Auch in der Türkei kommt kaum Jemand 2024 um die Zahlung der Umsatzsteuer herum: Jede natürliche oder juristische Person, die nach den türkischen Steuergesetzen die Kriterien für eine „steuerpflichtige Person“ erfüllt, ist zur Zahlung der Mehrwertsteuer verpflichtet. Es existieren 3 Steuersätze (Tabelle 1). In der Türkei fällt die Mehrwertsteuer (MwSt.) auf eine Vielzahl von Transaktionen an, und bestimmte natürliche und juristische Personen sind für die Zahlung der Mehrwertsteuer verantwortlich. Es gibt es in der Türkei hauptsächlich zwei Arten von Umsatzsteuerbefreiungen; vollständige Befreiung und teilweise Befreiung. Die Verbraucherpreise sind insbesondere in 2022 stark gestiegen: Aufgrund der hohen Inflation in der Türkei hat Präsident Erdogan daraufhin im Frühjahr 2022 die Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel von bisher 8% auf 1% gesenkt. Zum 10. Juli 2023 wurde der Regelsteuersatz von 18% auf 20% und der reduzierte MwSt.-Satz von 8% auf 10% angehoben. Der Redaktion sind keine MwSt.-Änderungen für 2024 bekannt.
Tab. 1: Mehrwertsteuer in der Türkei, regulärer und zwei reduzierte Steuersätz
Art | MwSt.-Satz seit 10. Juli 2023 | MwSt.-Satz alt |
normale Mehrwertsteuersatz | 20% | 18% |
ermäßigter Mehrwertsteuer Satz | 10% | 8% |
stark reduzierter Mehrwertsteuersatz | 1% | 1% |
MwSt. Reduzierte Sätze:
1% Steuersatz gilt für bestimmte Produkte und Dienstleistungen kommen für den ermäßigten Sondersatz in Frage, darunter die Lieferung einiger landwirtschaftlicher Produkte, Bestattungsdienste, sowie für lebenswichtige Lebensmittel wie Brot, Milch, Eier, Obst und Gemüse, Fleisch und Brot.
10% Steuersatz ist gültig für bestimmte Produkte und Dienstleistungen (einschließlich Hotelunterkünften, Transportdienstleistungen) sowie Bekleidungsprodukte, Gesundheitsdienste und Bücher und Zeitungen.
Neue MwSt. 20% bzw. 10%: Die Entscheidung des Ministeriums für Finanzen und Finanzen gemäß Artikel 28 des Mehrwertsteuergesetzes Nr. 3605 tritt am 10. Juli 2023 in Kraft.
Inhaltsverzeichnis
Übersicht wer in der Türkei grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig ist
Unternehmen: Die Umsatzsteuer wird in erster Linie von Unternehmen gezahlt, die steuerpflichtige Tätigkeiten ausüben. Hierzu zählen Unternehmen, Einzelunternehmer, Personengesellschaften und andere juristische Personen, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit Waren liefern oder Dienstleistungen erbringen. Für diese Gruppen ist der Kurs der türkischen Währung relevant, die Lira hat in den letzten Jahren stark abgewertet. Interessenten können mit unserem TL in Euro Währungsrechner schnell aktuelle Kurse umrechnen.
Importeure: Auf importierte Waren wird MwSt. erhoben. Importeure sind für die Zahlung der Steuer auf den Wert der importierten Waren bei der Einreise in die Türkei verantwortlich. Die Umsatzsteuer wird in der Regel von den Zollbehörden am Ort der Einreise erhoben.
Registrierte Steuerzahler: Unternehmen oder Einzelpersonen, die für Mehrwertsteuerzwecke registriert sind, sind verpflichtet, auf ihre steuerpflichtigen Lieferungen Umsatzsteuer zu erheben und die eingezogene Steuer den Steuerbehörden zu melden und abzuführen. Sie müssen ordnungsgemäße Buchhaltungsunterlagen führen und regelmäßige Umsatzsteuererklärungen abgeben.
Schwellenwerte und Befreiungen
In den türkischen Steuergesetzen sind bestimmte Schwellenwerte und Befreiungen festgelegt, die bestimmen, ob eine Person oder ein Unternehmen zur Zahlung der Mehrwertsteuer verpflichtet ist. Beispielsweise können kleine Unternehmen oder Einzelpersonen, deren Jahresumsatz unter dem angegebenen Schwellenwert liegt, von der Umsatzsteuerregistrierung oder -zahlung befreit sein.
Es ist wichtig zu beachten, dass die spezifischen Regeln und Vorschriften zur Mehrwertsteuerpflicht und -registrierung je nach Art des Unternehmens, der Art der gelieferten Waren oder Dienstleistungen und dem Jahresumsatz variieren können. Es empfiehlt sich, die türkischen Steuerbehörden zu konsultieren oder professionellen Rat einzuholen, um die genauen Steuerpflichten für eine bestimmte Situation zu ermitteln.
Rechtliche Grundlagen zur Mehrwertsteuer in der Türkei
Die rechtlichen Grundlagen für die Mehrwertsteuersätze in der Türkei bilden in erster Linie das türkische Steuerverfahrensgesetz (Nr. 213) und das Mehrwertsteuergesetz (Nr. 3065). Diese Gesetze bilden den Rahmen für die Umsetzung, Verwaltung und Regulierung der Umsatzsteuer im Land. Hier ein kurzer Überblick:
Türkisches Steuerverfahrensgesetz (Nr. 213)
Das Steuerverfahrensgesetz ist ein grundlegender Rechtsakt im türkischen Steuersystem. Es legt allgemeine Grundsätze und Verfahren für die Besteuerung, einschließlich der Mehrwertsteuer, fest. Es umfasst Aspekte wie Steuerpflicht, Steuerveranlagung, Betriebsprüfungen, Einspruchsverfahren und Durchsetzungsmaßnahmen. Dieses Gesetz bildet den breiteren rechtlichen Rahmen für die Umsatzsteuervorschriften und -verwaltung.
Mehrwertsteuergesetz (Nr. 3065)
Das Umsatzsteuergesetz befasst sich speziell mit den Regeln und Vorschriften im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer in der Türkei. Es beschreibt die Definitionen, den Umfang, die Berechnungs-, Zahlungs-, Melde- und Erhebungsverfahren für die Mehrwertsteuer. Das Gesetz legt den Regelsatz der normalen Steuer, ermäßigte Sätze, Befreiungen und Sonderregelungen fest. Darüber hinaus werden Themen wie Rechnungsstellungsanforderungen, Steuergutschriften und Pflichten der Steuerzahler behandelt.
Durchführungsverordnungen und Mitteilungen
Zusätzlich zu den Primärgesetzen erlässt das Finanzministerium Durchführungsverordnungen und Mitteilungen, um detaillierte Richtlinien und Verfahren für die Anwendung der MwSt. festzulegen. Diese Verordnungen und Mitteilungen legen spezifische Regeln für Branchen, Transaktionen, Meldepflichten und Compliance-Anforderungen fest. Sie dienen der Klarstellung und weiteren Auslegung der Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes.
Es ist zu beachten, dass Änderungen und Aktualisierungen der Mehrwertsteuersätze und -vorschriften durch Gesetzesänderungen, Präsidialerlasse oder Ministerialverordnungen erfolgen können. Für die Verwaltung und Durchsetzung der Mehrwertsteuergesetze in der Türkei sind die zuständigen Behörden zuständig, beispielsweise das Ministerium für Finanzen und Steuerverwaltung.
Für genaue und aktuelle Informationen zu Mehrwertsteuersätzen, gesetzlichen Bestimmungen und spezifischen Anforderungen empfiehlt es sich, offizielle Quellen wie die türkische Steuerverwaltung zu konsultieren oder professionellen Rat von Steuerexperten oder Rechtsberatern einzuholen.
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7. Juli 2023
Die Türkei hat am 7. Juli 2023 die Mehrwertsteuer um 2 Prozentpunkte angehoben und auch die auf Bankkredite erhobene Steuer erhöht, um ein wachsendes Haushaltsdefizit zu bekämpfen und wahrscheinlich auch die bereits hohe Inflation anzuheizen.
Der Mehrwertsteuersatz für Waren und Dienstleistungen stieg mit sofortiger Wirkung von 18 % auf 20 %, während der für Grundgüter wie Toilettenpapier und Reinigungsmittel mit sofortiger Wirkung von 8 % auf 10 % angehoben wurde, hieß es im Amtsblatt.
Neben anderen von Präsident Tayyip Erdogan unterzeichneten Gesetzesänderungen erhöhte die Regierung die auf Verbraucherkredite erhobene Bankversicherungs- und Transaktionssteuer von 10 % auf 15 %. Quelle: hurriyet.com.tr
Literatur
Hodzic S., Celebi H., 2017: Value-added tax and its efficiency: EU-28 and Turkey. UTMS Journal of Economics 8 (2): 79–90. Text hier.
Canıkalp E., et al. 2016: Estimating Value Added Tax Gap in Turkey. 18-25. Link