Die Mehrwertsteuer, auch Umsatzsteuer genannt, zählt in Österreich zu der so genannten Bundessteuer, wobei der Bund die Steuerhoheit hat und frei über die damit verbundenen Einnahmen verfügen kann. Die Steuereinnahmen kommen jedoch auch den einzelnen Bundesländern zu Gute, da diese jeweils Anteile der Steuergelder erhalten. In Österreich wird, entsprechend dem Umsatzsteuergesetz von 1994 (UStG) der Austausch von Leistungen, also Waren und Dienstleistungen, besteuert. Über die Änderungen in 2025 informieren wir auf dieser Seite weiter unten.
Ermäßigter Mehrwertsteuersatz 13% (für z. B. lebenden Pflanzen, lebenden Tiere etc.)
Ermäßigter Mehrwertsteuersatz 10 % ( z. B. Lebensmittel, Medikamente, Bücher, etc.)
Tipp: Hier können Sie noch vorhandene Schilling in Euro umrechnen.
und hier gibt es Informationen zur Grunderwerbsteuer in Österreich sowie zum Klimabonus
Als Österreich 1994 der Europäischen Union beitrat, wurde das Umsatzsteuergesetz an die Richtlinien der EU angepasst. Österreichische Unternehmen, die im Jahr einen höheren Umsatz als 30.000 Euro verzeichnen können, sind dazu verpflichtet Umsatzsteuer zu zahlen. Der Käufer einer Ware oder Dienstleistung zahlt diese Steuer, der Verkäufer jedoch führt sie an das Finanzamt ab. Die Unternehmen zahlen jedoch an andere Unternehmen, deren Waren und Dienstleistungen sie in Anspruch nehmen, eine so genannte Vorsteuer, die mit der Umsatzsteuer Zahlung verrechnet wird. Kleinere Unternehmen, deren Umsatz bei weniger als 30.000 Euro pro Jahr liegt, sind zu diesen Zahlungen jedoch nicht verpflichtet.
Umsatzsteuer-Änderungen 2024: Grundlegend ändert sich in 2024 nichts an den MwSt.-Sätzen. In Österreich sind zum 1. Januar 2024 private Photovoltaikanlagen umsatzsteuerbefreit. Allerdings nur solche mit einer Leistung bis 35 KWp.
Inhaltsverzeichnis
Mehrwertsteuersätze Österreich: 20%, 13% und 10%
Trotzdem können auch diese Unternehmen die Umsatzsteuer auf freiwilliger Basis zahlen, wobei alle Rechnungen die Umsatzsteuer beinhalten müssen, sie diese jedoch gleichzeitig auch mit der gezahlten Vorsteuer gegen rechnen können. Für Ärzte, Versicherungen, Banken und verschiedene Kultureinrichtungen gibt es für die Mehrwertsteuer in Österreich jedoch eine Sonderregelung. Diese gilt auch für gemeinnützige Vereine, die über einen längeren Zeitraum keine Einnahmen verzeichnen können. Erzielen diese Vereine jedoch Gewinne, so unterliegen auch sie in Österreich der Mehrwertsteuer Pflicht.
Tipp: Die Umsatzsteuer für Rechnungen aus Österreich, soweit sie nicht bereits ausgewiesen sind, können mit dem Mehrwertsteuer Rechner auf der Startseite einfach berechnet werden. Für Immobilientransaktionen werden in Österreich regulär 3,5% Grunderwerbsteuer fällig.
MwSt-Änderungen 2025
Für 2025 gibt es einige Änderungen bei der Umsatzbesteuerung, die zum 1. Januar gültig werden und im Abgabenänderungsgesetz 2024 aufgeführt sind.
Für Lebensmittelspenden an mildtätige Einrichtungen gilt eine Umsatzsteuerbefreiung. „5a. die Spende von in Anlage 1 genannten Lebensmitteln an durch Bescheid begünstigte Einrichtungen iSd § 4a Abs. 1 erster Gedankenstrich des Einkommensteuergesetzes 1988 für begünstigte Zwecke gemäß § 4a Abs. 2 Z 2 des Einkommensteuergesetzes 1988.“
Entlastung von Kleinunternehmen durch Anhebung des Mehrwertsteuerfreibetrag für Kleinunternehmen von bisher 42.000 Euro auf 55.000 Euro: Ab 2025 wird die Kleinunternehmerregelung in Österreich deutlich entlastet und erweitert. Eine zentrale Änderung ist die Anhebung der Umsatzgrenze von bisher 35.000 Euro auf 55.000 Euro pro Jahr. Diese Anhebung soll vor allem Kleinunternehmen helfen, die mit steigenden Kosten und Inflation konfrontiert sind.
Zusätzlich wird die Regelung ab 2025 auch auf Unternehmen aus anderen EU-Ländern angewendet, die im grenzüberschreitenden Handel tätig sind. Solange der Jahresumsatz in der EU 100.000 Euro nicht überschreitet und die nationalen Schwellenwerte der jeweiligen Länder eingehalten werden, können Unternehmen von der Steuerbefreiung profitieren.
Wichtig für Unternehmen, die diese Regelung nutzen: Die Befreiung führt zum Verlust des Vorsteuerabzugs. Das bedeutet, dass Kleinunternehmer, die steuerbefreite Umsätze tätigen, keine Vorsteuer auf ihre Einkäufe geltend machen können.
Diese Maßnahmen sollen den Verwaltungsaufwand reduzieren und Kleinunternehmer im Binnenmarkt der EU wettbewerbsfähiger machen.
Umsatzsteuer in Österreich: Drei verschiedene Mehrwertsteuersätze
In Österreich gibt es drei verschiedene Mehrwertsteuersätze, die so genannte normale Mehrwertsteuer, die bei 20 % liegt und die ermäßigte Mehrwertsteuer Steuersätzen von 13% und 10 %. Der ermäßigte Steuersatz von 10% ist zum Beispiel gültig, bei Lebensmitteln, Miete, Personentransportern, Büchern oder Zeitungen. In Teilen Österreichs gilt zudem der deutsche Steuersatz von 19 % aufgrund der zollrechtlichen Zugehörigkeit zu Deutschland. Die Mehrwertsteuer wird somit immer in Abhängigkeit vom Warenwert berechnet.
Der Steuersatz von 13% wird bei Lieferungen, Eigenverbrauch und die Einfuhr sowie bei Umsätze im Kulturbereich, Umsätze von Schwimmbädern und Thermalbehandlungen berechnet.
Änderungen 2023
In 2023 gibt es in Österreich einige geringfügige Änderungen bei der Umsatzsteuer.
Umsatzgrenze Kleinunternehmer: Ab 1. Januar 2023 steigt die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer von bisher 30.000 Euro auf 35.000 Euro. Personen die in Östereich selbstständig arbeiten und 35.000 Euro oder weniger Umsatz erzielen, sind von der Umsatzsteuer befreit (Kleinunternehmerregelung).
Auch wenn der Kleinunternehmer einmal in dem Zeitraum von 5 Jahren die Summe von 35.000 Euro Umsatz um maximal 15% überzieht, ist dies unschädlich. In diesem Fall kann besteht weiterhin keine Umsatzsteuerpflicht.
Internationale Flugtickets: In Österreich entfällt die Umsatzsteuer auf internationale Flugtickets, soweit der Streckenanteil in Österreich betrifft. Quelle: Abgabenänderungsgesetz
Unterschiedliche Steuerrechtssysteme beachten
Das österreichische, wie das deutsche Steuerrecht sind komplexe rechtliche Gebilde, mit landestypischen Eigenheiten. Privatpersonen kommen häufig im Zusammenhang mit Fragen zur Versteuerung von Kapitalerträgen mit dem anderen Steuersystem in Berührung. Hintergrund sind unterschiedliche Zinsniveaus für Einlagen bei Tages- oder Festgeld, die von Sparern länderübergreifend für eine Anlage genutzt werden.
Unternehmen, Stiftungen, aber auch Gewerbetreibende sehen sich darüber hinaus bei Geschäftsabschlüssen, Investitionen oder Zahlungstransaktionen einer Fülle von unterschiedlichen steuerrechtlichen Vorschriften ausgesetzt. Einen Überblick über das Steuerrecht in Österreich gibt die Kammer für Arbeiter und Angestellte Wien, als das Büro der Bundesarbeitskammer. In Deutschland kann das Juristische Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland (Juris) für weitere Auskünfte herangezogen werden.
Für die Bearbeitung tiefergehender steuerlicher Fragen dürfte allerdings für Stiftungen und Unternehmen nur eine versierte Steuerkanzlei infrage kommen. Beispielsweise betreut Viehbacher.com/de/ Unternehmen oder Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland, Italien, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz, jeweils mit örtlichen Büropräsenzen. Für Steuerberater und Unternehmen bietet die DATEV eG spezielle Rechnungswesen-Programme mit angepasster Umsatzsteuerermittlung für Österreich an.
Weitere Informationen
Das Bundesfinanzministerium von Österreich informiert umfangreich zum Thema Umsatzsteuer in Österreich.
Die Anschrift lautet:
Bundesministerium für Finanzen, Hintere Zollamtsstraße 2b, 1030 Wien
Steuerfreigrenze Österreich: Die Steuerfreigrenze wird in Österreich auch als das steuerfreie Basiseinkommen bezeichnet. Über dessen Höhe für Arbeitnehmer und Selbstständige gibt es hier weitere Informatationen.
Geänderte Mehrwertsteuersätze wegen Corona-Krise
Vom 1. Juli 2020 bis einschließlich 31. Dezember 2020 gilt in Österreich für einige Branchen ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz. Diese Maßnahme ist eine Reaktion auf die besondere wirtschaftliche Herausforderung durch die Corona-Krise. Für die Branchen:
- Beherbergung und Campingplätze
- Kulturbranche und der Lieferungen im Publikationsbereich
- Abgabe aller Speisen und Getränke in der Gastronomie
wird der bisher gültige Steuersatz auf 5% reduziert. Quelle: Bundesministerium Finanzen https://www.bmf.gv.at/
Verlängerung des wegen der Covid-Pandemie ermäßigten Steuersatzes von 5% bis zum bis 31.12.2021. Gültig für die Bereiche Gastronomie, Beherbergung, Kultur und Publikationen (ausgenommen sind Zeitungen und und andere periodische Druckwerke) Quelle: wko.at.
Der Steuersataz ist auch für alle Speisen und Getränke in der Gastronomie laut Bundesministerium für Finanzen, Österreich, gültig.
News
31.03.2021 Bisher hat sich das Das Bundesministerium für Finanzen in Österreich noch nicht zur Befristung der Reduzierung der Mehrwertsteuer geäußert. Aufgrund der angespannten Pandemie Situation ist eine Beibehaltung der jetzigen Regelung bis Ende 2021 wahrscheinlich.