Ratgeber für die Steuerklasse 5: Kinderfeibetrag, Abzüge etc.Berufstätige, die steuerpflichtig sind, dürfen die Lohnsteuerklasse 5 nicht als eigenständige Steuerklasse wählen. Steuerklasse 5 ist nur in Kombination mit der Lohnsteuerklasse 3 gültig. Bei den Steuerpflichtigen muss es sich um ein Ehepaar handeln, das sich nicht getrennt hat, bei dem beide Partner Arbeitslohn beziehen und bei dem beide Ehepartner unbeschränkt der Pflicht zur Einkommensteuer unterliegen. Auch eingetragene Lebenspartnerschaften können die Steuerklassen 3 und 5 beantragen. Neben der Steuerklassenkombination 3/5 kann ein Paar auch die Kombination 4/4 oder 4/4 mit Faktor wählen. In diesem Ratgeber finden Sie die Grundlagen im Überblick.

Die Steuerklasse V eignet sich besonders für Ehepaare mit deutlichem Unterschied beim Verdienst. Der Partner mit dem geringeren Einkommen wählt zweckmäßiger weise die Steuerklasse 5, der andere Partner Steuerklasse 3. Die Steuerabzüge sind in Lohnsteuerklasse 5 zwar vergleichsweise hoch, die Kombinationswahl rechnet sich aber unter dem Strich.

Steuerklassenkombination 5/3 abgeschafft? 2025 nicht geplant

Nach Stand Dezember 2025 wird die Stkl. 5 in 2025 nicht abgeschafft. Achtung: Die Ampel-Regierung wollte laut Koalitionsvertrag  die Kombination Steuerklasse 5/3 aus Fairnessgründen gegenüber Frauen abschaffen. Stattdessen sollte die Besteuerung nach dem  Verfahren mittels Faktor nach der Steuerklasse IV erfolgen.

Aber das Bundesfinanzministerium hat am 9. Dezember 2022 ein  „Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2023 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind“ veröffentlicht. Danach ist die Steuerklasssenkombination 3/5 2025 weiterhin möglich.

Im aktuellen Jahressteuergesetz 2024 vom 2. Dezember 2024 ist die Abschaffung der Steuerklasse 5 nicht erwähnt.

Wann lohnt sich die Steuerklasse V für Paare?

Um die Wahl zu erleichtern, hat das Bundesfinanzministerium im Internet unter ein Merkblatt veröffentlicht, in dem die verschiedenen Steuerklassen für Paare erklärt werden. Die Steuerpflichtigen finden in dem Merkblatt einige Rechenbeispiele sowie Tabellen, die bei der Wahl der Steuerklassen behilflich sind. Ob diese Steuerklassen kombinataion sich für Sie lohnt, können Sie mit unserem Brutto Netto Rechner berechnen.

Achtung: Laut dem „Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sindPflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung“ des BMF besteht eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung.

Einordnung nur auf Antrag

Die Einordnung in die Steuerklassenkombination 3/5 erfolgt nur auf schriftlichen Antrag des Paares. Dazu muss dem Wohnsitzfinanzamt das Steuerformular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“ vorgelegt werden. Wenn gleichzeitig ein Freibetrag in ELStAM eingetragen werden soll, benötigt das Finanzamt das Formular „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“. Die Formulare müssen von beiden Ehepartnern oder Lebenspartnern unterschrieben werden. Die Unterschrift beider Steuerzahler ist wichtig, da der Berufstätige, der die Lohnsteuerklasse 5 wählt, mit hohen Abzügen vom Bruttolohn rechnen muss.

Steuerklasse 5 Abzüge in Prozent 2025

Die Abzüge in der Steuerklasse 5 sind beträchtlich. Für diese unterschiedlichen Versicherungen sind Beiträge fällig: Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung. In der Tabelle 1 sind die Abzüge in Prozent angegeben.

Tab. 1: Abzüge in der Steuerklasse 5 in 2025

Art Abzüge Arbeitnehmeranteil Besonderheiten
Lohnsteuer abhängig vom Einkommen Beitragsbemessungsgrenze
Arbeitslosenversicherung 1,30% 8.050 € monatl., 96.600 € jährl.
Kirchensteuer 8,0% – 9,0% bei Kirchenzugehörigkeit*
Krankenversicherung allgemeiner Satz 7,30% 5.512,50 € monatl., 66.150 € jährl.
Zusatzbeitrag 1,25% Durchschnittssatz
Krankenversicherung ermäßigter Satz 7,00%
Jahresarbeitsentgeltgrenze 6.150 € monatl., 73.800 € jährl.
Pflegeversicherung 1,80% 0,6 % Kinderlose* 5.512,50 € monatl., 66.150 € jährl.
Versicherungspflichtgrenze 69.300 €
allg. Rentenversicherung 9,30% 8.050 € monatl., 96.600 € jährl.

* abhängig von Alter und Anzahl der Kinder

Die Lohnsteuer richtet sich nach dem Einkommen und fällt aufgrund der fehlenden Freibeträge in Steuerklasse 5 relativ hoch aus. Zusätzlich wird die Arbeitslosenversicherung mit einem Arbeitnehmeranteil von 1,30 % des Bruttoeinkommens abgezogen. Für Mitglieder einer kirchensteuerpflichtigen Religionsgemeinschaft wird eine Kirchensteuer in Höhe von 8 % oder 9 % der Lohnsteuer erhoben, abhängig vom Bundesland.

Bei der Krankenversicherung wird der allgemeine Beitragssatz von 7,30 % des Bruttoeinkommens berechnet. Hinzu kommt ein variabler Zusatzbeitrag, der bei durchschnittlich 1,25 % liegt. Sollten bestimmte Voraussetzungen für den ermäßigten Beitragssatz erfüllt sein, beträgt dieser 7,00 %.

Die Pflegeversicherung schlägt mit 1,80 % zu Buche, wobei für kinderlose Arbeitnehmer ab 23 Jahren ein Zuschlag von 0,60 % hinzukommt, was den Gesamtbetrag auf 2,40 % erhöht. Schließlich wird ein Anteil von 9,30 % für die allgemeine Rentenversicherung vom Bruttoeinkommen einbehalten.

Insgesamt führt die Kombination aus hohen Lohnsteuerabzügen und den Sozialversicherungsbeiträgen in Steuerklasse 5 zu einer deutlich reduzierten Nettoauszahlung. Diese Steuerklasse wird daher meist von dem Partner mit dem geringeren Einkommen gewählt, während der andere Partner von den Vorteilen der Steuerklasse 3 profitiert. Die endgültige Steuerlast wird bei der jährlichen Einkommensteuererklärung zusammengeführt und ausgeglichen.

Es ist wichtig zu beachten, dass es auch eine Jahresarbeitsentgeltgrenze gibt, die bei 73.800 € liegt. Verdient man über diesem Betrag, entfällt die Versicherungspflicht für einige Sozialversicherungen, wie beispielsweise die Rentenversicherung. Dieser Schwellenwert markiert die Obergrenze, ab der bestimmte Beiträge nicht mehr eingezogen werden müssen.

Detaillierte Berechnungen können auch mit unserem Prozentrechner durchgeführt werden.

Antrag auf Wechsel

Den Antrag auf Wechsel der Lohnsteuerklasse können Steuerpflichtige einmal im Jahr, bis zum 30. November, stellen.

zum online Umsatzsteuer Rechner

Diese Freibeträge gibt es. Aber keinen Kinderfreibetrag u. keinen Grundfreibetrag

In dieser Steuerklasse gibt es keinen Grundfreibetrag und keinen Kinderfreibetrag. Die folgenden Freibeträge sollten Sie für die Steuerklasse 5 kennen:

  • Arbeitnehmerpauschale für Werbungskosten in derselben Höhe wie bei den Steuerklassen 1-4
  • Sonderausgabenpauschale für die Altersvorsorge oder sonstige Vorsorgeaufwendungen in derselben Höhe wie bei den Steuerklassen 1-4

Den steuerfreien Grundfreibetrag, die Vorsorgepauschale und den Kinderfreibetrag können Arbeitnehmer, deren Bruttogehalt nach der Lohnsteuerklasse 5 besteuert wird, nicht in Anspruch nehmen. Aus diesem Grund sind die Abzüge in Steuerklasse 5 relativ hoch und das Nettogehalt fällt entsprechend gering aus.

Wie das Bundesfinanzministerium in seinem Merkblatt erklärt, muss ein steuerpflichtiges Paar nur dann mit geringen Steuernachzahlungen rechnen, wenn ein Partner circa 60% des gemeinsamen Einkommens aus nichtselbstständiger Arbeit verdient und der andere Partner circa 40%. In diesem Fall entspricht die einbehaltene Lohnsteuer ungefähr der für das Kalenderjahr zu zahlenden Einkommensteuer. Bei größeren Abweichungen der Gehälter kann es zu Steuernachbelastungen kommen oder das Paar erhält Geld vom Finanzamt zurück. Darum sind Berufstätige mit der Steuerklassenkombination 3/5 verpflichtet, jedes Jahr eine Steuererklärung abzugeben.

Entgeltersatzleistungen durch rechtzeitigen Wechsel der Lohnsteuerklasse erhöhen

Zahlreiche Ehepaare entscheiden sich dazu, das Gehalt des besser verdienenden Ehepartners nach Steuerklasse 3 zu versteuern, während das Einkommen des anderen Ehegatten nach Lohnsteuerklasse 5 besteuert wird. Diese Entscheidung hat jedoch Auswirkungen auf verschiedene Entgeltersatzleistungen, deren Höhe vom Nettoarbeitslohn abhängt.

Zu den Lohnersatzleistungen gehören:

  • Arbeitslosengeld I
  • Krankengeld
  • Unterhaltsgeld
  • Versorgungskrankengeld
  • Verletztengeld
  • Übergangsgeld
  • Elterngeld
  • Mutterschaftsgeld
  • Lohnanspruch bei der Altersteilzeit

Der Finanzminister weist in dem Merkblatt seiner Behörde ausdrücklich darauf hin, dass Arbeitnehmer, die in absehbarer Zeit eine der Entgeltersatzleistungen in Anspruch nehmen, rechtzeitig die Wahl ihrer Steuerklasse überdenken sollten. Der frühzeitige Wechsel der Steuerklasse ist wichtig, da die für die Lohnersatzleistungen zuständigen Stellen sonst das niedrigere Nettogehalt nach Steuerklasse 5 bei der Berechnung zugrunde legen.

Die Agentur für Arbeit erkennt den Wechsel der Lohnsteuerklasse an, wenn die Steuerpflichtigen den schriftlichen Antrag vor Jahresbeginn stellen. Um mehr Elterngeld zu erhalten, sollte der Steuerklassenwechsel spätestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes gestellt werden. Dieser Zeitraum muss eingehalten werden, weil der Wechsel nur dann anerkannt wird, wenn er zum Zeitpunkt der Beantragung des Elterngeldes mindestens ein halbes Jahr zurückliegt und eine neue Steuerklasse erst im Monat nach der Beantragung gilt. Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil mit dem Aktenzeichen B 10 EG 3/08 R festgestellt, dass es sich dabei nicht um Rechtsmissbrauch handelt.

Literatur

Bundesfinanzministerium: Steuerliche Entlastungen für Arbeitnehmer, Familien und Alleinerziehende

Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 38b Lohnsteuerklassen, Zahl der Kinderfreibeträge

Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

Informationen zu den anderen Steuerklassen finden Sie hier:

Steuerklasse 1

Lohnsteuerklasse 2

 

Ähnliche Artikel

Erbschaftssteuer Ratgeber

Steuerberater Ratgeber – Wenn Sie einen Steuerberater benötigen

Steuerfreibeträge für Studenten

Steuerfreibetrag für Rentner

Steuererklärung ein Ratgeber