Ratgeber zum KlimabonusDer Klimabonus in Österreich ist eine staatliche Maßnahme, um die Bevölkerung für ihre nachhaltigen Verhaltensweisen und den Klimaschutz zu belohnen. Der Bonus wird jährlich ausbezahlt und richtet sich nach dem Wohnort, wobei städtische Gebiete weniger erhalten als ländliche Regionen, da die Abhängigkeit von umweltfreundlichen Verkehrsmitteln variiert. Zusätzlich wird auch nach der Anzahl der Kinder und dem Alter differenziert. Ein zentraler Eckpfeiler ist die sozial gerechte Gestaltung, da der Klimabonus auch als Ausgleich für CO2-Steuern dient. Ziel ist es, den Umstieg auf klimafreundliche Alternativen zu fördern. Der Betrag variiert jährlich und betrug 2023 beispielsweise zwischen 110 und 220 Euro pro Person, je nach Wohnsituation. Die Auszahlung erfolgt automatisch, meist per Überweisung, an alle in Österreich lebenden Personen, unabhängig von Einkommen oder Staatsbürgerschaft.

MwSt. Rechner Österreich

Anspruch

Anspruch auf den Klimabonus in Österreich haben grundsätzlich alle in Österreich lebenden Personen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Kriterien sind relativ einfach und sollen sicherstellen, dass möglichst viele Menschen von dieser Maßnahme profitieren. Hier die wichtigsten Details, Voraussetzungen für den Anspruch:

  • Hauptwohnsitz in Österreich: Personen müssen ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben. Dies bedeutet, dass sie in der zentralen Meldebehörde als in Österreich lebend registriert sein müssen.
  • Mindestaufenthaltsdauer: Personen müssen sich mindestens 183 Tage (etwa ein halbes Jahr) im betreffenden Jahr in Österreich aufgehalten haben. Diese Regel gilt auch für Ausländer, die in Österreich wohnen, wie etwa Arbeitsmigranten, Studierende oder Flüchtlinge.
  • Altersgruppen: Erwachsene (ab dem 18. Lebensjahr) erhalten den vollen Klimabonus. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten die Hälfte des Betrags, also 50% des Klimabonus, der für Erwachsene gilt.
  • Staatsangehörigkeit: Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle. Sowohl österreichische Staatsbürger als auch in Österreich wohnhafte Ausländer haben Anspruch auf den Klimabonus, sofern sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen.

Zusätzliche Informationen: Der Klimabonus wird automatisch ausgezahlt. Wenn die betreffende Person in Österreich gemeldet ist und die Mindestaufenthaltsdauer erfüllt, erfolgt die Auszahlung in der Regel ohne Antragstellung. Menschen, die keine Bankverbindung hinterlegt haben, bekommen den Klimabonus als Gutscheinkarte per Post.

Ausnahmen: Personen, die weniger als 183 Tage im Jahr in Österreich leben, haben keinen Anspruch auf den Klimabonus. Dies kann Personen betreffen, die vorübergehend ins Ausland gezogen sind oder sich in Österreich nur kurzfristig aufhalten.

Insgesamt ist der Klimabonus eine breit angelegte Maßnahme, die darauf abzielt, sowohl Einwohnern in städtischen als auch ländlichen Gebieten finanziell zu helfen, unabhängig von ihrer sozialen oder wirtschaftlichen Situation.

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Höhe des Klimabonus

Der Klimabonus 2024 in Österreich beträgt je nach Wohnort 145 €, 195 €, 245 € oder 290 € pro Person. Die Höhe des Bonus richtet sich nach der regionalen Infrastruktur, insbesondere der Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel (Tabelle 1). Bewohner in gut angebundenen städtischen Gebieten erhalten den Sockelbetrag von 145 €, während Menschen in ländlichen Regionen, wo die öffentliche Verkehrsanbindung schwächer ist, bis zu 290 € erhalten können. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bekommen jeweils die Hälfte des Betrags.

Der Bonus wird automatisch ausgezahlt, ohne dass ein Antrag erforderlich ist. Voraussetzung ist, dass die anspruchsberechtigte Person mindestens 183 Tage im betreffenden Jahr in Österreich mit Hauptwohnsitz gemeldet war. Neu für 2024 ist, dass der Klimabonus bei einem Jahreseinkommen über 66.612 Euro versteuert werden muss. Hier gibt es Informationen zur MwSt. in Österreich.

Tab. 1: Tabelle mit Übersicht der Höhe des Klimabonus nach regionaler Infrastruktur und öffentlichem Personennahverkehr Netzwerk. Quelle: klimabonus.gv.at

Klimabonus Gruppe Beschreibung Zusammensetzung Höhe des Klimabonus
Gruppe 1 Städte mit sehr guter Ausstattung an öffentlichen Verkehrsmitteln. Grundbetrag* 145 Euro
Gruppe 2 Städte mit guter Ausstattung an öffentlichen Verkehrsmitteln. Grundbetrag + 50 € Regionalausgleich 190 Euro
Gruppe 3 Regionale Zentren/Gemeinden im Umland von Zentren mit ausreichend guter Basisausstattung an öffentlichen Verkehrsmitteln Grundbetrag + 100 € Regionalausgleich 245 Euro
Gruppe 4 Ländliche Gemeinden u. Gemeinden, mit nur eine grundlegende Ausstattung mit öffentlichen Verkehrsmitteln Grundbetrag + 145 € Regionalausgleich 290 Euro

*Der Grundbetrag beträgt 145 Euro.

Karte der regionalen Staffelung

In der Abbildung 1 ist eine Karte von Österreich mit der regionalen Staffelung des Regionalausgleichs dargestellt. Wie aus den Farben ersichtlich, ist der überwiegende Teil des Landes der Gruppe 3 und 4 zuzuordnen.

Karte zur regionale Steffelung des Klimabonus in Österreich

Abb. 1: Karte zum Regionalausgleich für den Klimabonus. Quelle: https://www.statistik.at/services/tools/services/regionales/klimabonus

Regionale Unterschiede

Der Klimabonus in Österreich setzt sich aus zwei wesentlichen Teilen zusammen: dem Sockelbetrag und dem Regionalausgleich. Diese beiden Komponenten sollen sicherstellen, dass sowohl die Grundbelastung durch die CO₂-Bepreisung abgefedert wird als auch Unterschiede in der Infrastruktur und Verkehrsanbindung berücksichtigt werden.
1. Sockelbetrag

Der Sockelbetrag ist für alle anspruchsberechtigten Personen gleich und beträgt im Jahr 2024 145 €. Jeder, der mindestens 183 Tage im Jahr seinen Hauptwohnsitz in Österreich hat, erhält diesen Betrag. Der Sockelbetrag bildet den festen Teil des Klimabonus und wird unabhängig davon gezahlt, ob man in einer Stadt oder einer ländlichen Region lebt.
2. Regionalausgleich

Der Regionalausgleich variiert je nach Wohnort und berücksichtigt, wie gut die öffentliche Infrastruktur in der Region ausgebaut ist, insbesondere in Bezug auf den Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln. Der Regionalausgleich ist gestaffelt und ergänzt den Sockelbetrag. Die Höhe des Regionalausgleichs beträgt je nach Region 50 €, 100 € oder 145 €. Dadurch ergibt sich die Gesamthöhe des Klimabonus von 145 €, 195 €, 245 € oder 290 €.

Die Zuteilung in die jeweilige Regionalkategorie erfolgt auf Grundlage von Daten der Statistik Austria, die Regionen anhand ihrer öffentlichen Verkehrsanbindung und der verfügbaren Infrastruktur klassifiziert. Menschen in städtischen Gebieten mit guter Infrastruktur erhalten einen geringeren Bonus, während ländliche Bewohner, die stärker auf ein Auto angewiesen sind, den höchsten Betrag bekommen.
Beispiele:

Städtische Zentren mit sehr guter Verkehrsanbindung erhalten nur den Sockelbetrag von 145 €.
Regionen mit schlechterer Verkehrsanbindung, wie ländliche Gemeinden, erhalten zusätzlich zum Sockelbetrag den höchsten Regionalausgleich von 145 €, was insgesamt 290 € ergibt.

Auszahlung

Der Klimabonus wird in Österreich üblicherweise nach dem Sommer, also im Herbst und im folgenden Frühjahr (also 2025) ausgezahlt. Für das Jahr 2024 wurde beispielsweise festgelegt, dass die Auszahlung im Herbst startet, und dies wird voraussichtlich auch für 2025 gelten. Der Bonus wird dabei entweder per Überweisung auf das Bankkonto oder per Gutscheinkarte verschickt, wenn keine Bankverbindung hinterlegt ist. Es ist kein Antrag erforderlich, da die Auszahlung automatisch erfolgt, sobald die Person die Voraussetzungen erfüllt (Hauptwohnsitz in Österreich und mindestens 183 Tage Aufenthaltsdauer im Jahr

Es gibt jedoch zwei Auszahlungswellen:

Erste Welle: Personen, die die Anforderungen bereits in der ersten Jahreshälfte erfüllen, erhalten den Bonus schon im Herbst.
Zweite Welle: Personen, die später im Jahr nach Österreich gezogen sind oder Neugeborene, erhalten den Bonus im darauffolgenden Frühjahr​.

Die Hintergründe: Sinn und Zweck

Der Klimabonus in Österreich wurde aus mehreren wichtigen Gründen eingeführt, die sowohl soziale als auch ökologische Ziele verfolgen:

  • Ausgleich für die CO₂-Bepreisung: Seit 2022 sind fossile Brennstoffe mit einem CO₂-Preis belegt, was zu höheren Kosten für Unternehmen und Haushalte führt. Der Klimabonus soll besonders einkommensschwache Haushalte und Menschen in ländlichen Regionen entlasten, die stärker von Preiserhöhungen betroffen sind.
  • Soziale Gerechtigkeit: Menschen in ländlichen Gebieten haben oft weniger Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln und sind daher stärker auf private Fahrzeuge angewiesen. Der gestaffelte Klimabonus soll einen gerechten Ausgleich schaffen, indem er in ländlichen Regionen höher ausfällt als in städtischen Gebieten.
  • Förderung von Klimaschutzmaßnahmen: Der Bonus ist Teil der Klimaschutzstrategie, die den Verbrauch fossiler Energien verringern und den Umstieg auf erneuerbare Energien und öffentliche Verkehrsmittel fördern soll.
  • Anreiz für klimafreundliches Verhalten: Der Klimabonus soll langfristig als Anreizsystem wirken und die Bevölkerung motivieren, ihren CO₂-Ausstoß zu verringern. Die Rückgabe der Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung soll den Zusammenhang zwischen Emissionen und staatlicher Förderung verdeutlichen.
  • Steigerung der Akzeptanz: Durch den Bonus soll die Akzeptanz für Klimaschutzmaßnahmen in der Bevölkerung erhöht werden, da er eine direkte finanzielle Entlastung bietet.
  • Abfederung von Inflationseffekten: In Zeiten steigender Energiekosten und Inflation unterstützt der Klimabonus Haushalte, die stark von Preissteigerungen betroffen sind.

Insgesamt vereint der Klimabonus soziale, ökologische und wirtschaftliche Ziele.

Literatur

Klimabonusgesetz – KliBG