Tipps zur Steuerklasse 6: Tabelle der Abzüge, Minijobs etc.Für Arbeitnehmer, die nur in einem Arbeitsverhältnis stehen, hat die Steuerklasse 6 keine Bedeutung. Sie kommt zum Einsatz, wenn Berufstätige bei zwei oder mehr Arbeitgebern angestellt sind. Dazu müssen jedoch sämtliche Gehälter über die Lohnsteuerkarte abgerechnet werden, es darf sich also nicht um einen sogenannten Minijob handeln. Außerdem sind die Arbeitgeber verpflichtet, Steuerklasse 6 anzuwenden, wenn einer ihrer Angestellten ihnen den Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) nicht ermöglicht. Von allen sechs Lohnsteuerklassen behält das Finanzamt bei einer Besteuerung nach Klasse 6 die meisten Abzüge ein. Doch es besteht die Möglichkeit durch Geltendmachung von Werbungskosten und Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung eine Rückerstattung zu bekommen.

 

Im Gegensatz zu den Lohnsteuerklassen 1-5 beinhaltet die Steuerklasse 6 keinen der Freibeträge, die in den anderen Steuerklassen gewährt werden. Die Arbeitnehmer müssen daher für ihr komplettes Bruttogehalt ab dem ersten Euro Lohnsteuer zahlen. Dafür kann die Steuerklasse 6 mit jeder der anderen Steuerklassen kombiniert werden. Berufstätige mit mehreren Arbeitsstellen nutzen daher, je nach Familienstand und Einkommen, den Grundfreibetrag, die Arbeitnehmerpauschale für die Werbungskosten, den Sonderausgabenpauschbetrag, die Vorsorgepauschale, den Kinderfreibetrag und eventuell den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in einer der anderen Steuerklassen. Lediglich der Altersentlastungsbetrag für Steuerzahler, die vor dem jeweiligen Steuerjahr das
64. Lebensjahr vollendet haben, findet auch bei Lohnsteuerklasse 6 Anwendung.

Steuerklasse 6 – Minijob und Studenten

Minijobs sind per Definition eine geringfügig entlohnte Beschäftigung bis 538 Euro Arbeitsentgelt, gültig ab dem 1. Januar 2024. Wer eine solche Beschäftigung bis zur Verdienstgrenze von 538 Euro ausübt benötigt keine Steuerklasse 6 (auch keine andere Steuerklasse), da der Verdienst steuerfrei ist. Wenn aber mehrere Minijobs ausgeübt werden und die 538 Euro Grenze überschritten ist, ist die Steuerklasse 6 Pflicht. Die Abzüge sind weiter unten in der Tabelle 1 dargestellt.
Studenten haben die Wahl zwischen mehreren Beschäftigungsverhältnissen. Immer dann, wenn es sich um mehr als eine Nebenbeschäftigung handelt, ist die Steuerklasse 6 fällig. Dies gilt auch, wenn der Minijob über der 538 Euro Verdienstgrenze liegt.

So erhalten Steuerpflichtige doch einen Freibetrag in Steuerklasse 6

Der in den Steuerklassen 1-4 eingeräumte Grundfreibetrag bewirkt, dass ein Steuerpflichtiger für einen Teil seines Jahreseinkommens keine Einkommensteuer zahlt. Erst wenn das jährliche Bruttogehalt den Grundfreibetrag übersteigt, muss ein Berufstätiger den Teil seines Einkommens versteuern, der über dem Grundfreibetrag liegt. In Steuerklasse 6 gibt es keinen Grundfreibetrag, weshalb die Abzüge in dieser Lohnsteuerklasse sehr hoch sind. Daher lassen Arbeitnehmer mit mehreren sozialversicherungspflichtigen Jobs das niedrigste Gehalt über die Klasse 6 versteuern.

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Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen nicht voll ausgeschöpften steuerlichen Grundfreibetrag aus dem ersten Arbeitsverhältnis auf die Steuerklasse 6 zu übertragen, wie die Oberfinanzdirektion Niedersachsen erläutert. Beantragt ein Steuerpflichtiger den Übertrag des nicht ausgenutzten Freibetrags, überprüft das Finanzamt, ob aus dem ersten Dienstverhältnis Lohnsteuer anfällt. Dazu wird eine Hochrechnung erstellt und der nicht ausgenutzte Freibetrag ermittelt. Die Steuerzahler müssen jedoch beachten, dass der in Lohnsteuerklasse 6 eingetragene Freibetrag gleichzeitig als Hinzurechnungsbetrag auf das Einkommen aus dem Hauptjob aufgeschlagen wird. Daher empfiehlt die Oberfinanzdirektion Niedersachsen, nur das tatsächliche Gehalt aus dem zweiten Arbeitsverhältnis als Freibetrag in Steuerklasse 6 einzutragen. So verhindert der Arbeitnehmer, dass er durch den Hinzurechnungsbetrag im ersten Job Lohnsteuer zahlt.

Steuerklasse 6 Abzüge 2024 – Übersicht in Tabelle

Der Nachteil in der Steuerklasse 6 resultiert weniger aus den Abzügen als vielmehr aus den n icht gewährten Freibeträgen. Die Abzüge vom Bruttolohn kommen durch Beiträge zu Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung zu Stande (Tabelle 1). Die Summe der Sozialversicherungsbeiträge macht rund 50% aus.

Tab. 1: Tabelle der Abzüge in der Steuerklasse 6 2024

Art Abzüge (Arbeitnehmeranteil) Besonderheiten Beitragsbemessungsgrenze
Lohnsteuer abhängig vom Einkommen West Ost
Arbeitslosenversicherung 2,6%  (1,3%) 7.550 € 7.450 €
Krankenversicherung allgemeiner Satz 14,6%  (7,3%)
Krankenversicherung ermäßigter Satz 14,0%  (7,0%) 5.175 € 5.175 €
Pflegeversicherung 3,4%  (1,7%)* 0,6% Kinderlose 5.175 € 5.175 €
Jahresarbeitsentgeltgrenze 69.300 € 69.300 €
allg. Rentenversicherung 18,6%  (9,3%) bis Beitrags- bemessungsgrenze 7.300 € 7.100 €

* abhängig von der anzahl und dem Alter der Kinder

Lohnsteuerklasse 6 als Strafe

Der Gesetzgeber sieht die Einstufung eines Berufstätigen in die Lohnsteuerklasse 6 auch als eine Strafmaßnahme an, falls der Arbeitgeber keinen Zugang zu den ELStAM-Daten seines Mitarbeiters erhält. In den FAQ von ELSTER, der elektronischen Steuererklärung des deutschen Fiskus, erfahren Arbeitgeber, dass sie zum Abruf der ELStAM-Daten die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) ihrer Angestellten benötigen:  Falls ein Arbeitnehmer die IdNr nicht weitergibt oder falsche Angaben macht, ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Gehalt nach Steuerklasse 6 zu versteuern. Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf der Arbeitgeber die IdNr nicht selbst beim Finanzamt erfragen. Der Arbeitgeber muss schriftlich festhalten, dass sich der Arbeitnehmer weigert, die IdNr bekannt zu geben und dass aus diesem Grund die Lohnsteuerklasse 6 Anwendung findet. Eine weitere Pflicht zur Aufzeichnung im Lohnkonto des Arbeitnehmers besteht nicht.

Jeder Berufstätige hat das Recht, zu beantragen, dass für ihn keine ELStAM-Daten gebildet werden. Außerdem können Arbeitnehmer eine Positivliste mit den Arbeitgebern erstellen, die Einblick in ELStAM erhalten sollen. Auch die Bildung einer Negativliste mit den Arbeitgebern, denen der Zugriff verweigert wird, ist möglich. Versucht ein Arbeitgeber der Negativliste, die Daten abzurufen, teilt ihm das Finanzamt die Sperre mit. Das Gehalt muss dann so lange nach Steuerklasse 6 besteuert werden, bis der Steuerpflichtige die Sperre wieder aufhebt.

Freibeträge gibt es in dieser Steuerklasse 2021 nicht.

Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 12. August 2021 zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung festgestellt: “ Die Steuerfreiheit ist nicht bei Arbeitnehmern zulässig, bei denen der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI vornimmt“.

Eingetragene Lebenspartner oder Eheleute können die Lohnsteuerklasse 6 z. B. nicht mit der Steuerklasse 4 kombinieren.

Tipps zu Rückerstattungsmöglichkeiten

Trotz oder besser gesagt gerade wegen der hohen Steuerabzüge in Steuerklasse 6 besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Einkommensteuererklärung eine Rückerstattung zu erhalten. Welche Möglichkeiten bestehen? Arbeitnehmer in dieser Steuerklasse sind verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. In dieser Erklärung werden alle Einkünfte des Jahres zusammengeführt und die tatsächliche Steuerlast ermittelt. Bei der Einkommensteuerveranlagung können Arbeitnehmer in Steuerklasse 6 verschiedene Werbungskosten und Sonderausgaben geltend machen, um ihre steuerliche Belastung zu reduzieren. Hier sind einige Beispiele:

Entstandene Werbungskosten absetzen

Fahrtkosten: Entfernungspauschale: 0,30 Euro pro Kilometer für die einfache Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Dienstreisen: Tatsächliche Kosten für Fahrten mit dem privaten Fahrzeug oder öffentliche Verkehrsmittel.

Arbeitsmittel: Bürobedarf: Ausgaben für Papier, Stifte, Druckerpatronen etc.

Sowie Arbeitskleidung: Spezielle Berufskleidung und deren Reinigungskosten.

Fortbildungskosten: Kursgebühren, die Kosten für Weiterbildungen und berufliche Schulungen. Und auch Fachliteratur, hier die Kosten für Bücher und Fachzeitschriften, die für den Beruf benötigt werden.

Arbeitszimmer: Miete und Nebenkosten: Anteilig, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet und ausschließlich beruflich genutzt wird.

Telefon- und Internetkosten: bei beruflicher Nutzung, anteilige Kosten für Telefon und Internet, die beruflich genutzt werden.

Sonderausgaben, die zu einer Steuerreduktion beitragen können

Versicherungsbeiträge: Kranken- und Pflegeversicherung: Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Rentenversicherung: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu privaten Rentenversicherungen.

Spenden: Geldspenden: An gemeinnützige Organisationen, die steuerlich absetzbar sind. Aber auch Sachspenden, der Wert von gespendeten Gegenständen, z.B. Kleidung oder Möbel.

Unterhaltszahlungen: Unterhaltszahlungen an bedürftige Angehörige: Unterhaltszahlungen an bestimmte Angehörige, die gesetzlich unterhaltsberechtigt sind.

Kirchensteuer: Gezahlte Kirchensteuer: Volle Absetzbarkeit der gezahlten Kirchensteuer.

Kosten für Kinderbetreuung: Kinderbetreuungskosten: Ausgaben für die Betreuung von Kindern bis zum 14. Lebensjahr, z.B. für Kindergärten, Tagesmütter oder Nachmittagsbetreuung.

Durch die Geltendmachung dieser Werbungskosten und Sonderausgaben können Arbeitnehmer in Steuerklasse 6 ihre steuerliche Belastung reduzieren und eventuell eine Rückerstattung erhalten.

Literatur

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Geringfügige Beschäftigung und Beschäftigung in der Gleitzone

Deutscher Bundestag: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

 

Informationen zu den anderen Steuerklassen finden Sie hier:

Steuerklasse 1

Klasse 2

Steuerklasse 3

Steuerklasse 5

 

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