Informationen zur AktienrenteDie Bundesregierung plant die Einführung einer Aktienrente, um das Rentenniveau bis 2039 stabil bei mindestens 48 Prozent des Durchschnittslohns zu halten. Hierzu wurde das Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz vorgelegt, das am 27. September 2024 im Bundestag diskutiert wird. Ein zentrales Element ist die Einrichtung der Stiftung “Generationenkapital”, deren Erträge langfristig zur Stabilisierung der Rentenversicherung beitragen sollen.

Die Aktienrente in Deutschland soll die Finanzierung der Rente stabilisieren, beeinflusst aber nicht direkt die Höhe der jährlichen Rentenanpassungen, also auch nicht die Rentenerhöhung im Jahr 2025: Es gibt keinen direkten Zusammenhang zwischen der Einführung der Aktienrente (Generationenkapital) und der jährlichen Rentenerhöhung. Die Aktienrente soll dazu dienen, die langfristige Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung zu stabilisieren und zu verhindern, dass die Beitragssätze in Zukunft stark steigen. Sie wirkt sich also vor allem auf die Finanzierungsseite des Rentensystems aus.

Die Rentenerhöhung hingegen wird jährlich anhand der sogenannten Rentenanpassungsformel berechnet, die von der Lohnentwicklung, der Rentnerquote und der Entwicklung der Beitragseinnahmen abhängt. Die Rentenerhöhungen sollen sicherstellen, dass die Renten mit den Löhnen Schritt halten. Das Generationenkapital zielt darauf ab, den Beitragssatz langfristig stabil zu halten, während die Rentenerhöhungen weiterhin auf der bestehenden Formel basieren​.

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Die Initiative

Diese Initiative ist Teil der Rentenreform, die von der aktuellen Bundesregierung aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Ziel ist es, die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung langfristig finanziell zu stabilisieren und auf den demografischen Wandel zu reagieren.

Die Aktienrente sieht vor, einen Teil der Rentenfinanzierung durch Investitionen am Kapitalmarkt zu unterstützen. Konkret plant der Staat, Milliardenbeträge in einen Fonds einzuzahlen, der in globale Aktien investiert wird. Die erzielten Renditen sollen dazu beitragen, zukünftige Rentenzahlungen zu sichern und den Anstieg des Rentenbeitragssatzes zu dämpfen.

Die Einführung einer Aktienrente in Deutschland ist Teil der Rentenreform, die die Bundesregierung ab 2022 angestoßen hat, um die gesetzliche Rentenversicherung angesichts des demografischen Wandels zukunftssicher zu machen. Dieser Wandel stellt eine Herausforderung für die Finanzierung des Rentensystems dar, da durch den Renteneintritt der geburtenstarken Jahrgänge (die sogenannten “Babyboomer”) die Zahl der Beitragszahler im Vergleich zur Anzahl der Rentenempfänger sinken wird.

Im Jahr 2023 wurden erste Schritte unternommen, um dieses Konzept umzusetzen. Dazu gehören die Ausarbeitung rechtlicher Rahmenbedingungen und die Diskussion über die genaue Ausgestaltung des Fondsmanagements. Es gibt jedoch auch Kritik und Bedenken. Einige Experten warnen vor den Risiken von Aktieninvestitionen, insbesondere in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit. Zudem gibt es Debatten darüber, wie sozial gerecht dieses Modell ist und ob es tatsächlich zur langfristigen Stabilisierung der Renten beiträgt.

Aktienrente als langfristige Rentenfinanzierung

Die Aktienrente, oft auch als Generationenkapital bezeichnet, soll ergänzend zur umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt werden. Dabei plant der Staat, einen Teil der Rentenbeiträge oder zusätzliche Mittel am Kapitalmarkt zu investieren. Die Renditen, die durch diese Investitionen erzielt werden, sollen langfristig die Finanzierung der Rentenversicherung entlasten und dabei helfen, das Rentenniveau stabil zu halten, ohne die Beitragssätze übermäßig anzuheben.

Ein wesentlicher Bestandteil des Konzepts ist die Einrichtung eines staatlichen Fonds (Abbildung 1), der in Aktien und andere Kapitalanlagen investiert. Es ist geplant, diesen Fonds mit einem staatlichen Kapitalstock zu starten, der sukzessive aufgebaut werden soll. Anfangs war von einem Einstieg mit 10 Milliarden Euro die Rede, die über mehrere Jahre hinweg aufgestockt werden könnten.

So funktioniert die Aktienrente

Abb. 1: So funktioniert der Fonds zum Generationenvertrag. Quelle: bundesfinanzministerium.de

Die Idee dahinter ist, dass die langfristigen Renditen aus Aktieninvestitionen im Vergleich zu den Beiträgen und den aktuellen niedrigen Zinsen höhere Erträge bringen könnten. Dadurch erhofft man sich, die Herausforderungen der Finanzierung der Rentenversicherung zu bewältigen, ohne die zukünftigen Generationen übermäßig zu belasten.

Kritik und Risiken: Die Einführung der Aktienrente wird nicht nur positiv gesehen. Kritiker, darunter Gewerkschaften und einige Sozialverbände, warnen vor den Risiken, die eine solche Kapitalanlage mit sich bringen kann, insbesondere bei starken Börsenschwankungen oder in Krisenzeiten. Zudem wird bemängelt, dass eine kapitalgedeckte Altersvorsorge nicht automatisch gerechter sei, da die Renditen nicht garantiert sind.

Ein weiteres Argument der Kritiker ist, dass eine Aktienrente das umlagefinanzierte System schwächen könnte, da Teile der Gelder abgezweigt werden, um in den Kapitalmarkt zu fließen, anstatt direkt in die aktuelle Rentenauszahlung zu gehen.

Der Entwurf zur Aktienrente über den Fonds als Generationenkapital

Die Aktienrente oder das Generationenkapital ist Teil der deutschen Rentenreform, die 2024 vorangetrieben wird. Ziel ist es, die gesetzliche Rentenversicherung langfristig zu stabilisieren, insbesondere angesichts des demografischen Wandels und des steigenden Finanzierungsdrucks durch die alternde Bevölkerung.

Kern der Reform ist ein staatlicher Fonds, in den bis 2036 jährlich 12 Milliarden Euro aus staatlichen Schulden investiert werden sollen. Diese Mittel werden weltweit am Kapitalmarkt angelegt, um durch die Erträge ab 2036 den Anstieg der Rentenbeiträge zu dämpfen. Bis dahin sollen etwa 200 Milliarden Euro im Fonds angespart werden. Die Kapitalerträge sollen nicht die Rentenhöhe direkt erhöhen, sondern die langfristige Finanzierbarkeit des Rentensystems sichern​.

Diese Reform unterscheidet sich von Modellen wie in Schweden, da deutsche Arbeitnehmer nicht direkt in Aktienfonds investieren. Stattdessen verwaltet eine öffentlich-rechtliche Stiftung das Kapital.

Details des Gesetzentwurfs

Der Entwurf des Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetzes zielt darauf ab, das Rentenniveau in Deutschland langfristig zu sichern und durch die Einführung eines Generationenkapitals die gesetzliche Rentenversicherung finanziell zu stabilisieren. Der Gesetzentwurf sieht eine Festschreibung des Rentenniveaus auf 48 Prozent des Durchschnittslohns bis 2039 vor. Damit soll sichergestellt werden, dass das Vertrauen in die gesetzliche Rente als tragende Säule der Altersvorsorge erhalten bleibt. Gleichzeitig wird ein Generationenkapitalfonds eingeführt, dessen Erträge ab 2036 dazu beitragen sollen, den Anstieg der Rentenbeiträge zu dämpfen.

Die wesentlichen Punkte

  • Das Rentenniveau, das das Verhältnis der Standardrente zum Durchschnittseinkommen abbildet, soll bis 2039 auf 48 Prozent festgeschrieben werden. Diese Maßnahme soll das Vertrauen in die Rentenversicherung stärken und das Einkommen der Rentner stabil halten.
  • Generationenkapital: Um die langfristige Finanzierbarkeit der Rentenversicherung sicherzustellen, wird ein Fonds eingerichtet, in den jährlich Mittel aus dem Bundeshaushalt eingezahlt werden. Diese Gelder werden am Kapitalmarkt investiert, um zusätzliche Erträge für die Rentenversicherung zu generieren. Diese Erträge sollen ab 2036 zur Stabilisierung der Rentenbeiträge genutzt werden, ohne das Rentenniveau zu gefährden.
  • Finanzierung: Das Generationenkapital wird durch Darlehen und Eigenmittel des Bundes finanziert. Diese Mittel sollen renditeorientiert und global diversifiziert angelegt werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Erträge aus diesen Kapitalanlagen langfristig dazu beitragen, den Beitragssatz der Rentenversicherung stabil zu halten und so die jüngeren Generationen zu entlasten.

Kritik des Bundesrates

In seiner Stellungnahme vom 5. Juli 2024 äußert der Bundesrat Unterstützung für das Ziel der Rentenreform, die Rentenversicherung zukunftsfähig zu gestalten. Er betont die Bedeutung der gesetzlichen Rentenversicherung als wichtigste Einkommensquelle im Ruhestand für die meisten Menschen in Deutschland und fordert eine ausgewogene Lastenverteilung zwischen den Generationen, um eine Überforderung der Erwerbstätigen zu verhindern.

Jedoch wird angemerkt, dass die Einführung des Generationenkapitals allein nicht ausreiche, um die langfristigen finanziellen Herausforderungen der Rentenversicherung zu bewältigen. Der Bundesrat fordert weitergehende Reformen, um die Finanzierung der Rente angesichts des demografischen Wandels generationengerecht zu gestalten.

Der Bundesrat äußert Bedenken hinsichtlich der optimistischen Annahmen der Bundesregierung zu den erwarteten Erträgen des Generationenkapitals. Es wird angezweifelt, dass das geplante Kapitalvolumen von 200 Milliarden Euro bis 2035 erreicht wird und dass die vorgesehenen jährlichen Ausschüttungen von 10 Milliarden Euro realisierbar sind, ohne den Grundstock des Fonds zu gefährden. Darüber hinaus weist der Bundesrat auf die Risiken einer Kapitaldeckung hin, da diese stark von der Entwicklung der Finanzmärkte abhängig ist. Ein Rückgriff auf Beiträge der Versicherten zur Finanzierung des Generationenkapitals wird strikt abgelehnt.

Soziale Gerechtigkeit und Ost-West-Gefälle

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Menschen in den ostdeutschen Bundesländern. Der Bundesrat betont, dass aufgrund der geringeren Löhne und der schwächer ausgeprägten Betriebsrentensysteme in den neuen Bundesländern eine besondere Berücksichtigung dieser Region notwendig ist. Zudem besteht ein erhöhtes Risiko für Altersarmut, insbesondere bei Frauen. Die Rentenreform muss sicherstellen, dass die gesetzliche Rente ausreichend ist, um den Lebensstandard im Alter zu sichern und soziale Ausgrenzung zu verhindern.

Gegenäußerung der Bundesregierung

In ihrer Gegenäußerung betont die Bundesregierung die Notwendigkeit der Reform, um die gesetzliche Rentenversicherung angesichts der demografischen Veränderungen zu stabilisieren. Sie bekräftigt, dass das Generationenkapital einen substanziellen Beitrag zur Finanzierung der Rentenversicherung leisten wird, ohne jedoch die Beiträge der Versicherten zu belasten. Die Erträge aus dem Generationenkapital sollen ausschließlich der Rentenversicherung zufließen und den Beitragssatz stabilisieren.

Die Bundesregierung stimmt dem Bundesrat zu, dass gute sozialversicherungspflichtige Beschäftigung die Grundlage für eine stabile Rentenversicherung darstellt. Sie sieht jedoch keinen Bedarf für eine Beitragssatzobergrenze, da der Beitragssatzanstieg voraussichtlich geringer ausfallen wird als bisher erwartet.

Literatur

19.08.2024 Bundesregierung – Haushaltsentwurf 2025: Für die Aktienrente sind im Haushaltsentwurf 2025 12,4 Milliarden Euro eingeplant