Neben dem Bruttoverdienst sind in den letzten Jahren leider auch die Verbraucherpreise deutlich gestiegen. Ohne eine steuerliche Anpassung würden Steuerzahler daher vermehrt zur Kasse gebeten und hätten zusätzlich noch die Inflation zu tragen. Daher hat die Bunderegierung unter Federführung von Finanzminister Lindner im aktuellen Haushaltsentwurf die Anhebung des Grundfreibetrags 2025 um 300 Euro geplant. Dadurch werden alle Steuerzahler weniger Steuern zahlen. Oder im Beamtendeutsch formuliert: „Diese Anpassungen sind Teil der Maßnahmen zur Freistellung des Existenzminimums und zur Abmilderung der kalten Progression, um sicherzustellen, dass die Steuerlast nicht allein durch die Inflation steigt und die Leistungsfähigkeit der Steuerzahler nicht beeinträchtigt wird.“ Der Grundfreibetrag 2025 soll 12.084 Euro für Singles bzw. 24.168 Euro für Paare betragen. Daher ist eine Prognose nicht mehr nötig. Voraussetzung ist die Verabschiedung des 2. Jahressteuergesetz 2024.
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Begründung für die Anhebung
Die Bundesregierung plant die Anhebung des Steuerfreibetrags im Jahr 2025 gegenüber dem Grundfreibetrag 2024 um 300 Euro aus mehreren Gründen, die im Referentenentwurf des zweiten Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024 II) dargelegt werden:
- Freistellung des Existenzminimums:
Aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben muss das Existenzminimum jederzeit steuerfrei gestellt werden (s. auch den Existenzminimumbericht der Bundesregierung). Der Grundfreibetrag 2025 wird daher angepasst, um sicherzustellen, dass die steuerlichen Belastungen nicht das Existenzminimum betreffen. - Anpassung an die Inflation:
Die Anhebung des Grundfreibetrags dient auch dazu, die Auswirkungen der Inflation abzumildern. Ohne eine Anpassung würden Steuerzahler aufgrund der kalten Progression höhere Steuern zahlen, ohne dass ihre reale Leistungsfähigkeit gestiegen ist. - Entlastung von Geringverdienern:
Die Erhöhung des Grundfreibetrags unterstützt insbesondere Steuerzahler mit niedrigen Einkommen, da ein größerer Teil ihres Einkommens steuerfrei bleibt und somit ihre steuerliche Belastung reduziert wird. - Erhaltung der Leistungsfähigkeit:
Durch die Anpassung des Grundfreibetrags soll sichergestellt werden, dass Steuerzahler netto mehr von ihrem Bruttoeinkommen behalten können, was ihre finanzielle Leistungsfähigkeit stärkt.
Diese Maßnahmen sind Teil einer umfassenden Steuerpolitik, die darauf abzielt, die Steuerlast fair zu verteilen und sicherzustellen, dass Bürgerinnen und Bürger ausreichend finanziellen Spielraum für ihre eigenen Entscheidungen haben.
Bewertung der Anhebung des Grundfreibetrags 2025
Die Bundesregierung plant, den Grundfreibetrag bei der Lohn- und Einkommensteuer ab Januar 2025 auf 12.084 Euro anzuheben. Dies entspricht einer Erhöhung von etwa 4,14 % im Vergleich zum Grundfreibetrag von 11.604 Euro im Jahr 2024. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Steuerzahlern mehr finanziellen Spielraum zu geben, insbesondere in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten. Die bisherigen Prognosen
Die erwartete Inflationsrate für 2025 liegt bei etwa 2,8 %. Das bedeutet, dass die Erhöhung des Grundfreibetrags die Inflation deutlich übertrifft, was den realen Wert des Freibetrags steigert. Auch das erwartete Lohnwachstum von etwa 2,7 % für das Jahr 2025 bleibt hinter der Anhebung des Grundfreibetrags zurück. Somit bleibt ein Teil des Einkommens steuerfrei, was zu einer Entlastung der Steuerzahler führt.
Durch diese Anpassung profitieren vor allem Geringverdiener und Durchschnittsverdiener, da ihre Steuerlast reduziert wird und sie netto mehr von ihrem Bruttoeinkommen behalten. Die Maßnahme trägt dazu bei, die Kaufkraft der Bürger zu stärken und die finanzielle Belastung durch die kalte Progression zu mildern. Allerdings beläuft sich nach Berechnungen des. Bisherige Prognosen waren zwar von einer Anpassung des Freibetrags ausgegangen, die nun avisierte Erhöhung war aber nicht erwartet worden.
Erfreulich für alle Steuerpflichtigen: Durch die Steuerentlastung ist das Einkommen in 2025 für Singles bis 12.048 Euro steuerfrei. Für Paare gilt der doppelte Betrag, also 24. 168 Euro.
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