsteuer auf Kaffee verschiedener Art und Zubereitung

Kaffeeart Mehrwertsteuersatz für Kaffee
Geröstete Kaffeebohnen, Kaffeepulver, Instantkaffee: Kauf unzubereitet in Geschäften 7%
Kaffeepads (Kapseln im Verkauf) 7%
zubereiteter Kaffee in Gastronomie etc. 19%
Cappuccino s. Text 7%/19%
Milchmixgetränke* 7%
Milchkaffee** ?%

*Anteil an Milch mindestens 75 %
** Steuersatz richtet sich nach dem Mischungsverhältnis

Mehrwertsteuer Kaffee-Pads bzw. Kapseln

Für Kaffee-Pads wie Nespresso oder Caffé Pads von Tschibo etc. gilt beim Kauf im Geschäft oder bei der Bestellung im Versandhandel der reduziert Mehrwertsteuersatz von 7%.

Ist auch noch im Kaffeepreis enthalten: die Kaffeesteuer

Im Kaffeepreis ist übrigens bereits die Kaffeesteuer enthalten, die sowohl auf löslichen Kaffee und alle Sorten Röstkaffee fällig wird, was im Kaffeesteuergesetz (KaffeeStG) nachgelesen werden kann. Welche Unterschiede bei Röstkaffe und löslichem Kaffee bestehen erklärt das Bundesfinanzministerium in dieser Broschüre. Und natürlich ist auch entkoffeiniert Kaffee steuerlich relevanter Kaffee. Es gelten diese Steuersätze:

Die Steuersätze für Röstkaffee und löslichen Kaffee betragen:

  • Röstkaffee 2,19 Euro
  • Löslicher Kaffee 4,78 Euro

Kaffeehaltige Waren ein eigenes Kapitel

Ja und dann gibt es noch kaffeehaltige Waren, wobei es sich um Waren handelt, die einen Gewichtsanteil von 1% bis 90% Kaffee pro Kilogramm enthalten. Und da macht die Kaffeesteuer wieder eine Ausnahme von der Besteuerung wenn nicht ja wenn nicht das Produkt aus einem Drittland oder Drittgebiet direkt eingeführt wurde oder….oder.

Und selbstverständlich wird die Umsatzsteuer beim Kaffee auf den bereits um die Kaffeesteuer erhöhten Betrag berechnet – quasi als Steuer auf die Steuer. Ist halt alles eine Endverbrauchersteuer.

Der Kaffee bei der Umsatzsteuervoranmeldung & Einkommensteuer bei Unternehmen

Während Privatpersonen die Mehrwertsteuer Ausgaben für Kaffee nicht steuerlich geltend machen können, ist das bei Unternehmen, Selbstständigen, Freiberuflern und Gewerbetreibende anders. Hier besteht im Rahmen des Vorsteuerabzugs die Möglichkeit im Fall einer geschäftlich/betrieblich bedingten Nutzung von Kaffee die Umsatzsteuer beim Vorsteuerabzug geltend zu machen. Dies gilt bei der Einkommensteuer dann auch für den gesamten Anschaffungspreis (je nach Anlass ist aber eventuell nur eine anteilige steuerliche Berücksichtigung möglich).

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags erläutert dazu:

„Grundsätzlich unterliegt der Handel mit Kaffee der deutschen Umsatzsteuer.
Nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Anlage 2 Nr. 12 Umsatzsteuergesetz (UStG) ermäßigt sich die Umsatzsteuer für Umsätze von Kaffee durch Lieferung, Einfuhr aus Drittländern oder innergemeinschaftlichen Erwerb auf sieben Prozent.
Schuldner der Umsatzsteuer ist der Unternehmer, der Umsätze ausführt. Als Verbraucherabgabe
wird sie jedoch wirtschaftlich von den Konsumierenden getragen. “ Quelle: bundestag.de

Umsatzsteuer auf Kaffee in anderen Ländern

Wie aus den vorangegangenen Beschreibungen ersichtlich war, ist die Umsatzbesteuerung von Kaffeeprodukten eine durchaus komplizierte Angelegenheit. Es kommt auf die Feinheiten an. Die ist in anderen Ländern teilweise ebenso der Fall. Wir sind hier nicht in der Lage die Details der Besteuerung von Kaffeeprodukten in jedem einzelnen Land darzustellen. In der Tabelle 1 ist aber der landesübliche Mehrwertsteuersatz für Kaffee angegeben. Teilweise gab und gibt es Ausnahmen aufgrund von der Corona-Krise und dem Krieg in der Ukraine, bzw. auf besonderen wirtschaftlichen Gründen. Bei den Ausnahmen wurden/werden die üblichen Steuersätze befristet reduziert

Tab. 1: Umsatzsteuer auf Kaffee in verschiedenen Ländern

Land Mehrwertsteuersatz für Kaffee
Dänemark 25%
England 20%
Frankreich 5,5%
Italien 22%
Niederlande 9%
Norwegen 25%
Österreich 20%
Polen 23%
Portugal 23%
Schweden 12%
Schweiz 2,5%
Spanien 10%
Türkei 18%

 

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