Die Rente mit 63 LebensjahrenWer lange gearbeitet und in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt hat, beschäftigt sich spätestens nach Erreichen des 60. Lebensjahres mit dem Ruhestand. Die zentrale Frage dabei ist: Wann ist es endlich soweit? Die Rente mit 63 ist ein bedeutendes Instrument zur Flexibilisierung des Renteneintritts, dass es langjährig Versicherten ermöglicht, früher ohne finanzielle Nachteile in den Ruhestand zu gehen. Es erfordert jedoch eine genaue Prüfung der individuellen Versicherungsbiografie und eventuell eine Beratung durch die Rentenversicherung oder einen Rentenberater. Es geht um den Jahrgang 1961, 1962, 1963 und 1964.
Die “Rente mit 63” in Deutschland bezieht sich auf die Möglichkeit, vorzeitig in Rente zu gehen, und wurde im Jahr 2014 eingeführt. Hier sind die wichtigsten Punkte dazu:
Einführung und Ziel: Die Rente mit 63 wurde eingeführt, um langjährig Versicherten einen früheren Renteneintritt zu ermöglichen. Dies betrifft insbesondere Personen, die lange und kontinuierlich Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben. Von Interesse ist natürlich für alle Versicherten, wie es um die Versorgung im Ruhestand künftig bestellt ist. Informationen dazu finden Sie auf unserer Fachseite zur Rentenerhöhung in 2025.

Lesetipp: Rentenpaket II der Bundesregierung

Einleitung zur Rente mit 63 in der gesetzlichen Rentenversicherung

Die Rente mit 63 ist eine attraktive Option für viele Arbeitnehmer, die nach langen Jahren harter Arbeit früher in den wohlverdienten Ruhestand treten möchten. Die gesetzlichen Regelungen bieten unterschiedliche Möglichkeiten, die je nach individueller Versicherungsbiografie und den eingezahlten Versicherungsjahren variieren. Dieser Ratgeber soll Ihnen helfen, die Voraussetzungen und Optionen für die Rente mit 63 besser zu verstehen, damit Sie die für Sie beste Entscheidung treffen können.

Voraussetzungen für die Rente mit 63: Grundsätzlich gibt es zwei Hauptwege, um mit 63 Jahren in Rente zu gehen: die abschlagsfreie Rente und die Rente mit Abschlägen.

1. Abschlagsfreie Rente mit 63

Um die abschlagsfreie Rente mit 63 in Anspruch nehmen zu können, müssen Versicherte 45 Beitragsjahre (auch als Wartezeit bezeichnet) in der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen. Zu diesen Beitragsjahren zählen nicht nur Pflichtbeiträge aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, sondern auch bestimmte Zeiten, wie:

Zeiten der Kindererziehung bis zu 10 Jahren pro Kind
Pflege von Angehörigen
Wehr- oder Zivildienst
Zeiten des Bezugs von Krankengeld
Zeiten der Arbeitslosigkeit (unter bestimmten Bedingungen)

Für Versicherte, die nach dem 1. Januar 1953 geboren wurden, steigt das frühestmögliche Eintrittsalter schrittweise an. Während der Jahrgang 1953 noch mit 63 Jahren und 2 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen konnte, verschiebt sich dieses Alter mit jedem Jahrgang um weitere zwei Monate nach hinten. Für den Jahrgang 1964 und jünger liegt das abschlagsfreie Renteneintrittsalter bei 65 Jahren.

2. Rente mit Abschlägen

Auch ohne die 45 Beitragsjahre können Versicherte mit 63 Jahren in Rente gehen, allerdings mit Abschlägen. Diese Variante ist für diejenigen interessant, die weniger als 45 Jahre, aber mindestens 35 Versicherungsjahre (als „besondere Wartezeit“ bekannt) vorweisen können. Die Abschläge betragen 0,3 % pro Monat, den man vor dem regulären Renteneintrittsalter in Rente geht. Dies kann zu einer dauerhaften Kürzung der Rente um bis zu 14,4 % führen, wenn man beispielsweise zwei Jahre früher in Rente geht.

Beispiel: Ein Versicherter, der regulär mit 67 Jahren in Rente gehen würde, aber bereits mit 63 in Rente gehen möchte und 35 Beitragsjahre hat, müsste Abschläge von 14,4 % in Kauf nehmen (0,3 % pro Monat x 48 Monate).

Zusammenfassung

Die Entscheidung, mit 63 Jahren in Rente zu gehen, hängt maßgeblich von den eingezahlten Versicherungsjahren und den individuellen Lebensumständen ab. Während die abschlagsfreie Rente eine attraktive Option für langjährig Versicherte darstellt, bietet die Rente mit Abschlägen eine flexible Möglichkeit für diejenigen, die früher aus dem Arbeitsleben ausscheiden möchten, jedoch nicht die vollen 45 Beitragsjahre erreicht haben. Eine sorgfältige Prüfung der persönlichen Versicherungsbiografie und eine Beratung durch die Rentenversicherung sind unerlässlich, um die bestmögliche Entscheidung zu treffen.

Rente mit 63 Tabelle Jahrgang und Abschläge

Standardmäßig gibt es die Rente mit 63 nur noch mit Kürzungen. Die Minderung zur regulären Altersrente wird als Abschlag bezeichnet und ist u. a. abhängig vom Jahr der Geburt. In der Tabelle 1 sind die Abschläge für verschiedene Geburtsjahrgänge angegeben. Abschlagsfrei konnten nur Personen mit 45 Versichertenjahren und Jahrgang bis 1953 in Rente gehen.

Tabelle 1: Abschläge für die Rente mit 63. Quelle: bundestag.de

Geburtsjahrgang Eintrittsalter abschlagsfreie Regelaltersrente Eintrittsalter abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte Eintrittsalter abschlagsfreie Altersrente für langjährig Versicherte Eintrittsalter vorzeitige Altersrente für langjährig Versicherte Abschlag für den vorzeitigen Bezug der Altersrente für langjährig Versicherte
1960 66 J. 4 Mon. 64 J. 4 Mon. 66 J. 4 Mon. 63 J. 12,0 %
1961 66 J. 6 Mon. 64 J. 6 Mon. 66 J. 6 Mon. 63 J. 12,6 %
1962 66 J. 8 Mon. 64 J. 8 Mon. 66 J. 8 Mon. 63 J. 13,2 %
1963 66 J. 10 Mon. 64 J. 10 Mon. 66 J. 10 Mon. 63 J. 13,8 %
1964 67 J. 65 J. 67 J. 63 J. 14,4 %

Beispiel: wer mit dem Geburtsjahr 1963 vorzeitig in Rente gehen will, muss mit einem Abschlag von 13,8% und mit dem Geburtsjahr 1964 mit 14,4% Abschlag rechnen.

Voraussetzungen für die Rente mit 63

Mindestversicherungszeit: Ursprünglich konnten Arbeitnehmer, die 45 Beitragsjahre vorweisen konnten, ohne Abschläge ab dem 63. Lebensjahr in Rente gehen.
Jahrgangsabhängigkeit: Für Versicherte, die nach 1952 geboren sind, steigt das frühestmögliche Eintrittsalter schrittweise an. Für den Jahrgang 1964 und jünger liegt das Eintrittsalter bei 65 Jahren.
Anrechenbare Zeiten: Zu den 45 Jahren zählen neben Pflichtbeitragszeiten aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung auch Zeiten der Kindererziehung, Pflege von Angehörigen, Arbeitslosigkeit (unter bestimmten Bedingungen), sowie Wehr- oder Zivildienst.

Abschlagsfreie Rente: Wer die 45 Beitragsjahre erfüllt, kann ohne Rentenabschläge früher in Rente gehen.

Teilweise Arbeitslosigkeit: Zeiten der Arbeitslosigkeit zählen unter bestimmten Bedingungen mit, jedoch nicht innerhalb der letzten zwei Jahre vor Rentenbeginn (es sei denn, die Arbeitslosigkeit ist durch Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers bedingt).

Anpassung des Eintrittsalters: Für Versicherte, die nach dem 1. Januar 1953 geboren wurden, steigt das Renteneintrittsalter schrittweise an. Für den Jahrgang 1953 ist es 63 Jahre und 2 Monate, für den Jahrgang 1954 63 Jahre und 4 Monate, und so weiter. Für Versicherte ab dem Jahrgang 1964 beträgt das frühestmögliche Eintrittsalter 65 Jahre.

Teilrente: Es besteht auch die Möglichkeit, eine Teilrente zu beziehen und gleichzeitig weiter zu arbeiten. Dies kann helfen, Rentenabschläge zu vermeiden oder zu verringern.

Übergangsregelungen: Es gibt Übergangsregelungen, die sicherstellen sollen, dass ältere Arbeitnehmer, die kurz vor der Rente stehen, nicht benachteiligt werden.

Literatur

Deutsche Rentenversicherung – Altersrenten für langjährig und besonders langjährig Versicherte. Link.