Ratgeber zum RentenzahlbetragBeim Eintritt in den Ruhestand begegnet man vielen Fachbegriffen, die anfangs verwirrend erscheinen können. Was wirklich dahinter steckt und wie die Begriffe genau definiert sind wissen die Wenigsten. Die Bruttorente bezeichnet den monatlichen Betrag, der vor Abzug von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgezahlt wird. Nach diesen Abzügen verbleibt die Nettorente oder der Rentenzahlbetrag, der tatsächlich auf dem Konto eingeht.

Die monatliche Rentenzahlung beschreibt den Betrag, der jeden Monat regelmäßig gezahlt wird. Zudem gibt es jährlich eine Rentenerhöhung, die den Betrag in der Regel an steigende Löhne und die Inflation anpasst. Durch die Pflege von Angehörigen, kann einen Anspruch auf einen definierten Rentenzahlbetrag erworben werben.

 

Definition: was bedeutet Rentenzahlbetrag

Viele Begriffe im Rentenbereich sind nur für Eingeweihte sofort ersichtlich. Die Definition für den Rentenzahlbetrag ist: Der Rentenzahlbetrag ist der monatlich von der gesetzlichen Rentenkasse auf das Konto des Berechtigten überwiesene Rente. Damit entspricht der Rentenzahlbetrag der Nettorente.

Bezieht der Rentenempfänger mehrere Ruhestandsbezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung, also neben der Altersrente z. B. noch eine Erwerbsminderungsrente oder Witwenrente, so wird die Summe dieser Beträge als Gesamtrentenzahlbetrag (GRV) bezeichnet.

Beispiel für die Berechnung

Um den Rentenzahlbetrag aus einer Bruttorente von 1500 Euro pro Monat zu berechnen, müssen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden. Diese Berechnung erfolgt wie folgt:

Pflegeversicherungsbeitrag: Der Satz beträgt 3,4% der Bruttorente. 1500 Euro mal 0,034 ergibt 51 Euro.

Krankenversicherungsbeitrag: Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung liegt derzeit bei 14,6%, wovon Rentner 7,3% zahlen. Der Zusatzbeitrag liegt aktuell bei 1,7%, wovon Rentner die Hälfte zahlen, also 0,85%. Insgesamt beträgt der zu zahlende Beitragssatz zur Krankenversicherung 8,15%. 1500 Euro mal 0,0815 ergibt 122,25 Euro.

Gesamtbetrag der Abzüge: 51 Euro für die Pflegeversicherung und 122,25 Euro für die Krankenversicherung ergeben insgesamt 173,25 Euro.

Damit ergibt sich für den Zahlbetrag: Die Bruttorente von 1500 Euro abzüglich 173,25 Euro ergibt einen monatlichen Rentenzahlbetrag von 1326,75 Euro.

Prognose 2023

Über den Zahlbetrag für 2023 hat die Deutsche Rentenversicherung noch nicht informiert. Die Redaktion hat aus der durchschnittlichen Bruttorente und dem Zahlbetrag in 2022 eine Prognoserechnung mit einer gemittelten Rentenerhöhung von 5,35% im Westen und 6,12% im Osten durchgeführt. Daraus würde sich ein theoretischer durchschnittlicher Rentenzahlbetrag 2023 von 1118,68 Euro pro Monat ergeben. Dabei handelt es sich um eine Überschlagsrechnung für ganz Deutschland, in Realität fallen die Zahlbeiträge in Ost und West unterschiedlich hoch aus.

2024

Mit der Rentenerhöhung von 4,39%/5,86% (West/Ost) ergibt eine Überschlagsrechnung den durchschnittlichen Rentenzahlbetrag für 2024 in Höhe von 1176 Euro pro Monat. Auch hierbei handelt es sich nur um eine Näherungsrechnung.

Auswirkungen der Pflege auf Rentenzahlbetrag

Die Pflege von Familienangehörigen erfordert oft berufliche Einschränkungen oder sogar eine vollständige Aufgabe des Berufslebens. Viele Angehörige, wie Ehepartner, Geschwister oder Kinder, übernehmen diese Aufgabe und leisten einen großen Beitrag. Für diese Pflegetätigkeit zahlt die Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur Rentenversicherung.

Damit die Pflege die Rentenansprüche beeinflusst, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Die pflegebedürftige Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben, und die Pflege muss mindestens 10 Stunden pro Woche auf zwei Tage verteilt erfolgen. Nebenbei darf der Pflegende nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten. Zudem muss die Pflege in häuslicher Umgebung stattfinden.

Mögliche Zahlbeträge durch rentenversicherungspflichtigen Pflegetätigkeit

Die Pflegezeit wird als Beitragszeit in der Rentenversicherung angerechnet und zählt somit zur Wartezeit, die für den Rentenanspruch entscheidend ist. Die Pflegekasse übernimmt die Beiträge zur Rentenversicherung, was für die pflegende Person kostenfrei ist und sich positiv auf die spätere Rentenhöhe auswirkt. Die Höhe der Rentenzahlbeträge richtet sich nach dem Pflegegrad, dem zeitlichen Einsatz der pflegenden Person und dem Ort der Pflege. Die möglichen Zahlbeträge sind in der Tabelle 1 für 2021 angegeben. Neuere Daten sind noch nicht verfügbar.

Tab. 1: Mögliche künftige Rentenzahlbeträge in 2021 bei rentenversicherungspflichtigen Pflegetätigkeit. Quelle: deutsche-rentenversicherung.de

Pflegegrad 1 bezogene Leistung Rentenzahlbetrag West/Monat 2 Rentenzahlbetrag Ost/Monat 2
2 Pflegegeld   8,77 EUR   8,59 EUR
Kombinationsleistung   7,46 EUR   7,30 EUR
Sachleistung   6,14 EUR   6,01 EUR
3 Pflegegeld 13,97 EUR 13,68 EUR
Kombinationsleistung 11,88 EUR 11,62 EUR
Sachleistung   9,78 EUR   9,57 EUR
4 Pflegegeld 22,75 EUR 22,26 EUR
Kombinationsleistung 19,33 EUR 18,92 EUR
Sachleistung 15,95 EUR 15,58 EUR
5 Pflegegeld 32,49 EUR 31,80 EUR
Kombinationsleistung 27,62 EUR 27,03 EUR
Sachleistung 22,75 EUR 22,26 EUR

1 Die Pflege eines Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 kann sich mangels Versicherungspflicht der Pflegeperson auch nicht auf ihre Rente auswirken.
2 Für Pflegepersonen mit Besitzstandsschutz können sich abweichende Beträge ergeben.

Für das Jahr 2021 ergibt sich beispielsweise bei Pflegegrad 3 ein monatlicher Rentenzahlbetrag von etwa 13,97 Euro in Westdeutschland und 13,68 Euro in Ostdeutschland, wenn Pflegegeld gezahlt wird. Höhere Pflegegrade führen zu höheren Rentenzahlbeträgen. So erhalten Pflegende bei Pflegegrad 5 und Pflegegeld etwa 32,49 Euro im Westen und 31,80 Euro im Osten. Werden Sachleistungen oder eine Kombination aus Pflegegeld und Sachleistungen in Anspruch genommen, fällt der Rentenzahlbetrag etwas niedriger aus. Bei geteilter Pflege wird der Rentenbeitrag unter den Pflegenden aufgeteilt, was sich auf die Rentenhöhe auswirken kann. Die Rentenbeiträge erhöhen die monatliche Rente und bieten somit eine finanzielle Absicherung für die pflegende Person im Alter.

Entwicklung

In der Abbildung 1 ist die Entwicklung des durchschnittlichen Rentenzahlbeitrags von 1996 – 2022 in Euro pro Monat angegeben: Einmal insgesamt für alle Altersrenten und einmal für Rentenbezieher mit mindestens 35 Versicherungsjahren.

Die Entwicklung des durchschnittlichen Rentenzahlbetrags von 1996 bis 2022 zeigt einen kontinuierlichen Anstieg sowohl für alle Altersrenten als auch für Rentenbezieher mit mindestens 35 Versicherungsjahren. 1996 lag der durchschnittliche Rentenzahlbetrag insgesamt bei 652 Euro pro Monat, während Rentner mit mindestens 35 Versicherungsjahren bereits 981 Euro erhielten. Im Jahr 2000 stieg der Rentenbetrag auf 698 Euro insgesamt und auf 1.016 Euro für langjährig Versicherte.

Entwicklung der durchschnittlichen Rentenzahlbeträge

Abb. 1: So haben sich der Rentenzahlbetrag im Durchschnitt von 1996 – 2022 entwickelt. Quelle: deutsche-rentenversicherung.de

Im Jahr 2013 erhöhte sich der Betrag weiter: Der Durchschnitt für alle Altersrenten lag bei 766 Euro, während Rentner mit mindestens 35 Versicherungsjahren 1.065 Euro erhielten. In den darauffolgenden Jahren stiegen die Rentenzahlbeträge weiter deutlich an. Im Jahr 2021 erreichte der Rentenzahlbetrag insgesamt 993 Euro, während er für langjährig Versicherte auf 1.310 Euro anstieg.

2022 setzte sich dieser Aufwärtstrend fort: Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag lag bei 1.054 Euro, und Rentenbezieher mit mindestens 35 Versicherungsjahren erhielten durchschnittlich 1.384 Euro pro Monat. Diese Entwicklung zeigt, dass langjährig Versicherte weiterhin deutlich höhere Renten beziehen als der Durchschnitt aller Altersrenten.
Für 2023 und 2024 gibt es bisher noch keine Daten.

 

Literatur und Quellangaben

Deutsche Rentenversicherung zum Thema Pflege