Ratgeber zum Kindergeldantrag: wo und wie Kindergeld beantragenDer Staat zahlt Ihnen das Kindergeld nicht automatisch, obwohl er dazu aufgrund der Datenlage sicherlich in der Lage wäre. Am Anfang für die Auszahlung und retgelmäßige Überweisung des Ihnen und Ihren Kindern zuständigen Betrages steht der Kindergeldantrag. Wir geben Ihnen hier einige wichtige Informationen und Tipps, was Sie bei der Familienkasse bei der Antragsstellung beachten sollten.

Kopf des Hauptantrag KG 1 Kindergeld

Übersicht der Antragsformulare

Kindergeldantrag – KG 1

Anlage Kind zum Kindergeldantrag – KG 1

Veränderungsmitteilung – KG 1b

Erklärung Verhältnisse – KG 4e

Erklärung – KG 4f

Erklärung – KG 4g

Nachweis – KG 4i

Bescheinigung – KG 4k

Erklärung Verhältnisse – KG 5d

Erklärung – KG 9a

Bescheinigung über die Ausbildung bei der Bundeswehr – KG15

Wie und wo den Kindergeldantrag stellen?

Bundeszentralamt für Steuern: Formulare Kindergeldantrag
http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Kindergeld_Fachaufsicht/Kindergeldberechtigte/Formulare/Formulare_node.html

Da es sich bei der Leistung um eine Steuervergütung handelt, finden sich die gesetzlichen Regelungen sowohl im Einkommensteuergesetz (EStG) als auch im Bundeskindergeldgesetz (BKGG). Paragraf 67 EStG besagt, dass die Zahlung bei der zuständigen Familienkasse beantragt werden muss (https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__67.html). Dabei handelt es sich um eine der 14 Organisationen der Bundesagentur für Arbeit, die für diese Bundesländer zuständig sind:

  • Baden-Württemberg Ost in Stuttgart
  • Baden-Württemberg West in Karlsruhe
  • Bayern Nord in Nürnberg
  • Bayern Süd in Regensburg
  • Berlin-Brandenburg in Potsdam
  • Hessen in Kassel
  • Niedersachsen-Bremen in Hannover
  • Nord in Hamburg
  • Nordrhein-Westfalen Nord in Bochum
  • Nordrhein-Westfalen Ost in Dortmund
  • Nordrhein-Westfalen West in Köln
  • Rheinland-Pfalz-Saarland in Mainz
  • Sachsen in Chemnitz
  • Sachsen-Anhalt-Thüringen in Halle

Nur Beamte und im öffentlichen Dienst Beschäftigte stellen den Antrag bei ihrem Dienstherren oder der Vergütungsstelle ihres Arbeitgebers, die dezentrale Stellen unterhalten. Diese dezentralen Kassen sollen jedoch bis zum Jahr 2022 abgeschafft werden und ihre Aufgaben ebenfalls an die Arbeitsagentur übertragen. Obwohl das Arbeitsamt die Auszahlung des Kindergeldes übernimmt, handelt es sich nicht um eine Sozialleistung, sondern um eine Steuererleichterung.

Der Antrag auf Kindergeld muss schriftlich erfolgen. Unter „Kindergeld online“ auf der Seite https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg1-antrag-kindergeld_ba036550.pdf können Antragsteller den amtlichen Vordruck ausfüllen, ausdrucken und per Post an die zuständige Stelle schicken. Außerdem können die benötigten Steuer-Identifikationsnummern sowie Veränderungen online mitgeteilt werden. Die Angabe der Steuer-ID von Antragsteller und Kind ist seit dem Jahr 2016 notwendig, damit der Antrag überhaupt bearbeitet wird. Durch den Abgleich der Identifikationsnummern sollen doppelte Beantragungen und Missbrauch verhindert werden.

Wichtig: mit dem Antrag sind unbedingt mit abzugeben:

  • Geburtsurkunde des Kindes (Kopie)
  • Steueridentifikationsnummer von Ihnen und Ihrem Kind
  • Kindergeldnummer (sofern vorhanden)
  • Bankverbindung (BIC/IBAN)

Neben dem Kindergeldantrag mit dem Kürzel KG1 müssen die Antragsteller für jedes Kind auch eine Anlage Kind ausfüllen und einreichen. Alle erforderlichen Angaben und Formulare werden in dem Merkblatt „Hinweise zum Antrag auf Kindergeld und zur Anlage Kind“ erklärt, das dem Kindergeldantrag anhängt und das die Antragsteller kostenlos herunterladen können.

Welche Fristen müssen Antragsteller beachten?

Informationen zu den Fristen bei KindergeldKindergeld kann mit dem Tag der Geburt beantragt werden. Dazu müssen Eltern, die Kindergeld beantragen, eine Geburtsurkunde oder eine Geburtsbescheinigung vorlegen. Die Leistung wird ab dem Geburtsmonat gezahlt, auch wenn das Kind am Monatsende geboren ist. Die Bearbeitung des Antrags dauert circa vier bis sechs Wochen. Danach erfolgt die Zahlung monatlich auf das angegebene Konto. Anhand der zugeteilten Kindergeldnummer können die Zahlungsempfänger ungefähr erkennen, wann sie mit der Überweisung rechnen können:

  • Endziffern 0 und 1: am Monatsanfang
  • Endziffern 2 bis 7: während des laufenden Monats zu unterschiedlichen Terminen
  • Endziffern 8 und 9: am Monatsende

Der Antrag auf Kindergeld muss nicht sofort nach der Geburt eines Kindes gestellt werden. Die Empfangsberechtigten haben bis zu vier Jahre Zeit, bevor der Anspruch verjährt. Für den Zeitraum zwischen Geburt und Antragstellung wird das Geld rückwirkend ausgezahlt.

Formulare & Vordrucke

Antrag auf Kindergeld Hauptantrag KG 1

Hier finden Sie eine Übersicht der Formulare zum Kindergeld Antrag. Quelle: bzst.de

Kindergeldantrag – KG 1 Antrag auf Kindergeld
Anlage Kind zum Kindergeldantrag – KG 1 Anlage Kind zum Kindergeldantrag
Veränderungsmitteilung – KG 1b Mitteilung von Änderungen in den Verhältnissen, die für den Anspruch auf Kindergeld erheblich sind
Erklärung Verhältnisse – KG 4e Erklärung zu den Verhältnissen eines volljährigen behinderten Kindes
Erklärung – KG 4f Erklärung zum verfügbaren Nettoeinkommen des volljährigen behinderten Kindes
Erklärung – KG 4g Erklärung zum verfügbaren Nettoeinkommen des Ehegatten/der Ehegattin bzw. des Lebenspartners/der Lebenspartnerin eines volljährigen behinderten Kindes
Nachweis – KG 4i Nachweis über das Vorliegen einer Behinderung
Bescheinigung – KG 4k Bescheinigung über die persönlichen Betreuungsleistungen der Eltern
Erklärung Verhältnisse – KG 5d Erklärung zu den Verhältnissen eines über 18 Jahre alten Kindes
Erklärung – KG 9a Erklärung für ein erkranktes volljähriges Kind
Bescheinigung über die Ausbildung bei der Bundeswehr – KG15 Bescheinigung über die Ausbildung eines Soldaten/einer Soldatin bei der Bundeswehr