Mehrwertsteuer in SpanienSpanien ist eines der meistbesuchten Reiseländer deutscher und britischer Urlauber und der Tourismus spielt eine große Rolle in der spanischen Wirtschaft. Die Mehrwertsteuer in Spanien liegt bei 21 % im Normalsatz, bei 10 % im ermäßigten Steuersatz und bei 4 % im stark ermäßigten Satz. Auf kastilisch, der offiziellen spanischen Landessprache, trägt die Mehrwertsteuer die Bezeichnung (el número de identificación a efectos del) Impuesto sobre el valor añadido, abgekürzt IVA. Die spanische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besteht aus neun Zeichen, von denen das erste und das letzte Zeichen nicht beide eine Ziffer sein dürfen, sondern mindestens ein alphanumerisches Zeichen. Tipps und Informationen zur MwSt. in Spanien, die Länderkennung ist ES.

Spanien Mehrwertsteuer Sätze 2024 Tabelle

Die in 2022/2023 erfolgte Absenkung des MwSt.-Satzes auf 0% wird zum 1. Januar 2024 aufgehoben. Es gilt denn wieder der bisherige Mehrwertsteuersatz von 4 % (Tabelle 1). Die Aufhebung gilt auch für den in 2023 reduzierte Steuersatz auf bestimmte Strom- und Brennstofflieferungen von 5 %. Es gilt wieder der reguläre Satz.

Tab. 1: Mehrwertsteuersätze in Spanien 2024

Regelsatz 21% Die meisten Waren und Dienstleistungen (“Regelsatz IVA Tipo General”)
ermäßigter Steuersatz 10% Landwirtschaftliche Erzeugnisse,
ermäßigter Steuersatz 4% Pharmaprodukte, bestimmte Presseerzeugnisse

 

Länderkennzeichen Spanien: ES, ISO-Code: 11, Länderkennzeichen postalisch E, Vorwahlnummer: 0034

MwSt in Spanien 2023 und Änderungen

Aufgrund der Corona Krise und der hohen Inflationsrate wurden für zahlreiche Produkte und Dienstleistungen in Spanien 2023 der MwSt.-Satz reduziert (Tabelle 2)

Tab. 2: Mehrwertsteuersätze in Spanien 2023

Regelsatz 21% Die meisten Waren und Dienstleistungen („Regelsatz IVA Tipo General“)
ermäßigter Steuersatz 10% Landwirtschaftliche Erzeugnisse,
ermäßigter Steuersatz 5% neu! befristet
ausgewählte Lebensmittel. Details hier (befristet bis 30.06.2023)
ermäßigter Steuersatz 4% Pharmaprodukte, bestimmte Presseerzeugnisse
Nullsatz 0% Grundnahrungsmittel, (befristet bis 31.12.2023), Luft- und Seereisen

Juli 2023

Die vorübergehende Steuerbefreiung für Grundnahrungsmittel in Spanien wurde durch das Wirtschaftsministerium  bis zum 31. Dezember 2023 verlängert werden.
Die vorübergehende Steuerbefreiung für Brot, Mehl, bestimmte Milchsorten, Käse, Eier sowie Obst, Gemüse, Hülsenfrüchte, Knollen und Getreide bleibt damit über die bisherige Frist zum 30. Juni 2023 hinaus bestehen. Die Wirtschaftsministerin Nadia Calvino, dass die vorübergehende Kürzung bis Ende 2023 verlängert werde.

27.12.2022 0% Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel: Die spanische Regierung setzt die Mehrwertsteuer für alle Grundnahrungsmittel ab dem 1. Januar auf 0%, um die Krise der Lebenshaltungskosten zu kontrollieren. Die Maßnahme ist bis zum 30. Juni 2023 befristet.
Ministerpräsident Pedro Sánchez erörterte mit Reportern das dritte Maßnahmenpaket zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen des Krieges in der Ukraine, nachdem sein Kabinett die neuen Maßnahmen genehmigt hatte.
„Die Regierung wird sicherstellen, dass Mehrwertsteuersenkungen und Beihilfen für Landwirte direkt und unverzüglich auf die Lebensmittelpreise übertragen werden“, sagte Sánchez.
Grundnahrungsmittel, die derzeit mit einem Steuersatz von 4 % belegt sind, würden von der Mehrwertsteuer befreit, und andere Lebensmittel, die mit 10 % besteuert werden, würden auf einen Mehrwertsteuersatz von 5 % herabgestuft, fuhr der Premierminister fort.
Als Grundnahrungsmittel zählen in Spanien Brot, Mehl, Milch, Käse, Eier, Obst, Gemüse, Hülsenfrüchte, Kartoffeln und Getreide werden nicht mehr besteuert.
Andere Lebensmittel wie Öle und Nudeln wurden von einem Mehrwertsteuersatz von 10 % auf 5 % herabgestuft. Die Regierung hat außerdem Direkthilfen in Höhe von 300 Millionen Euro für Landwirte angekündigt, um den Anstieg der Düngemittelkosten auszugleichen. Quelle: elnacional.cat

Umsatzsteuer Ermäßigung auf Strom und andere Energieprodukt: Spanien hat den Mehrwertsteuersatz für Strom und andere Energieprodukte vorübergehend von 10 % auf 5 % gesenkt. Dieser neue ermäßigte Mehrwertsteuersatz erforderte eine Anpassung der aktuellen Mehrwertsteuererklärungsformulare für Meldezwecke.

Spanien aktualisiert Mehrwertsteuerformulare im Jahr 2023: Spanien aktualisiert die MwSt.-Formulare für MwSt.-Erklärungen, jährliche MwSt.-Erklärungen und MwSt.-Gruppenerklärungen. Die Änderungen gelten ab Januar 2023.
Die ersten Berichtszeiträume, in denen die neuen Formulare verwendet werden, beginnen im Januar 2023 für die regulären und Gruppenumsatzsteuererklärungen und Berichtszeitraum 2022 für die jährliche Umsatzsteuererklärung.
Das MwSt.-Erklärungsformular enthält Informationen über die vorherige MwSt.-Position im Abschnitt Endgültige Position, einschließlich möglicher eingereichter Korrekturen.

Für bestimmte Steuerzahler gibt es eine neue MWST-Zahlungsoption (Zahlungsschreiben).

Drei Mehrwertsteuersätze in Spanien

Seit der Einführung der Umsatzsteuer in Spanien mit dem Beitritt des Landes zur Europäischen Union (EU) im Jahr 1986 mussten sich die spanischen Verbraucher auf drei Mehrwertsteuersätze einstellen. 1986 betrug der normale Satz 12 % und es gab einen ermäßigten Satz von 6 % sowie einen erhöhten Steuersatz von 33 %. Der Normalsatz war für die meisten Umsätze von Waren und Dienstleistungen gedacht, während der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Bücher, Zeitungen, Filme, Zeitschriften, Verkehrsmittel, Wohnungen, Gaststätten und Nahrungsmittel galt. Der erhöhte Satz von 33 % sollte die Luxussteuer in gleicher Höhe ersetzen, die mit dem Beitritt des Landes zur EU abgeschafft wurde. Daher galt der höchste Umsatzsteuersatz für viele Luxusgüter, wie Schmuck, Autos oder Pelze. Der höchste Steuersatz hatte bis zum Jahr 1993 Gültigkeit. Am 1. Januar 1993 setzte die spanische Regierung den inzwischen auf 28 % gesenkten Steuersatz ab und beschloss stattdessen die Einführung von zwei ermäßigten Sätzen.

Mehrwertsteuer - hier online berechnen

Regulärer UST Satz (IVA Tipo General)

Die meisten Güter und Dienstleistungen in Spanien werden mit dem regulären Satz (IVA Tipo General) von 21 % MwSt. belastet. Die Europäische Kommission hat hier eine Aufstellung aller Mehrwertsteuersätze innerhalb der Europäischen Union veröffentlicht. Die Abkürzung für die spanische Umsatzsteuer lautet ES.

Ermäßigter Mehrwertsteuersatz (IVA Tipo reducido) von 10 % werden fällig für:

  • Taxirechnungen, Busfahrscheine und andere Arten der Personenbeförderung
  • soziale Dienstleistungen
  • medizinische Leistungen
  • Hotelrechnungen
  • Restaurantrechnungen
  • Güter aus der Landwirtschaft

Die stark ermäßigte Mehrwertsteuer (IVA superreducido) von 4 % gilt unter anderem für folgende Produkte:

  • Arzneimittel und andere pharmazeutische Erzeugnisse
  • Bücher inklusive kostenloser Beigaben
  • Zeitschriften
  • Zeitungen
  • Nahrungsmittel
  • Bau und Lieferung neuer Häuser
  • Reparaturen und Renovierungen von Immobilien

Wo ist die spanische Mehrwertsteuer gültig?

Gültig: Die spanische Mehrwertsteuer gilt auf der iberischen Halbinsel sowie auf den Balearen mit den Inseln Mallorca, Menorca, Formentara und Ibiza. Damit gilt für einen Kaffee in der Gastronomie auf Mollorca der Mehrwertsteuersatz von 10%. In Deutschland ist die MwSt. auf Kaffee eine komplexe Angelegenheit.

Nicht gültig auf den Kanaren: Dagegen gilt die IVA nicht in den zu Spanien gehörenden afrikanischen Städten Melilla und Ceuta sowie auf den Kanarischen Inseln Lanzarote, Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura, La Palma, La Gomera und El Hierro.
Bezüglich der Mehrwertsteuer handelt es sich bei diesen Inseln um Drittländer, die über ein eigenes Steuersystem verfügen. Die ortsansässigen Firmen erhalten keine europäische USt. ID-Nr., wie sie Unternehmen mit Sitz in einem Land der EU vorweisen können.
Für deutsche Betriebe bedeuten Geschäftsbeziehungen zu Firmen auf den Kanarischen Inseln:
Dienstleistungen, die in einem Drittland ausgeführt werden, unterliegen nicht der deutschen Umsatzsteuer
Warenlieferungen auf die Kanarischen Inseln werden bei der Einfuhr mit Einfuhrumsatzsteuer und Zoll belegt, die deutsche Firma zahlt keine USt.

Lieferungen deutscher Unternehmen nach Spanien

Nicht für jede Lieferung muss ein deutsches Unternehmen Umsatzsteuer in Spanien zahlen. Wenn es sich bei dem Käufer um eine spanische Firma handelt, kann der deutsche Lieferant eine Mehrwertsteuernummer für innergemeinschaftlichen Warenverkehr beantragen. Auch der spanische Käufer muss über diese Nummer verfügen und beide Unternehmen müssen beim europäischen Mehrwertsteuerinformationsaustauschsystem (MIAS) angemeldet sein. Bei diesem System handelt es sich um eine Datenbank, in der alle Firmen, die innerhalb der EU der Pflicht zur Mehrwertsteuer unterliegen, aufgelistet sind. Die englische Bezeichnung für das Informationsaustauschsystem ist VAT Information Exchange System, abgekürzt VIES. In der Rechnung müssen sowohl die Umsatzsteueridentifikationsnummer des Käufers als auch des Verkäufers zu lesen sein. Wenn außerdem die Warenübergabe in Spanien nachgewiesen werden kann, zum Beispiel durch einen Lieferschein oder die entsprechenden Ladepapiere, muss der deutsche Exporteur keine Umsatzsteuer in Spanien zahlen.

Spanische Steuernummer CIF

Falls ein deutscher Betrieb doch in Spanien Mehrwertsteuer zahlen muss, ist eine spanische Steuernummer, Código de Identificación Fiscal (CIF), zu beantragen. Für die Zahlung der Mehrwertsteuer muss das deutsche Unternehmen entweder monatlich oder vierteljährlich eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Außerdem erwartet der spanische Fiskus jeden Januar eine Jahreszusammenfassung, in der auch die Zeiten enthalten sind, in denen keine Steuer zu zahlen war.

Nach Zahlung der Mehrwertsteuer in Spanien kann die deutsche Firma eine Vorsteuererstattung beim spanischen Fiskus beantragt werden. Obwohl der Antrag bei den Finanzbehörden in Spanien bearbeitet wird, muss die Antragstellung elektronisch über das deutsche Bundeszentralamt für Steuern erfolgen (https://www.bzst.de). Die Antragsformulare sind zum größten Teil auf Spanisch, nur wenige Passagen sind in die englische Sprache übersetzt. Ausländische Unternehmen können jedoch einen „representante fiscal“, also einen einheimischen Steuerbevollmächtigten, ernennen. Anders als in anderen europäischen Staaten erlaubt der spanische Fiskus ausschließlich Anträge auf Vorsteuererstattung für ein Quartal oder für ein ganzes Jahr.

Umsatzsteuererklärung in Spanien

In Spanien steuerpflichtige Unternehmen müssen die Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt in monatlichen oder vierteljährlichen Abständen erklären. Das dazu geeignete Formular ist Modelo 303, es muß elektronisch, online eingereicht werden (Abbildung 1).

 

Formular für die Umsatzsteuervoranmeldung in Spanien

Abb. 1: Formular zur Umsatzsteuer-Voranmeldung IVA Modelo 303 in Spanien. Quelle: www.minhap.gob.es/es-ES/Servicios/ (Spanisches Finanzministerium)

Unternehmen, die hohe Vorsteuerbeträge erzielen und diese entsprechend zeitnah erstattet bekommen möchten, können über das Formular Modelo 036 eine monatliche Umsatzsteuererklärung beantragen.

Die wirtschaftliche Situation in Spanien

Spanien wird in der Staatsform einer parlamentarischen Erbmonarchie regiert. Die jahrzehntelange Diktatur Francos führte das Land in eine wirtschaftliche Isolation, die erst im Jahr 1978 mit der Verabschiedung einer neuen Verfassung unter Führung des damaligen Königs Juan Carlos I. endete. Mitte der 1980er Jahre trat Spanien der NATO und der EU bei und erlebte einen wirtschaftlichen Aufschwung. Im Jahr 2007, im Zusammenhang mit der weltweiten Finanzkrise, platzte in Spanien die sich bis dahin gebildete Immobilienblase und stürzte das Land in schwere wirtschaftliche Schwierigkeiten.
Jahrelang waren Grundstücke und Immobilien zu hoch bewertet worden, sodass die Verbraucher im Durchschnitt mehr als Siebenfache ihres jährlichen Einkommens für den Kauf eines Hauses oder einer Wohnung ausgeben mussten. Als sich die Finanzkrise bis nach Spanien ausweitete, kam es zur Insolvenz vieler Immobilienunternehmen. Da viele Spanier in der Baubranche beschäftigt waren, stiegen daraufhin die Arbeitslosenzahlen und die Eigenheimbesitzer konnten ihren Kreditverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Das führte dazu, dass auch zahlreiche spanische Banken und Sparkassen in Schwierigkeiten gerieten und finanziell unterstützt werden mussten.
Wie die Bundesregierung auf der Internetseite Programmländer – Spanien auf Reformkurs  erklärt, musste das Land im Juni 2012 finanzielle Hilfe aus dem Euro-Rettungsschirm für Banken in Anspruch nehmen. Circa 41,4 Milliarden Euro wurden an die Kreditinstitute gezahlt, um einige spanische Banken vor dem Zusammenbruch zu bewahren. Im Januar 2014 hatte sich die Wirtschaft des Landes soweit erholt, dass Spanien den Rettungsschirm wieder verlassen konnte. Die Finanzbranche des Landes hat sich beruhigt und auch die Wirtschaftszahlen steigen wieder an. Es besteht jedoch weiterhin eine hohe Arbeitslosenquote.

Die wichtigsten Wirtschaftsbereiche Spaniens sind:

  • Tourismus
  • Metallverarbeitung
  • Maschinenbau
  • Informationstechnologie
  • Telekommunikation
  • Landwirtschaft
  • Petrochemie

Der Tourismus ist ein sehr wichtiger Wirtschaftszweig des Landes. Durch die Ausgaben deutscher Touristen auf den Balearen, den Kanarischen Inseln und auf dem spanischen Festland wird das Defizit der spanischen Handelsbilanz zu einem großen Teil ausgeglichen, wie das Auswärtige Amt darlegt. In der Landwirtschaft sorgt vor allem der Weinanbau für hohe Umsatzzahlen. Zu den größten Unternehmen des Landes zählen Banken, Baufirmen und Telekommunikationsunternehmen. Frankreich, Deutschland, Italien und Portugal sind die bedeutendsten europäischen Handelspartner Spaniens. Außerhalb der EU stellen die USA den größten Wirtschaftspartner dar. Insgesamt importiert Spanien mehr Produkte als es exportiert.

Ratschlag für Urlauber

Urlauber, die in Spanien ein Restaurant besuchen, sollten sich die Speisekarte genau ansehen. Häufig ist der Satz „IVA no incluido“ auf der Karte zu lesen. Dieser Satz bedeutet, dass die Preise für die Speisen und Getränke keine MwSt. beinhalten und dass sich somit die Endsumme für das Essen um 10 % erhöht.

 

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