In Deutschland müssen Privatpersonen und Firmen eine Steuererklärung abgeben, sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. § 149 der Abgabenordnung (AO) gibt an, dass die deutschen Steuergesetze bestimmen, wer eine Steuererklärung abgeben muss. Zu den Steuergesetzen gehören unter anderem das Einkommensteuergesetz (EStG) und das Umsatzsteuergesetz (UStG). Die Steuererklärung darf nicht formlos eingereicht werden, sondern muss auf den offiziellen Formularen der Finanzbehörden erfolgen. Für die Abgabe der Erklärung müssen die Steuerpflichtigen Fristen beachten. Eine Steuererklärung führt bei vielen Steuerpflichtigen zu einer Rückvergütung zu viel gezahlter Steuern. Bei anderen Steuerzahlern hingegen kommt es zu einer Nachforderung des Finanzamts. Die Abgabefristen für die Einkommensteuererklärung 2024 finden Sie weiter unten.
Inhaltsverzeichnis
Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Nicht jeder Bundesbürger ist verpflichtet, eine jährliche Steuererklärung einzureichen. Das Bundesfinanzministerium hat hier eine ausführliche Broschüre zur Einkommensteuer veröffentlicht. Hier erfahren die Steuerpflichtigen, dass jeder Bürger, der in der BRD wohnt oder sich regelmäßig in Deutschland aufhält und Einkünfte erzielt, zur Zahlung von Einkommensteuer verpflichtet ist. Bei Arbeitnehmern ist die Steuerpflicht mit der Einbehaltung von Lohnsteuer durch den Arbeitgeber abgegolten. Die Lohnsteuer stellt eine Unterart der Einkommensteuer dar. Einkommensteuer zahlen Selbstständige sowie Rentner und die Besitzer von Kapitalvermögen.
Neben der nichtselbstständigen Arbeit unterscheidet das Einkommensteuergesetz sechs weitere Einkunftsarten:
- aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft
- aus Gewerbebetrieben
- aus selbstständiger Arbeit
- aus Kapitalvermögen
- aus Vermietung und Verpachtung
- sonstige Einkünfte, wie Arbeitslosengeld, Krankengeld und Kurzarbeitergeld
Wenn ein Steuerzahler sein Einkommen hauptsächlich aus einer dieser sechs Einkunftsarten bezieht, muss er jedes Jahr unaufgefordert eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben. Der Fiskus spricht in diesem Fall von einer Pflichtveranlagung. Nur Personen, deren Einnahmen unterhalb des festgelegten Grundfreibetrags liegen, können auf die Abgabe der Steuererklärung verzichten.
Zuständig ist das Finanzamt, in dem der Steuerzahler zu dem Zeitpunkt lebt, an dem er die Einkommensteuererklärung abgibt. Das Finanzamt kann einzelne Steuerpflichtige auch explizit auffordern, eine Erklärung abzugeben. Wer nicht per Gesetz eine Einkommensteuererklärung zu erstellen hat, kann freiwillig die Erklärung abgeben. Diese sogenannte Antragsveranlagung lohnt sich für die Steuerzahler, die damit rechnen, Steuern zurückzuerhalten.
Steuerrückerstattung – Steuern zurückerhalten
Zahlreiche Steuerzahler bekommen jedes Jahr zu viel gezahlte Steuern zurück. Das liegt daran, dass bestimmte Aufwendungen die Steuerlast mindern. Zu diesen Aufwendungen gehören:
- Werbungskosten
- Sonderausgaben
- Vorsorgeaufwendungen
Außergewöhnliche Belastungen9 EStG bestimmt, dass Werbungskosten Ausgaben sind, die der Steuerpflichtige aufwendet, um Einnahmen zu erzielen, zu sichern und zu erhalten. Die entstandenen Kosten dürfen nur von den Einkünften abgezogen werden, bei denen sie entstanden sind. Das Einkommensteuergesetz sieht verschiedene Pauschalen vor, die bei jedem Steuerzahler gültig sind. Die Werbungskostenpauschale findet Anwendung bei:
- Einnahmen aus der Arbeit als Angestellter
- Einkünften aus Renten, Pensionen, Waisengeldern, Unterhaltsbeiträgen oder anderen Bezügen
- Einnahmen aus Kapitalerträgen
Die Werbungskostenpauschale ist ein fester Betrag, den der Gesetzgeber vorgibt. Der Pauschbetrag wird von den jeweiligen Einkünften abgezogen, sodass sich das zu versteuernde Einkommen ermitteln lässt. Dabei kann es aber nicht zu negativen Einnahmen kommen. Das bedeutet, dass die Pauschale maximal bis zu den tatsächlichen Einkünften in Abzug gebracht wird, die dadurch auf null sinken. Der die Einnahmen übertreffende Betrag verfällt. Falls ein Steuerpflichtiger in einem Kalenderjahr Ausgaben hat, die die Pauschale übersteigen, kann er die höheren Kosten in seiner Steuererklärung einsetzen.
Auch für die Sonderausgaben gilt eine Pauschale. § 10 EStG definiert Sonderausgaben als Kosten eines Steuerzahlers, die weder Werbungskosten noch Ausgaben für einen Betrieb sind. Damit handelt es sich um private Aufwendungen, die aufgrund von Sonderregelungen im Einkommensteuergesetz in der Steuererklärung angegeben werden dürfen. Sonderausgaben werden von den Einkünften des Steuerpflichtigen abgezogen, sodass sie das zu versteuernde Einkommen verringern. Das Gesetz unterscheidet zwischen Sonderausgaben, die unbeschränkt und beschränkt abgezogen werden dürfen. Bei den unbeschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben, zu denen zum Beispiel Kirchensteuer oder die Kosten für einen Steuerberater zählen, spielt die Höhe der Kosten keine Rolle. Die auf den eingereichten Rechnungen und Nachweisen angegebenen Beträge werden in voller Höhe von den Einkünften abgezogen. Bei den beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben hingegen müssen die Steuerzahler bestimmte Höchstbeträge beachten, die maximal angerechnet werden.
Vorsorgeaufwendungen stellen nach § 10 EStG die Sonderausgaben dar, die der Steuerzahler für Versicherungen und Bausparverträge ausgibt. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2005 unterscheidet der Fiskus zwischen einer Basisversorgung und den sonstigen Aufwendungen für die private Vorsorge. Zu der Basisversorgung gehören die Zahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung beziehungsweise an die Alterskasse der Landwirte. Auch Beiträge für eine kapitalgedeckte Lebensversicherung oder an das Versorgungswerk des eigenen Berufsstandes zählen zur Basisversorgung. Sonstige Vorsorgeaufwendungen sind die Beiträge zu anderen Versicherungen.
Außergewöhnliche Belastungen muss der Steuerzahler bis zu einem zumutbaren Betrag persönlich tragen. Erst wenn die Kosten für Medikamente, Brillen, Zahnersatz oder die Bestattung eines Angehörigen einen bestimmten Betrag übersteigen, kann die steuerliche Bemessungsgrundlage um den übersteigenden Betrag gemindert werden.
Abgabefristen- Diese Fristen müssen Steuerpflichtige beachten
Für Privatpersonen stellt ein Kalenderjahr das Steuerjahr dar. Ab dem 1. Januar des Folgejahres können die Steuerpflichtigen eine Einkommensteuererklärung abgeben. Gemäß § 25 EStG muss für den zurückliegenden Veranlagungszeitraum eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung vorliegen. Den 1. Januar als Abgabetermin können die Bürger in der Regel nicht einhalten, weil ihnen noch keine Bestätigungen und Nachweise vorliegen, die sie zusammen mit der Steuererklärung abgeben müssen. Erst in den folgenden Wochen des neuen Jahres versenden Banken, Versicherungen und Arbeitgeber die benötigten Unterlagen:
- Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung
- Bescheinigung vermögenswirksamer Leistungen
- Jahresdepotauszug
- Steuerbescheinigung für das zurückliegende Jahr
Andere Nachweise, wie Kontoauszüge, Beitragsbescheide der Versicherung oder Rechnungsbelege für eine Brille, Zahnersatz oder Medikamente, muss der Steuerzahler das ganze Jahr über sammeln, um sie beim Finanzamt einzureichen. Mit der Abgabe der Einkommensteuererklärung haben die Steuerpflichtigen bis zum 31. Mai Zeit. Falls der Steuerzahler glaubhaft darlegen kann, dass er bis zu diesem Termin die Erklärung nicht fertigstellen kann, verlängert das Finanzamt die Abgabefrist auf Antrag in der Regel bis zum 30. September oder in Ausnahmefällen auch bis zum 31. Dezember des Jahres. Wird ein Steuerberater eingeschaltet, verlängert das Finanzamt die Abgabefrist ebenfalls meist bis zum 31. Dezember beziehungsweise ab 2016 auch bis Ende Februar des Folgejahres.
Einige Bundesbürger geben freiwillig eine Steuererklärung ab, obwohl sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind. Häufig erhalten diese Personen eine Steuererstattung, weshalb sich die Abgabe der Einkommensteuererklärung lohnt. In diesem Fall sieht das Gesetz vor, dass die Erklärung innerhalb von vier Jahren abgegeben werden kann.
Bei einigen Unternehmen entspricht ein Steuerjahr nicht dem Kalenderjahr. Dazu muss es sich jedoch um eine im Handelsregister eingetragene Firma handeln, die beantragen kann, dass die Einkommensteuererklärung für das Wirtschaftsjahr des Betriebes erstellt wird. Dabei kann das Wirtschaftsjahr von dem Kalenderjahr abweichen, zum Beispiel wegen saisonaler Schwankungen. Bei Landwirten setzt der Fiskus das Wirtschaftsjahr vom 1.7. bis 30.6. fest.
Wenn ein Steuerpflichtiger die Steuererklärung nicht rechtzeitig bei dem zuständigen Finanzamt einreicht, muss er mit einer Strafzahlung rechnen. Im Dezember 2015 hat der Gesetzgeber beschlossen, dass die Strafe ab Juni des Jahres 2016 mindestens 50 Euro pro Monat beträgt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Steuerzahler Geld vom Finanzamt zurückerhält oder ob er Steuern nachzahlen muss. Die Strafzahlung betrifft nur die Zahler, die gesetzlich zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind. Freiwillige müssen den letzten Abgabetermin beachten, um eine eventuelle Steuererstattung zu erhalten. Um den genauen Abgabetermin nachzuweisen, sollte der Papierversand der Steuererklärung per Einschreiben erfolgen. Das gilt auch für die Steuerpflichtigen, die ihre Einkommensteuererklärung online abgeben. Falls der Steuerpflichtige nicht über ein elektronisches Zertifikat zur Authentifizierung verfügt, muss er nach dem elektronischen Versand der Erklärung eine komprimierte Zusammenfassung ausdrucken, unterschreiben und per Post versenden. Sobald der Umschlag mit den Steuerformularen und den sonstigen Unterlagen beim Finanzamt eingeworfen wird, wird der Eingang durch einen Zeitstempel bestätigt, über den der Briefkasten der Finanzbehörden verfügt.
2024
Die Abgabefristen für die Einkommensteuererklärung 2024 sind wie folgt festgelegt:
Für Steuerpflichtige ohne steuerliche Beratung: Die Steuererklärung für das Jahr 2024 muss bis zum 31. Juli 2025 beim Finanzamt eingereicht werden.
Für Steuerpflichtige mit Unterstützung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein: Hier verlängert sich die Frist bis zum 30. April 2026.
Bitte beachten Sie, dass diese Fristen für Personen gelten, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Für freiwillige Steuererklärungen, sogenannte Antragsveranlagungen, beträgt die Frist vier Jahre. Das bedeutet, die freiwillige Steuererklärung für das Jahr 2024 kann bis zum 31. Dezember 2028 eingereicht werden.
Lohnsteuer Kompakt
Es ist wichtig, die jeweiligen Fristen einzuhalten, um mögliche Verspätungszuschläge oder andere Sanktionen zu vermeiden. Sollten Sie absehen, dass Sie die Frist nicht einhalten können, empfiehlt es sich, rechtzeitig beim zuständigen Finanzamt eine Fristverlängerung zu beantragen.
Tipps & Hilfen
Auf der Seite https://www.elster.de finden Steuerpflichtige das Online-Portal des deutschen Fiskus. Die Internetseite wird durch das Bayerische Landesamt für Steuern betrieben, ist jedoch für die Steuerzahler aus allen deutschen Bundesländern gültig. Hier finden sich die Steuerformulare für die jeweiligen Steuerjahre, die den ausgedruckten Formularen in Aufbau und Farbe entsprechen. Sowohl Privatpersonen als auch Freiberufler oder Gewerbetreibende können über das Elster-Portal ihre Steuererklärung abgeben.
Wer einen Steuerberater einschaltet, überlässt dem Fachmann sämtliche erforderlichen Unterlagen. Für die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Papiere ist der Steuerpflichtige selbst verantwortlich. Der Steuerberater informiert jedoch seinen Klienten, falls wichtige Nachweise fehlen und ist auch bei der Beschaffung behilflich. Bevor der Steuerberater die Erklärung an das Finanzamt verschickt, erfolgt eine Besprechung mit dem Auftraggeber. Für alle Rückfragen durch den Finanzbeamten ist ebenfalls der Steuerberater zuständig. Für diese Dienstleistungen zahlt der Auftraggeber eine Gebühr, die sich nach der Vergütungsverordnung für Steuerberater richtet.
Erschwinglicher sind Lohnsteuerhilfevereine, die es in vielen deutschen Städten gibt. Hier zahlt der Steuerzahler einen regelmäßigen Beitrag, der sich häufig nach sozialen Kriterien richtet. Die Lohnsteuerhilfevereine wurden in den 1960er Jahren auf Anraten der Gewerkschaften gegründet, damit die Arbeitnehmer im Rahmen von Selbsthilfe Unterstützung bei den Steuern erhalten. Allerdings beschränkt sich die Beratung nur auf bestimmte steuerliche Bereiche, die nicht so umfassend sind wie die Aufgabenbereiche eines Steuerberaters.
Im Internet werden auch elektronische Steuererklärungen angeboten, die viele Tipps zur Steueroptimierung geben. Eines der bekanntesten Programme ist das Steuersparbuch der ZDF-Sendung WISO. Mit der kostenlosen Version können die Nutzer eine Einkommensteuererklärung erstellen, die sie jedoch weder ausdrucken noch online an das Finanzamt versenden können. Diese Funktionen stehen erst zur Verfügung, wenn das Programm erworben wurde.
Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
Der Bundestag hat am 17.06.2016 dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (Bundestag 12.05.2016) zugestimmt: