Rentenerhöhung 2024 zum 1. Juli bei 3,5%?Aktuell laufen in der Politik die Planungen zur Stabilisierung der Sozialsysteme, denn die Ausgaben steigen kontinuierlich. Gibt es doch eine größere Rentenanpassung in 2025 als bisher erwartet? Schätzungen von Sachverständigen gingen bisher von 2,5% aus. Nach der aktuellen Prognose der Bundesbank wird die Rentenerhöhung in 2025 etwa auf dem Niveau von der in 2024 liegen. Und laut dem Entwurf für den Rentenversicherungsbericht vom 8. November ist mit 3,5% zu rechnen. Damit würde die Anpassung entgegen bisheriger Schätzungen der Bundesregierung und der Sachverständigen in 2025 deutlich höher ausfallen als bisher angenommen. Hintergrund für diese Entwicklung ist u. a. die Lohnentwicklung: Das Statistische Bundesamt hat für das 2. Quartal 2024 einen Anstieg der Nominallöhne um 5,4% angegeben.

Die Ampel-Regierung muss sparen. Ist davon auch die Rente betroffen? Ende 2023 gab es in der Presse entsprechende Artikel mit dem Thema Rentenanpassung in Gefahr. Fakt ist, Ruheständler können sich entspannen: Zum 1. Juli 2024 gab es eine ordentliche Rentenanpassung. Spekuliert wurde mit einem Plus von 3,5% für die Rentenerhöhung, geworden sind es laut Deutsche Rentenversicherung letztlich satte 4,57% brutto. Die Zahl resultiert aus dem Anstieg des Rentenwerts von bisher 37,60 € auf 39,32 € zum 1. Juli 2024. Netto überweist die Deutsche Rentenversicherung allerdings einen geringeren Betrag, da durch die Erhöhung auch die Abzüge für die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung steigen. Wie hoch die Rente brutto und netto in diesem Jahr steigt, können Sie in der Tabelle 1 zur Rentenerhöhung 2024 sehen. In 2025 könnte es laut unserer Prognose einen Zuschlag um die 4,5% geben. 1 Rentenpunkt = 1 Rentenwert würde dann 41,09 Euro betragen. Allerdings sollte es 2026 dann ein deutlich geringes Plus geben.

Der Hintergrund: In Deutschland werden Rentenanpassungen regelmäßig vorgenommen, um die Renten an die wirtschaftliche Entwicklung anzupassen und die Kaufkraft der Rentner zu sichern. Die Renten werden in der Regel anhand des sogenannten aktuellen Rentenwertes und anderer Faktoren berechnet. Die Prognose für die Rentenerhöhung 2025 ist 4,50%. Allerdings dürfte es in 2026 und den Folgejahren dann zu deutlich geringeren Anpassungen kommen. Denn die Bruttolöhne werden laut den Vorhersagen nicht mehr so stark steigen wie aktuell.

Rentenerhöhung 2024 = 4,57%
Aktueller Rentenwert ab 1. Juli 2024 39,32€
laut Rentenwertbestimmungsverordnung 2024

 

Aktuell

16.11.2025 Das AUS für das Rentenpaket II ist besiegelt. Die jetzige Regierung wird nach dem Ampel-Ende das Paket nicht mehr im Bundestag verabschieden können. Die CDU trägt das Reformpaket nicht mit.

08.11.2024 Laut dem Entwurf für den Rentenversicherungsbericht 2024 sollen die Rentenerhöhung 2025 rund 3,5% betragen. Das wären 1,5% weniger als die Experten der Bundesbank vorausgesagt haben.

13.10.2024 Informieren Sie sich über die Pläne der Ampel zum Altersvorsorgedepot.

12.10.2024 Zum 1. Januar 2026 werden nach Angaben des Bundesfinanzministeriums neuen Altersvorsorgeprodukte angeboten, die staatlich gefördert werden. Geplant ist in diesem Zusammenhang eine Änderung des EStG § 10a u. a.:
„In der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte können Altersvorsorgebeiträge (§ 82) jährlich in den  Veranlagungszeiträumen 2026 bis 2029 bis zu 3 000 Euro,
ab dem Veranlagungszeitraum 2030 bis zu 3 500 Euro
zuzüglich der dafür nach Abschnitt XI zustehenden Zulage als Sonderausgaben abziehen;“.

10.10.2024 Die Bundesregierung hat gestern ihr Herbstprojektion 2024 vorgestellt. Viele Annahmen wurden gegenüber der letzten Prognose nach unten korrigiert. Für die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer liegen die Prognosen bei 5,0% für 2024, 3,1% für 2025 und 2,9% für 2026. Die Lohnentwicklung ist der wichtigste Faktor bei der Rentenanpassung, wie weiter unten ausführlich dargestellt wird.

07.10.2024 Laut dem Redaktionsnetzwerk Deutschland besteht bei der Pflegeversicherung wegen absehbarer Zahlungsunfähigkeit dringender Reformbedarf, damit die Leistungen in 2025 erbracht werden können. Die Ampel muss entweder den Zuschuss zur Pflegeversicherung um Milliarden, oder den Beitragssatz stärker als geplant erhöhen. Letzterer sollte 2025 um 0,2% steigen und müsste dann aber auf 0,25% – 0,30% angehoben werden. Für die Rentenanpassung in 2025 hätte das zwar keine Auswirkungen, aber der Rentenzahlbetrag, also die Nettorente würde relativ zur Bruttorente geringer ausfallen.

Rechner zur netto Rentenerhöhung 2025

Wieviel % bleibt Ihnen in 2025 von der brutto Rentenerhöhung übrig? Nutzen Sie unseren Rechner um den Nettozuwachs zu berechnen. Der Netto Rentenerhöhungsrechner hilft Ihnen, die genaue Rentenerhöhung nach Abzug relevanter Abgaben zu berechnen. Diese Abzüge umfassen den halben Beitragssatz zur Krankenversicherung, den halben Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung sowie den Beitrag zur Pflegeversicherung. Für Kinderlose wird zusätzlich der Kinderlosenzuschlag berücksichtigt. Der Rechner berücksichtigt Ihre persönlichen Beitragssätze und bietet die Möglichkeit, aktuelle Prozentsätze für Kranken- und Pflegeversicherung individuell einzutragen. Der Rechner zeigt die Summe der netto Abzüge sowie die tatsächliche Netto-Rentenerhöhung in Prozent. Geben Sie die Brutto-Rentenerhöhung, den Beitragssatz zur Krankenversicherung, den Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung, den Beitrag zur Pflegeversicherung und gegebenenfalls den Kinderlosen-Beitrag an. Durch Drücken des „Berechnen“-Buttons erhalten Sie sofort eine Übersicht über die Netto-Werte. So können Sie präzise ermitteln, wie viel von der Brutto-Rentenerhöhung tatsächlich übrig bleibt und sich real auf Ihr Einkommen auswirkt.

 

Netto Rentenerhöhungsrechner













Ergebnis:

Summe der netto Abzüge:

Netto Rentenerhöhung:

 

Rentenerhöhung 2024 Tabelle: brutto und netto

Am 1. Juli 2024 ist in Deutschland eine Rentenerhöhung um 4,57% brutto erfolgt, was eine bedeutende Veränderung für Millionen von Rentnern im Land darstellt (Tabelle 1).
Zur Berechnung der durchschnittlichen Nettorente wurden von der Bruttorente die Hälfte der Beiträge für Krankenkasse (14,6%) und Zusatzbeitrag (1,7%) sowie der Beitrag zur Pflegeversicherung (3,4%) abgezogen. Die Rente kann netto in den einzelnen Bundesländern aufgrund unterschiedlicher Beitragssätze zur Krankenversicherung bzw. dem Zusatzbeitrag leicht variieren.
Die Erhöhung hat sich auf eine Vielzahl von aktuellen Rentenbeträgen ausgewirkt, wobei die Auswirkungen auf jeden einzelnen Rentner je nach ihrer aktuellen Rente variieren. Der Zuschlag ist im Hinblick auf eine Inflationsrate von 5,9% in 2023 und der für 2024 prognostizierten von ca. 2,58% (Bundesbank) akzeptabel, mehr aber auch nicht. Kommt die Aktienrente noch in 2024?

Tab. 1: Rentenerhöhung 2024 Tabelle brutto netto für die Erhöhung um 4,57% zum 1. Juli 2024

aktuelle Rente 2024 Rentenplus Rente zum 1.7.2024, Erhöhung 4,57% Rente netto zum 1.7.2024, Erhöhung 4,57%
Euro Euro Euro Euro
700 31,99 731,99 647,45
750 34,28 784,28 693,70
800 36,56 836,56 739,94
850 38,85 888,85 786,19
900 41,13 941,13 832,43
950 43,42 993,42 878,68
1.000 45,7 1045,7 924,92
1.050 47,99 1097,99 971,17
1.100 50,27 1150,27 1017,41
1.150 52,56 1202,56 1063,66
1.200 54,84 1254,84 1109,91
1.250 57,13 1307,13 1156,16
1.300 59,41 1359,41 1202,40
1.350 61,7 1411,7 1248,65
1.400 63,98 1463,98 1294,89
1.450 66,27 1516,27 1341,14
1.500 68,55 1568,55 1387,38
1.550 70,84 1620,84 1433,63
1.600 73,12 1673,12 1479,87
1.650 75,41 1725,41 1526,13
1.700 77,69 1777,69 1572,37
1.750 79,98 1829,98 1618,62
1.800 82,26 1882,26 1664,86
1.850 84,55 1934,55 1711,11
1.900 86,83 1986,83 1757,35
1.950 89,12 2039,12 1803,60
2.000 91,4 2091,4 1849,84
2.050 93,69 2143,69 1896,09
2.100 95,97 2195,97 1942,34
2.150 98,26 2248,26 1988,59
2.200 100,54 2300,54 2034,83
2.250 102,83 2352,83 2081,08
2.300 105,11 2405,11 2127,32
2.350 107,4 2457,4 2173,57
2.400 109,68 2509,68 2219,81
2.450 111,97 2561,97 2266,06
2.500 114,25 2614,25 2312,30
2.550 116,54 2666,54 2358,55
2.600 118,82 2718,82 2404,80
2.650 121,11 2771,11 2451,05
2.700 123,39 2823,39 2497,29
2.750 125,68 2875,68 2543,54
2.800 127,96 2927,96 2589,78
2.850 130,25 2980,25 2636,03
2.900 132,53 3032,53 2682,27
2.950 134,82 3084,82 2728,52
3.000 137,1 3137,10 2774,76

Betrachten wir die Entwicklung anhand der vorliegenden Tabelle: Die aktuellen Rentenbeträge erstrecken sich von 700 Euro bis 3000 Euro. Mit einer Erhöhung von 4,57% wird die Rentenerhöhung ebenfalls variieren, beginnend bei 31,99 Euro für eine aktuelle Rente von 700 Euro bis hin zu 137,10 Euro für eine Rente von 3000 Euro.

Beispiele 1000 Euro, 2000 Euro…….

Für einen Rentner, dessen monatliche Rente beispielsweise 1000 Euro beträgt, würde die Erhöhung von 45,70 Euro auf 1045,70 Euro ansteigen.
Eine Rente von 2000 Euro würde eine Erhöhung von 91,40 Euro erfahren und sich auf 2091,40 Euro erhöhen. Für Rentner mit höheren Rentenbeträgen wie 2500 Euro oder 3000 Euro wird die Erhöhung entsprechend größer sein.
Es ist wichtig anzumerken, dass Rentenerhöhungen wie diese nicht nur die finanzielle Stabilität der Rentner verbessern, sondern auch dazu beitragen, die Kaufkraft zu stärken und die Wirtschaft anzukurbeln. Indem Rentner mehr Geld zur Verfügung haben, können sie mehr in den Konsum investieren, was wiederum Unternehmen unterstützt und das Wirtschaftswachstum fördert.
Die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2024 ist daher nicht nur eine Maßnahme zur Sicherung des Lebensunterhalts der Rentner, sondern auch ein wichtiger Schritt zur Stärkung der gesamten Wirtschaft. Es zeigt das Engagement der Regierung, die finanzielle Sicherheit der älteren Bevölkerung zu gewährleisten und den sozialen Zusammenhalt im Land zu fördern.

Auch bei höheren Rentenniveaus wird die Auswirkung der Rentenerhöhung evident. Eine gegenwärtige Rente von 3.000 Euro steigt nach einer Erhöhung um 4,57 % auf 3.137,10 Euro.

Grafik zur Rentenerhöhung

In der Abbildung 2 ist der Rentenzuwachs durch die Rentenanpassung zum 1. Juli 2024 grafisch dargestellt. Aufgrund der linearen Abhängigkeit steigen das Rentenplus natürlich mit steigenden Rentenbezügen. Aktuelle Renten von 1.000 Euro erhalten 45,70 Euro monatlich dazu, Renten mit 5.000 Euro erhalten 228,50 Euro.

Soviel Rente gibt es durch die Rentenerhöhung 2024 dazu

Abb. 1: Rentenzuwachs (vertikale Achse) für aktuelle Renten (horizontale Achse) im Chart

Kritik

Kritik zur Rentenanhebung 2024 kommt von den Arbeitgebern. Sie argumentieren, die geplante Anhebung sei nicht finanzierbar. Präsident Dulger weist auch auf damit verbundene Beitragserhöhungen hin. Aber auch einige Ökonomen fordern eine Änderung des Rentensystems. so hat der Rentenexperte Bernd Raffelhüschen angesichts steigender Lebenserwartung eine Nullrunde bei der Rentenerhöhung gefordert.

Mehr Steuereinnahmen für den Staat

Nicht nur die Ruheständler profitieren seit dem 1. Juli 2024 von mehr Geld, auch der Staat geht nicht leer aus. Die Regierung beantwortet eine Anfrage des Abgeordneter Matthias W. Birkwald (Gruppe Die Linke) nach den resultierenden steuerlichen Mehreinnahmen.
Staatssekretärin Katja Hessel erläutert am 9. April 2024 die Bundesregierung erwartet durch die Rentenerhöhung 2024 ca. 720 Mio. Euro an zusätzlichen Steuereinnahmen von rund 6,3 Mio. Steuerpflichtige mit Renteneinkünften.

In 2022, 2023 und 2024 konnten sich Ruheständler über hohe Zuwächse freuen. Aus der Tabelle zur Rentenerhöhung weiter unten ist zu ersehen, dass das Plus 2022 im Rentenbereich Ost 6,12% und West 5,86% sehr hoch war. In 2023 waren es immerhin noch Ost 5,86% und West 4,39%. Aus steuerlicher Sicht ist der Rentenfreibetrag in 2024 von Bedeutung.

Entwicklung

Wie hat sich die Rentenanpassung seit 2000 entwickelt? In der Abbildung 2 ist der Verlauf dargestellt. Die Entwicklung der Rentenerhöhungen in den alten Bundesländern (West) und den Neuen Bundesländern (Ost) in den Jahren 2000 bis 2023 zeigt eine vielschichtige Dynamik, geprägt von wirtschaftlichen, demografischen und politischen Einflüssen. Die Rentenanpassungen spiegeln die Bemühungen wider, eine ausgewogene Balance zwischen der Sicherung der Lebensqualität der Rentner und der langfristigen Finanzierbarkeit der Rentenversicherung zu finden.
Im Jahr 2000 verzeichneten beide Regionen eine moderate Anpassung von jeweils 0,6 Prozent. Die Jahre 2001 bis 2003 zeigten eine ansteigende Tendenz, wobei die Rentenerhöhungen in den Neuen Bundesländern etwas höher ausfielen als im Westen. Diese Phase spiegelte die positive wirtschaftliche Entwicklung nach der Jahrtausendwende wider.
Ein markanter Wendepunkt war das Jahr 2004, in dem die Renten in beiden Regionen unverändert blieben. Dies war möglicherweise eine Reaktion auf wirtschaftliche Herausforderungen oder eine strategische Anpassung, um die langfristige Stabilität der Rentenversicherung zu gewährleisten.
Die Jahre 2006 bis 2010 zeigen eine Periode der Stagnation, in der die Renten in beiden Regionen nahezu konstant blieben. Dies könnte auf wirtschaftliche Unsicherheiten und den Nachhaltigkeitsfaktor zurückzuführen sein, der darauf abzielt, die Rentenentwicklung im Einklang mit der demografischen Entwicklung zu halten.

Entwicklung der Rentenanpassungen in Deutschland

Abb. 2: Entwicklung der Rentenerhöhungen von 2000 – 2023. Quelle: deutsche-rentenversicherung.de

Ungeachtet dem jährlichen Plus bei der Rentenzahlung leben rund 7 Mio. Rentner monatlich von einer Rente, die unter 1250 Euro liegt.

Steigende Dynamik seit 2011

Ab 2011 setzte eine erneute Steigerung der Rentenanpassungen ein, die bis 2016 kontinuierlich anstieg. Insbesondere 2016 verzeichneten die Ost- Bundesländer eine beachtliche Erhöhung von 5,95 Prozent, während die West-Bundesländer mit 4,25 Prozent folgten. Diese Phase könnte auf eine günstige wirtschaftliche Lage und Bemühungen zur Angleichung der Renten zwischen Ost und West zurückzuführen sein.
Die Jahre 2017 bis 2023 zeigen eine anhaltende positive Tendenz, wobei die Rentenanpassungen insgesamt höher ausfielen. Im Jahr 2022 erreichten die Rentenerhöhungen in den Neuen Bundesländern mit 6,12 Prozent einen Höhepunkt, gefolgt von den alten Bundesländern mit 5,35 Prozent. Dies spiegelt möglicherweise den politischen Fokus auf die Angleichung der Lebensverhältnisse zwischen Ost und West wider.
Die Rentenanpassungen im Jahr 2023 setzen diesen Trend fort, wobei die Erhöhungen in den alten Bundesländern bei 4,39 Prozent und in den Neuen Bundesländern bei 5,68 Prozent liegen. Diese Entwicklung deutet darauf hin, dass trotz wirtschaftlicher Herausforderungen und demografischer Veränderungen weiterhin Anstrengungen unternommen werden, die Renten angemessen zu erhöhen und gleichzeitig die langfristige Stabilität des Rentensystems sicherzustellen.

Tabelle Rentenanpassung 2000 – 2024

In der Tabelle 2 sind die Daten aus der Abbildung 1 in einer Übersicht angegeben. 2024 ist die Angleichung der Rentenanpassung zwischen West und Ost abgeschlossen. In beiden „Regionen“ erfolgte eine Anhebung um 4,57%. Zukünftig gibt es nur noch eine einheitliche Anpassung.

Tab. 2 Tabelle zur Rentenerhöhung 2000 – 2024

Rentenanpassung zum West Ost
2000 0,6 0,6
2001 1,91 2,11
2002 2,16 2,89
2003 1,04 1,19
2004 0 0
2005 0 0
2006 0 0
2007 0,54 0,54
2008 1,10 1,10
2009 2,41 3,38
2010 0 0
2011 0,99 0,99
2012 2,18 2,26
2013 0,25 3,29
2014 1,67 2,53
2015 2,10 2,50
2016 4,25 5,95
2017 1,90 3,29
2018 3,22 3,37
2019 3,18 3,91
2020 3,45 4,20
2021 0 0,72
2022 5,35 6,12
2023 4,39 5,68
2024 4,57 4,57

Rentenwert Entwicklung

Wie hat sich der Rentenwert langfristig entwickelt? In der Abbildung 3 ist der Verlauf dargestellt. Die Werte vor 2021 wurden von DM in Euro umgerechnet.

Rentenwert Entwicklung in Ost und West ab 1957

Abb. 3: Rentenwert Entwicklung in Ost und West von 1992 bzw.  1957 in Euro. Quelle: deutsche-rentenversicherung.de

Die Entwicklung des Rentenwerts in Deutschland, in Euro, zeigt eine deutliche Angleichung zwischen den westlichen und östlichen Bundesländern seit der Wiedervereinigung. Er begann 1957 in Westdeutschland bei 2,74 Euro und stieg kontinuierlich an. Bis 1991, kurz nach der Wiedervereinigung, erreichte er 21,19 Euro. Diese stetige Steigerung spiegelt die wirtschaftliche Entwicklung und die Anpassung der Rentenleistungen an die Lebenshaltungskosten wider.
In Ostdeutschland beginnt die Datenreihe erst 1992 mit dem Wert für 1 Rentenpunkt von 13,59 Euro. In den folgenden Jahren wird deutlich, dass eine Angleichung an das westdeutsche Niveau angestrebt wird. Bereits 1993 steigt er im Osten auf 16,45 Euro und erreicht 1999 21,48 Euro, was nahe an den westdeutschen Wert von 24,69 Euro heranreicht. Diese Steigerung zeigt die Bemühungen, die Rentenleistungen im Osten schrittweise an das Westniveau anzupassen.

Ab dem Jahr 2000 steigt der Rentenwert in beiden Regionen weiter an, wobei die Erhöhungen im Osten etwas langsamer erfolgen. Im Jahr 2003 erreichen beide Regionen einen Wert von 26,13 Euro. Dieser Wert bleibt für einige Jahre stabil, bis 2007 wieder moderate Erhöhungen folgen, die im Zuge der wirtschaftlichen Erholung nach der Finanzkrise erfolgen.
Ein signifikanter Schritt zur Angleichung wird 2009 sichtbar, als der Rentenpunkt im Osten 24,13 Euro und im Westen 27,2 Euro beträgt. Die Differenz verringert sich weiter in den folgenden Jahren. Bis 2022 beträgt der Rentenwert im Osten 35,52 Euro und im Westen 36,02 Euro, was eine fast vollständige Angleichung darstellt.

Anpassung der Rentenwerte in Ost- und Westdeutschland erfolgt

Zum 1. Juli 2023 ist die Angleichung des aktuellen Rentenwertes in Ost und West endgültig abgeschlossen, beide Regionen erreichen einen Rentenpunktwert von 37,6 Euro, ab diesem Zeitpunkt ist der Rentenwert in Ost und West identisch.

Diese Entwicklung zeigt eine erfolgreiche Harmonisierung der Rentenwerte in Ost- und Westdeutschland. Die historischen Unterschiede, die durch die Teilung des Landes entstanden sind, überwunden hat. Die schrittweise Erhöhung und Angleichung der Rentenpunkte spiegeln die wirtschaftlichen Fortschritte und die sozialpolitischen Maßnahmen wider, die darauf abzielen, gleiche Lebensbedingungen in ganz Deutschland zu schaffen.

Jährliche Rentenanpassung

Laut Gesetz wird einmal jährlich eine Rentenanpassung zum 1. Juli vorgenommen. Die Rentenerhöhung verläuft aber nicht wie auf einem Basar, wie es bei den Lohnverhandlungen zwischen Gewerkschaften und Unternehmen oder dem öffentlichen Dienst zugeht. Vielmehr bestehen nach dem Sozialgesetzbuch Rechenvorschriften. Laut dem § 65 Anpassung der Renten gilt:

„Zum 1. Juli eines jeden Jahres werden die Renten angepasst, indem der bisherige aktuelle Rentenwert durch den neuen aktuellen Rentenwert ersetzt wird.“

Dabei wird der aktueller Rentenwert nach § 68 wie folgt ermittelt:

(1) Der aktuelle Rentenwert ist der Betrag, der einer monatlichen Rente wegen Alters der allgemeinen Rentenversicherung entspricht, wenn für ein Kalenderjahr Beiträge aufgrund des Durchschnittsentgelts gezahlt worden sind. Am 30. Juni 2005 beträgt der aktuelle Rentenwert 26,13 Euro.
Er verändert sich zum 1. Juli eines jeden Jahres, indem der bisherige aktuelle Rentenwert mit diesen 3 Einflussfaktoren für die Veränderung

1. der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer (Infos liefert auch der Brutto Netto Rechner 2024),
2. des Beitragssatzes zur allgemeinen Rentenversicherung und
3. dem Nachhaltigkeitsfaktor

Prognose zur Rentenerhöhung 2025 – 2030: Mehr Geld für Rentner

August 2024: Die Bundesbank geht in dem Monatsbericht August 2024 für 2025 von einer ähnlich hohen Rentenerhöhung 2025 wie in 2024 aus.

In den frühen 1990er Jahren gab es in Deutschland aufgrund der Wiedervereinigung erhebliche Veränderungen in der Wirtschaft und im Rentensystem. In den folgenden Jahren wurden die Renten regelmäßig angepasst. Die genaue Höhe der Erhöhung ist von verschiedenen Faktoren abhängt, darunter die Lohnentwicklung, die Inflation und die finanzielle Situation der Rentenversicherung. Spannend ist die Frage, wie die Prognose zur Rentenerhöhung 2025 von Hubertus Heil aussieht. Leider äußert sich der Bundesarbeitsminister dazu nicht.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Rentenentwicklung in Deutschland kontrovers diskutiert wird. Besonders im Hinblick auf die Frage, ob die Renten den steigenden Lebenshaltungskosten und den individuellen Bedürfnissen der Rentner ausreichend angepasst werden. Die genauen Rentenerhöhungen können von Jahr zu Jahr variieren. Für 2025 ist aufgrund der erwarteten abnehmenden Inflation und geringerer Lohnentwicklung mit einer im Vergleich zu 2024 niedrigeren Rentenerhöhung zu rechnen.

Wie würde sich die Rente erhöhen, wenn die nächste voraussichtliche Rentenerhöhung in 2025 um 4,0%, 4,5% oder 5% betragen würde? In der Tabelle 2 sind die resultierenden Rentenbeträge angegeben.

Tabelle 2: Modellrechnung zur Prognose der Rentenerhöhung 2025

                                                                       Rente zum 1.7.2025 bei Erhöhung um
Rente Januar 2025 4,00% 4,50% 5,00%
Euro Euro Euro Euro
700 728,00 731,50 735,00
750 780,00 783,75 787,50
800 832,00 836,00 840,00
850 884,00 888,25 892,50
900 936,00 940,50 945,00
950 988,00 992,75 997,50
1.000 1040,00 1045,00 1050,00
1.050 1092,00 1097,25 1102,50
1.100 1144,00 1149,50 1155,00
1.150 1196,00 1201,75 1207,50
1.200 1248,00 1254,00 1260,00
1.250 1300,00 1306,25 1312,50
1.300 1352,00 1358,50 1365,00
1.350 1404,00 1410,75 1417,50
1.400 1456,00 1463,00 1470,00
1.450 1508,00 1515,25 1522,50
1.500 1560,00 1567,50 1575,00
1.550 1612,00 1619,75 1627,50
1.600 1664,00 1672,00 1680,00
1.650 1716,00 1724,25 1732,50
1.700 1768,00 1776,50 1785,00
1.750 1820,00 1828,75 1837,50
1.800 1872,00 1881,00 1890,00
1.850 1924,00 1933,25 1942,50
1.900 1976,00 1985,50 1995,00
1.950 2028,00 2037,75 2047,50
2.000 2080,00 2090,00 2100,00
2.050 2132,00 2142,25 2152,50
2.100 2184,00 2194,50 2205,00
2.150 2236,00 2246,75 2257,50
2.200 2288,00 2299,00 2310,00
2.250 2340,00 2351,25 2362,50
2.300 2392,00 2403,50 2415,00
2.350 2444,00 2455,75 2467,50
2.400 2496,00 2508,00 2520,00
2.450 2548,00 2560,25 2572,50
2.500 2600,00 2612,50 2625,00
2.550 2652,00 2664,75 2677,50
2.600 2704,00 2717,00 2730,00
2.650 2756,00 2769,25 2782,50
2.700 2808,00 2821,50 2835,00
2.750 2860,00 2873,75 2887,50
2.800 2912,00 2926,00 2940,00
2.850 2964,00 2978,25 2992,50
2.900 3016,00 3030,50 3045,00
2.950 3068,00 3082,75 3097,50
3.000 3120,00 3135,00 3150,00

Die vorliegende Tabelle gewährt Einblicke in deren voraussichtliche Entwicklung nach einer geplanten Rentenerhöhung zum 1. Juli 2025. In der ersten Spalte sind die derzeitigen Rentenzahlungen aufgeführt, gefolgt von den prognostizierten Renten bei einer Erhöhung um 4% in der zweiten Spalte, und um 4,5 % und 5,0% in der dritten und vierten Spalte. Die Durchschnittsrente betrug 2023 1.550 Euro. Nach der Anpassung könnte dieser Betrag zum 1. Juli 2025 auf 1612,00 (4%), € 1619,75 € (4,5%) oder auf 1627,50 € bei einem Plus von 5,0% ansteigen.

Entgelte bzw. Bruttolöhne- und gehälter 2025 als wichtiger Einflussfaktor

Die Rentenanpassung erfolgt über die Veränderung des aktuellen Rentenwert. Dieser wird wesentlich auf Grundlage der Entwicklung der Bruttolöhne- und gehälter je Beschäftigten und für die Rentenkasse beitragspflichtigen Entgelte berechnet. Das ifo Institut erwartet laut der Herbst-Konjunkturprognose vom 5. September 2024 für das 1. Halbjahr 2024 ein Plus bei den Bruttolöhnen von 5,6% und 2,9% im 2. Halbjahr.

Die Bundesregierung geht in der Jahresprojektion 2024 (Stand August 2024) von 5,3% bei den Bruttolöhnen- und gehältern je Beschäftigten aus. Mit diesen Prognosen dürfte eine Rentenanpassung in 2025 von unter 3% obsolet sein.

Contra von Bundesfinanzminister Lindner bei Einsparungen der Ampel: Kürzungen bei den Sozialausgaben wie Bürgergeld und Rente

Bundesfinanzminister Christian Lindner hat angekündigt, Einsparungen bei den Sozialausgaben vorzunehmen, um den Bundeshaushalt zu konsolidieren. Dies könnte auch die Renten betreffen. Lindner argumentiert, dass die stark steigenden Sozialausgaben die Finanzierung anderer wichtiger Bereiche wie Klimaschutz, Bildung, Infrastruktur und Verteidigung gefährden​. Allerdings genießen die Renten gesetzlichen Bestandsschutz hinsichtlich Kürzungen.  Zu den möglichen Maßnahmen gehören Kürzungen bei der „Rente mit 63“ und der Mütterrente.

Die „Rente mit 63“ erlaubt es langjährig Versicherten, vorzeitig ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, wenn sie 45 Beitragsjahre erreicht haben. Lindner und andere Politiker diskutieren die Abschaffung dieser Regelung, da sie nicht mehr für alle Geburtsjahrgänge zutrifft und aufgrund des Fachkräftemangels immer mehr in Frage gestellt wird. Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1964 können diese Rente beispielsweise erst ab 65 Jahren in Anspruch nehmen​.

Recherche zur Bruttolohnentwicklung in 2025

Die Rentenerhöhung 2025 in Deutschland wird von mehreren Faktoren beeinflusst, die in einem komplexen Zusammenspiel stehen. Mit der wichtigste Faktor ist die Lohnentwicklung der Arbeitnehmer. Steigen die Löhne, steigen in der Regel auch die Renten. Wie sehen die Prognosen für die Bezugsgröße „Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer“ aus?

Die Bundesbank geht in ihrer Prognose vom 15. Juni 2024 für 2025 von einem Plus von 3,2% für den Effektivverdienst aus. Die Gemeinschaftsprognose vom 27.03.2024 rechnet mit einem Zuwachs von 3,5%. Beim ifo Institut wird der Bruttoverdienst je Arbeitnehmer für 2025 mit +2,9% prognostiziert (Stand 20.06.2024).

Aufgrund dieser Prognosen dürfte die Rentenerhöhung in 2025 wohl nicht über 3% ausfallen.

Längerfristige Vorhersage 2026, 2027, 2028 bis 2030

In der Abbildung 4 ist die Prognose der Redaktion bis 2030 dargestellt.
Laut dem Rentenversicherungsbericht 2023 der Bundesregierung sollen die Renten bis 2037 um rund 43% steigen. Im Durchschnitt würde das eine Rentenanpassung von +2,6% pro Jahr entsprechen.

In der Prognose der Redaktion zur Rentenerhöhung gehen wir für 2025 von einer noch erhöhten Inflationsrate in Deutschland aus. Auch das Lohnwachstum dürfte überdurchschnittlich bleiben. Wir prognostizieren daher ein Rentenplus 2025 von 4,5 % und für 2026 ein Plus von 2,8%. Für 2027, 2028, 2029 und 2030 liegt die Vorhersage bei 2,6%. Die tatsächliche Rentenanhebung wird von der Entwicklung der wesentlichen Einflussfaktoren abhängen, die aktuell nicht kalkulierbar sind.

Prognose zur Rentenerhöhung bis 2030

Abb. 4: Prognose der Redaktion zur Rentenerhöhung 2025 – 2030

In der Tabelle 3 sind die Daten zu Abbildung 4, zusätzlich die daraus resultierenden Werte für 1 Rentenpunkt und eine Prognose der Inflationsrate angegeben.

Tab. 3: Prognose zu Rentenerhöhung und Rentenwert 2025 bis 2030 vs. Prognose zur Inflation des IWF

Jahr Rentenerhöhung Prognose [%] Prognose Rentenwert  [€]
2024 4,57 39,32
2025 4,50 41,09
2026 2,80 42,24
2027 2,60 43,34
2028 2,60 44,46
2029 2,60 45,62
2030 2,60 46,81

Der Internationale Währungsfonds (IWF) geht in seiner Prognose vom April 2024 von Inflationsraten in den kommenden Jahren von 2,0% aus. Andere Marktteilnehmer rechnen mit Verbraucherpreisänderungen zwischen 2% und 3%.

Mit dieser Vorhersage würde 1 Rentenpunkt 2025 auf 41,09 Euro und 2026 auf 42,24 € steigen. In 2027 würde 1 Rentenpunkt 43,34 €, 2028 44,46 € und 2029 45,62 Euro entsprechen. In der Prognose liegt der Rentenwert 2030 mit 46,81 Euro um 7,49 €  über dem Wert von 2024.
Für Rentner würde unter Berücksichtigung der prognostizieren Verbraucherpreisänderung trotz der Erhöhung der Rentenpunkte damit die Kaufkraft durch eine Rentenerhöhung bis 2030 unter einem Prozent liegen.

Rentenwert Prognose Formel

Um die zukünftigen Rentenwerte zukünftiger Jahre mit einer Formel zu berechnen,  kann eine exponentielle Wachstumsformel verwendet werden. Die allgemeine Formel für das exponentielle Wachstum lautet:

P(t) = P0 · (1 + r)t

In diesem Beispiel wird eine jährliche Rentenerhöhung von 2,6% angenommen.

Dann ist:

P(t) der zukünftige Rentenwert nach t Jahren.
P0​ der aktuelle Rentenwert (im Jahr 2024: 39,32 Euro).
r die jährliche Wachstumsrate (2,6 % oder 0,026).
t die Anzahl der Jahre in der Zukunft.

Dann gilt:

P(t) = 39,32 · (1 + 0,026)t

Das ist die Formel zur Berechnung der zukünftigen Rentenwerte bei einer jährlichen Anhebung von 2,6 %. Zum Beispiel, um den Wert 1 Rentenpunkts nach 5 Jahren (also im Jahr 2029) zu berechnen, wird t=5t=5 eingesetzt:

P(5) = 39,32 · (1 + 0,026)5

Der Rentenwert im Jahr 2029 wird also etwa 44,67 Euro betragen, wenn die jährliche Anhebung 2,6 % beträgt.

Rentenerhöhung und Inflationsentwicklung

Die Inflation hat erhebliche Auswirkungen auf die Renten und kann die finanzielle Stabilität von Rentnern beeinträchtigen. Wenn die Inflation steigt, verliert das Geld an Kaufkraft, was bedeutet, dass die gleiche Menge Geld weniger Waren und Dienstleistungen kaufen kann.

Inflation höher als Rentensteigerung

Wenn die Inflation über der Rentenerhöhung liegt, bedeutet dies, dass die Kosten für Waren und Dienstleistungen schneller steigen als die Höhe, um die die Renten erhöht werden. Dies hat zur Folge, dass die Kaufkraft der Rentenzahlungen abnimmt. Rentner müssen mehr für ihre Bedürfnisse ausgeben, während ihre Einkommen nicht im gleichen Maße steigen. Dadurch kann ihr Lebensstandard sinken, da sie weniger Geld für andere Ausgaben haben oder sogar gezwungen sein könnten, Einschnitte bei wichtigen Ausgaben vorzunehmen, um über die Runden zu kommen. Eine solche Situation kann zu finanzieller Belastung, Unsicherheit und möglicherweise zu einem Anstieg der Armut unter Rentnern führen.

Inflationsrate geringer als Rentenzuwachsrate

Auf der anderen Seite, wenn die Inflation niedriger ist als die Rentenerhöhung, bedeutet dies, dass die Kosten für Waren und Dienstleistungen langsamer steigen als die Rentenzahlungen. Dies kann für Rentner vorteilhaft sein, da ihre Kaufkraft relativ stabil bleibt oder sogar steigt. Rentner könnten in der Lage sein, ihre Ersparnisse zu schonen oder sogar zu vermehren, da sie mehr Geld übrig haben, um ihre Bedürfnisse zu decken. Eine niedrigere Inflation im Vergleich zur Rentenerhöhung könnte Rentnern daher eine gewisse finanzielle Sicherheit bieten und es ihnen ermöglichen, ihren Lebensstandard zu erhalten oder sogar zu verbessern.

Kontra – Kritik – Diskussion zur Höhe der Rentenerhöhung

Die Höhe der Rentenerhöhungen in Deutschland wird in Zukunft voraussichtlich nicht mehr so großzügig ausfallen können wie in der Vergangenheit. Dies liegt an einer Vielzahl von demografischen, wirtschaftlichen und politischen Faktoren, die den finanziellen Spielraum für Rentenerhöhungen erheblich einschränken.

Ein wesentlicher Grund für diese Entwicklung ist die demografische Veränderung in Deutschland. Die Bevölkerung altert, was bedeutet, dass immer mehr Menschen in den Ruhestand treten, während die Anzahl der Erwerbstätigen, die in das Rentensystem einzahlen, abnimmt. Laut Prognosen des Statistischen Bundesamts wird der Anteil der über 67-Jährigen bis 2030 auf etwa 30 Prozent steigen. Diese demografische Verschiebung erhöht den Druck auf das Rentensystem, da eine kleinere Basis von Beitragszahlern für eine wachsende Anzahl von Rentenempfängern aufkommen muss. Das Umlageverfahren, auf dem das deutsche Rentensystem basiert, stößt hier an seine Grenzen.

Ein weiterer entscheidender Faktor ist die wirtschaftliche Lage. Das Wachstum der Löhne und Gehälter, das einen direkten Einfluss auf die Rentenanpassung hat, wird möglicherweise nicht so dynamisch verlaufen wie in der Vergangenheit. Wirtschaftliche Unsicherheiten, wie die Auswirkungen der Globalisierung, technologischer Wandel und die Digitalisierung, können das Wirtschaftswachstum dämpfen und somit auch die Entwicklung der Löhne verlangsamen. Zudem spielt die Inflation eine Rolle: Wenn die Lebenshaltungskosten schneller steigen als die Löhne, wird es schwieriger, die Renten in einem angemessenen Maß zu erhöhen, ohne die finanzielle Stabilität des Rentensystems zu gefährden. Dies bemängelt beispielsweise der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA), der die gesetzliche Festschreibung des Rentenniveaus auf 48% kritisiert.

Politische Entscheidungen beeinflussen ebenfalls die Rentenerhöhungen. Die Rentenanpassungsformel in Deutschland berücksichtigt neben der Lohnentwicklung auch den Nachhaltigkeitsfaktor, der die demografische Entwicklung reflektiert (die Wirtschaftsweise Monika Schnitzer plädiert für eine Kopplung der Rentenerhöhung an die Inflationsrate anstelle der Lohnentwicklung). Eine Verschlechterung des Verhältnisses von Beitragszahlern zu Rentenempfängern führt zu geringeren Rentenerhöhungen. Zudem gibt es politische Bestrebungen, die finanzielle Nachhaltigkeit des Rentensystems zu gewährleisten, was zu restriktiveren Anpassungen führen könnte. Die jüngsten Reformen wie die Rente mit 67 oder die Einführung der Grundrente sind Beispiele dafür, wie die Politik versucht, auf die demografischen und wirtschaftlichen Herausforderungen zu reagieren.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die zukünftigen Rentenerhöhungen in Deutschland aufgrund der demografischen Veränderungen, der wirtschaftlichen Lage und politischer Entscheidungen vermutlich geringer ausfallen werden. Die Herausforderungen, die sich aus einer alternden Bevölkerung und einer geringeren Anzahl von Beitragszahlern ergeben, erfordern nachhaltige Reformen und eine ausgewogene Politik, um die finanzielle Stabilität des Rentensystems zu gewährleisten. Andernfalls könnten drastischere Maßnahmen notwendig werden, die das Rentenniveau weiter beeinflussen.

Ist in Deutschland eine Dienstpflicht für Rentner geplant?

In Deutschland gibt es derzeit keine konkrete Dienstpflicht für Rentner. Die Diskussionen über eine allgemeine Dienstpflicht konzentrieren sich hauptsächlich auf junge Menschen, wobei Vorschläge und Überlegungen von verschiedenen politischen Akteuren gemacht wurden, diese auf alle Altersgruppen auszuweiten. Zuletzt von der ehemaligen Familienministerin Kristina Schröder in der Welt am 25. Juni 2024.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und andere Politiker wie der SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese haben die Idee einer sozialen Pflichtzeit für junge Erwachsene unterstützt. Diese Pflichtzeit könnte zwischen sechs Monaten und einem Jahr dauern und in verschiedenen Bereichen wie sozialen Einrichtungen, Flüchtlingshilfe, Umwelt- und Klimaarbeit oder bei der Bundeswehr absolviert werden​.

Es gibt jedoch auch Stimmen, die eine allgemeine Dienstpflicht für alle Bürger, unabhängig vom Alter, in Erwägung ziehen. Argumente dafür beinhalten, dass jeder einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten sollte, nicht nur junge Menschen​.

Eine Verpflichtung speziell für Rentner wird gelegentlich diskutiert, jedoch ist die Umsetzung und rechtliche Durchführbarkeit einer solchen Regelung komplex und umstritten (z. B. Grundgesetz Artikel 12)​​. Aktuell sind keine Pläne bekannt, eine Dienstpflicht für Rentner gesetzlich einzuführen.

Wann kommen die Rentenbescheide 2024?

Die Rentenbescheide für 2024 werden ab Mitte Juni 2024 verschickt. Der Versandprozess beginnt am 15. Juni 2024 und soll bis Ende Juli 2024 abgeschlossen sein. Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Empfänger die Bescheide gleichzeitig erhalten, da der genaue Zeitpunkt von verschiedenen Faktoren abhängt, darunter das Rentenbeginn-Datum. Für diejenigen, deren Rentenbeginn vor April 2004 liegt, erfolgt die Rentenzahlung im Voraus, während Renten, die ab April 2004 begonnen haben, nachschüssig gezahlt werden​​.

Zusätzlich zu den allgemeinen Rentenbescheiden werden im Juli 2024 auch gesonderte Bescheide für den neuen Rentenzuschlag verschickt. Dieser Zuschlag betrifft insbesondere Erwerbsminderungsrenten und wird bis November 2025 zunächst separat ausgezahlt, bevor er ab Dezember 2025 mit der regulären Rente zusammengeführt wird​​.

Erwerbsminderungsrente

Am 25. April 2024 hat der Bundestag einstimmig dem Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Verbesserung der Erwerbsminderungsrenten zugestimmt. Ziel des Gesetzes ist es, die bereits 2022 beschlossene Anpassung der Renten für Erwerbsminderungsrentner und Hinterbliebene, deren Rentenbeginn zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2018 liegt, umzusetzen. Grundlage ist das Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand.
Diese Rentenverbesserung beinhaltet einen pauschalen Zuschlag, der ab dem 1. Juli 2024 auf die individuelle Rentenvorleistung (Entgeltpunkte) basiert. Dieser Zuschlag wird nicht nur auf Erwerbsminderungsrenten angewendet, sondern auch auf Altersrenten, die direkt im Anschluss an eine Erwerbsminderungsrente gewährt werden.
Die Deutsche Rentenversicherung sollte ursprünglich diesen Zuschlag automatisch für rund drei Millionen Bestandsrenten auszahlen. Aufgrund der Komplexität des Umsetzungsprozesses wird die Auszahlung nun jedoch in zwei Stufen erfolgen. Ab Juli 2024 wird der Rentenzuschlag zunächst monatlich als separater Betrag ausgezahlt. Der Zuschlag wird dabei so berechnet, dass die Empfänger am Ende den gleichen Betrag erhalten würden, als wäre er direkt in die Rentenberechnung eingeflossen.
In einer zweiten Stufe, ab Dezember 2025, wird der Zuschlag dann dauerhaft als fester Bestandteil der Rente ausgezahlt und direkt in die reguläre Rentenzahlung integriert. Ziel dieser zweistufigen Lösung ist es, sicherzustellen, dass alle Berechtigten den vollen Rentenzuschlag so bald wie möglich erhalten.

Prognose 2025

Bis zum 30. Juni 2025 wird der Zuschlag, der ab dem 1. Juli 2025 auf das Rentenempfängerkonto überwiesen wurde gezahlt. Ab dem 1. Juli wird der Zuschlag angepasst. Und zwar in dem Verhältnis, wie sich der Rentenwert ändert.
Die Prognose für die Erwerbsminderungsrente zum 1. Juli 2025 ist deshalb erfreulich: Der Rentenwert könnte nach Meinung von Fachleuten um rund 4,5% auf 41,09 steigen.

2026

In 2026 gilt bei der Erwerbsminderungsrente eine neue Berechnung. Bereits ab Dezember 2025 wird der Zuschlag nicht mehr auf Basis des Rentenbetrags, sondern anhand der individuellen Entgeltpunkte berechnet. Zu diesem Zeitpunkt erhalten Erwerbsminderungsrenten Berechtigte auch einen neuen Bescheid über die weitere Auszahlung des Zuschlags zugestellt. Der Zuschlag wird dann zusammen mit der Hauptleistung in einer einzigen Auszahlung überwiesen.

In 2026 ist der der Zuschlag außerdem Bestandteil der eigenen Rente bei der Berechnung der Witwen- oder Witwerrente. Dies kann zu einer möglichen Kürzung dieser Rente führen.

Rente brutto netto mit Formel

Die Berechnung der Nettorente aus der Bruttorente erfolgt durch Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Formel zur Berechnung lautet:

Nettorente = Bruttorente – ((KV-Satz + Zusatzbeitrag) / 2 * Bruttorente) – (PV-Satz * Bruttorente)

Die Vaariablen sind:

Bruttorente: Der ursprüngliche Rentenbetrag.
KV-Satz: Beitragssatz zur Krankenversicherung (7,3 % für den Rentneranteil).
Zusatzbeitrag: kassenabhängiger Zusatzbeitrag (z. B. 0,85 % für den Rentneranteil).
PV-Satz: Beitragssatz zur Pflegeversicherung (2024: 3,4 %).

Die Schritte zur Berechnung in Detail sind:

Krankenversicherungsbeitrag abziehen: Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 14,6 % (hälftig vom Rentner getragen, also 7,3 %).
Hinzu kommt der kassenabhängige Zusatzbeitrag, der ebenfalls hälftig geteilt wird (zum Beispiel 0,85 % für den Rentner).

Pflegeversicherungsbeitrag abziehen: Ab 2024 beträgt der Pflegeversicherungsbeitrag 3,4 % der Bruttorente (unabhängig von Kinderlosigkeit).

Beispiel zur Berechnung:

Bruttorente: 1.500 €
Krankenversicherungsbeitrag: 7,3 % von 1.500 € = 109,50 € (plus hälftiger Zusatzbeitrag, z. B. 0,85 %, also 12,75 €)
Pflegeversicherungsbeitrag: 3,4 % von 1.500 € = 51 €

Berechnung:

1.500 €

109,50 € (Krankenversicherung)
12,75 € (Zusatzbeitrag)
51 € (Pflegeversicherung)

= 1.326,75 € Nettorente

Zusätzlich müssen eventeuell noch die Steuern beachtet werden, die erst bei der Einkommensteuererklärung fällig werden, aber nicht direkt von der Rentenzahlung abgezogen werden.

Aktuell – News zum Thema

27.09.2024 Im Bundestag wurde heute in der ersten Lesung das von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz) beraten. Ob das Gesetz in dieser Form verabschiedet werden kann ist fraglich. Die CDU und die FDP haben erhebliche Bedenken hinsichtlich der absehbaren deutlichen Steigerung der Beitragssatzsteigerungen.

16. September 2024 Der Bundestag hat mal wieder auch um die Versorgung der Rentner gestritten: „Streit um Bürgergeld und Rente im Etat des Arbeits- und Sozialministers„.

14. September 2024 Nach Angaben der Bild wird die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung in 2025 deutlich steigen. Laut dem Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums sollen in 2025 für Bruttoentgelte bis 8050 Euro an Lohn pro Monat Zahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung beitragspflichtig werden. Aktuell (2024) liegt die Beitragsbemessungsgrenze im Westen/Osten bei 7.550 Euro/ 7.450 Euro im Monat. Die genauen Daten werden in der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2025 publiziert.
Die Verordnung über die maßgebenden Rechengrößen der Sozialversicherung für 2025 wird voraussichtlich im Oktober vom Bundeskabinett verabschiedet und muss anschließend noch vom Bundesrat bestätigt werden.

10. September 2024 Die von Arbeitsminister Hubertus Heil beabsichtigte Anhebung des Mindestlohn zum 1. Januar 2026 auf 15 Euro könnte die Rentenerhöhung in 2026 positiv beeinflussen: Ein höherer Mindestlohn dürfte zu höheren Bruttoentgelten pro Beschäftigte führen.
Der Hintergrund: Bundesarbeitsminister Hubertus Heil fordert eine Erhöhung des Mindestlohns auf bis zu 15 Euro bis 2026, basierend auf einer EU-Richtlinie. Diese sieht vor, dass der Mindestlohn 60 % des Medianlohns betragen soll. Heil betont, dass sechs Millionen Menschen davon profitieren würden. Der Vorschlag stößt auf Lob von Gewerkschaften, die einen armutsfesten Mindestlohn fordern. Kritiker, insbesondere aus der FDP, befürchten jedoch negative Auswirkungen auf den Mittelstand und warnen vor Jobverlusten und steigenden Preisen in bestimmten Branchen, wie der Gastronomie.

9. September 2024 Ob die Arbeitnehmerentgelte wie prognostiziert steigen ist fraglich. Die prekäre Situation bei VW und den Zulieferern könnte für eine Überraschung bei den anstehenden Tarifverhandlungen führen.

4. September2024 Die mittel und langfristige Rentenanpassung wird u. a. von der Verabschiedung des Rentenpaket II abhängen. Die FDP will offenbar die Generationengerechtigkeit gewahrt wissen. Sie kritisiert, dass im aktuellen Referentenentwurf die „doppelte Haltelinie“ zum Rentenniveau bis 2040 gelten soll.

3. August 2024 Laut dem Statistischen Bundesamt mussten im Steuerjahr 2020 40% aller Rentenbezieher Einkommensteuer auf die Einkünfte zahlen. Interessant daran ist für die Redaktion: neuere Daten liegen dem Bundesamt nicht vor.

2. Juli 2024 Die Wirtschaftsweise Monika Grimm hält im Interview mit der Rheinischen Post eine Anpassung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung für dringend nötig.

Literatur

Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2020: Alterssicherungsbericht 2020, BMAS, Berlin.

Buslei H.,  Geyer J., Haan P., Url T., 2023: „Vorbild“ Österreich? Welche Unterschiede bestehen in den Rentenleistungen im Vergleich zu Deutschland und wie lassen sie sich erklären?, FNA-Journal, Heft 1/2023.

Der Bundesrat hat am 14. Juni 2024 der Rentenanpassung zum 1. Juli 2024 zugestimmt.

Die Bundesregierung hat am 29. Mai 2024 das Rentenpaket II beschlossen.

Bundestag – Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte
zum 1. Juli 2018 (Rentenwertbestimmungsverordnung 2018 – RWBestV 2018). Link.

15.12.2024 ifo Institut  Dresden für Koppelung des Rentenalters an die Lebenserwartung. Text.

IWF- https://www.imf.org/external/datamapper/PCPIPCH@WEO/OEMDC/DEU

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) – Gesetzliche Rentenversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337). Link.

Werding M., Schaffranka C., Nöh L., F. K. Lembcke F, K., 2023: Ergänzende Kapitaldeckung der Altersvorsorge: Gründe, Gestaltungsoptionen und Auswirkungen, SVR-Arbeitspapier Nr. 2/2023.

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