Ratgeber zur Grunderwerbsteuer in Rheinland-PfalzDie Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Kauf von Immobilien oder Bauland anfällt. In Rheinland-Pfalz beträgt der aktuelle Steuersatz 5,0 Prozent. Die Höhe der Steuer hängt vom notariellen Kaufpreis und berechnet sich durch einen Prozentsatz. Der Steuersatz ist in jedem Bundesland in Deutschland unterschiedlich. In Rheinland-Pfalz ist der Steuersatz im Vergleich zu anderen Bundesländern wie NRW, Schleswig-Holstein und Saarland relativ niedrig. Nutzen Sie unseren Rechner für die Ermittlung der Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz.

Diese Steuer wird fällig, wenn eine Immobilientransaktion (Kauf) erfolgt, oder wenn Bauland oder eine landwirtschaftliche Fläche erworben wird. Die Höhe der Nebenkosten beim Immobilienkauf wird auch in Rheinland-Pfalz wesentlich durch GrESt. bestimmt. Um den Steuerbetrag für den Immobilienkauf zu ermitteln, können Sie den RLP-Grunderwerbsteuerrechner nutzen. Der Rechner zeigt Ihnen die aktuelle Immobilien-Transaktionssteuer für verschiedene Kaufpreise und Bundesländer an.

Die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz wurde zum 1. März 2012 auf 5,0 Prozent erhöht. Seitdem hat es keine weitere Erhöhung gegeben. Das Bundesland hat bisher auch keine Änderung des Steuersatzes für 2024 oder 2025 veröffentlicht.

Aktueller Grunderwerbsteuersatz Rheinland-Pfalz = 5,0%

GrESt Rechner für Rheinland-Pfalz

Hier können Sie schnell den Steuerbetrag für den Immobilien- oder Grundstückskauf in Rheinland-Pfalz berechnen. Beispiel: Der Kaufpreis beträgt 750.000 Euro, die fällige Steuer dafür berechnet das Finanzamt mit 37.500 Euro.

Kaufpreis:
Bundesland:
 

Welches Finanzamt ist für die Immobiliensteuer in Rheinland-Pfalz zuständig?

Üblicherweise ist in Deutschland das jeweilige örtliche Finanzamt für die Erhebung der Grunderwerbsteuer zuständig: Das Finanzamt, das für den Ort zuständig ist, an dem sich das erworbene Grundstück oder die Immobilie befindet, ist für die Abwicklung und Erhebung der GrESt. verantwortlich. In RLP ist dagegen, ähnlich wie in Bayern und Hessen die Abwicklung der Grundsteuererhebung an 4 Grunderwerbsteuerstellen übertragen (Tabelle 4). Diese 4 Finanzämter sind als Zentralämter zuständig.

Tab.1 Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz Finanzämter mit Zuständigkeit für den Steuerbescheid. Quelle:fm.rlp.de

Zentralamt Grunderwerbsteuer Anschrift Telefon zuständig für die Finanzamtsbezirke
Finanzamt Landau Weißquartierstr. 13, 76829 Landau in der Pfalz 06341-913-0 Landau, Ludwigshafen, Neustadt, Pirmasens und Speyer-Germersheim
Finanzamt Mayen Westbahnhofstr. 11, 56727 Mayen 02651-7026-0 Altenkirchen-Hachenburg, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Koblenz, Mayen, Montabaur-Diez, Neuwied und Simmern-Zell
Finanzamt Trier Hubert-Neuerburg-Str. 1, 54290 Trier 0651-9360-0 Wittlich, Bitburg-Prüm und Trier
Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden Karlsplatz 6, 67549 Worms 06241-3046-0 Bad Kreuznach, Bingen-Alzey, Idar-Oberstein, Kaiserslautern, Kusel-Landstuhl, Mainz und Worms-Kirchheimbolanden

Wenn also beispielsweise eine Immobilie in Pirmasens erworben wird, wäre das Finanzamt in Landau für die Grunderwerbsteuer zuständig.

Bedeutung der Steuereinnahmen

Die Grunderwerbsteuer ist für die Einnahmeseite des Finanzhaushaltes der Bundesländer besonders wichtig. Sie wird von den Ländern erhoben und fließt in den Landeshaushalt. In Rheinland-Pfalz gibt es keine Unterschiede bei der GrESt. zwischen den Gemeinden. Während der Hebesatz der Gewerbesteuer von den Gemeinden selbst bestimmt wird, ist der Steuersatz für die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz überall gleich: 5%.

Insgesamt ist die Steuer für den Immobilienerwerb in Rheinland-Pfalz im Vergleich zu anderen Bundesländern relativ niedrig. Dennoch ist sie eine wichtige Einnahmequelle für das Land. Wenn Sie eine Immobilie in Rheinland-Pfalz kaufen möchten, sollten Sie sich im Vorfeld über die Höhe der Steuer informieren. Sie können dazu den Grunderwerbsteuerrechner nutzen, um die Höhe der Steuer für Ihre Immobilie schnell zu ermitteln.

Grunderwerbsteuer Einnahmen 2014 – 2023

Wie hoch waren die Steuereinnahmen durch die Finanzämter in Rheinland-Pfalz in den letzten Jahren? In der Abbildung 1 ist die Entwicklung dargestellt.

Entwicklung der Grunderwerbsteuereinnahmen in RLP 2014 - 2023

Abb. 1: Entwicklung des Steueraufkommens durch Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz von 2014 – 2023. quelle: bundesfinanzministerium.de

Die Entwicklung der Grunderwerbsteuereinnahmen in Rheinland-Pfalz von 2014 bis 2023 spiegelt die Entwicklung der Bauzinsen und der EZB-Leitzinsen wider. Im Jahr 2014 starteten die Einnahmen mit 387 Millionen Euro. In den folgenden Jahren zeigte sich eine tendenziell positive Entwicklung, wobei 2015 bereits eine Steigerung auf 432 Millionen Euro verzeichnete. Die Jahre 2016 bis 2018 verliefen weiterhin positiv mit Einnahmen von 462 Millionen Euro, 526 Millionen Euro und 527 Millionen Euro.
Ein interessanter Aspekt ist das Jahr 2019, das einen signifikanten Anstieg auf 599 Millionen Euro verzeichnete. Im Jahr 2020 setzte sich dieser positive Trend fort, und die Grunderwerbsteuereinnahmen erreichten 673 Millionen. Das Jahr 2021 setzte diesen Trend fort und erreichte mit 763 Millionen Euro den Höchststand.
Seither sind die Steuereinnahmen rückläufig. 2022 erfolgte eine Abnahme der Einnahmen auf 672 Millionen Euro. Diese Abnahme markiert einen Wendepunkt nach den vorangegangenen Jahren des Wachstums. Die Tendenz setzt sich im Jahr 2023 fort, wo die GrESt.-Einnahmen auf 522 Millionen Euro sinken.

Monatliche Entwicklung bis 2024

Die monatliche Entwicklung der Grunderwerbsteuereinnahmen in Rheinland-Pfalz von Januar 2022 bis Januar 2024 zeigt eine variable Dynamik (Abbildung 2).
Im Januar 2022 betrugen die Einnahmen 58,2 Millionen Euro und stiegen im Februar desselben Jahres auf 72,4 Millionen Euro an. Dieser Trend setzte sich im März fort, wobei erneut Einnahmen von 72,4 Millionen Euro verzeichnet wurden. Im April 2022 erfolgte jedoch ein signifikanter Rückgang auf 50,1 Millionen Euro.
Die Monate Mai und Juni 2022 zeigten leichte Anstiege auf 53,6 Millionen Euro und 54,8 Millionen Euro, bevor im Juli 2022 die Einnahmen auf 55,2 Millionen Euro weiter anstiegen. Der August desselben Jahres verzeichnete einen weiteren Anstieg auf 63,4 Millionen Euro. In den darauffolgenden Monaten setzte jedoch eine Abnahme ein, wobei die Einnahmen im September 2022 auf 56,1 Millionen Euro fielen und im Oktober 2022 auf 49,6 Millionen Euro weiter zurückgingen. Der November 2022 zeigte einen weiteren Rückgang auf 48,2 Millionen Euro, bevor der Dezember 2022 mit 38,0 Millionen Euro einen deutlichen Tiefpunkt markierte.
Der Beginn des Jahres 2023 verzeichnete eine Fortsetzung des Abwärtstrends, wobei die Grunderwerbsteuereinnahmen im Januar auf 43,2 Millionen Euro fielen. Im Februar 2023 zeigte sich eine leichte weitere Abnahme auf 42,9 Millionen Euro, bevor im März 2023 wieder ein Anstieg auf 47,8 Millionen Euro verzeichnet wurde. Die Monate April und Mai 2023 wiesen erneut Rückgänge auf 41,9 Millionen Euro bzw. 37,1 Millionen Euro auf. Im Juni 2023 setzte sich dieser Trend mit 35,9 Millionen Euro fort, bevor eine leichte Erholung im Juli 2023 mit 36,7 Millionen Euro verzeichnet wurde. In den folgenden Monaten bis Oktober 2023 stiegen die Einnahmen wieder an, erreichten im November 2023 einen Höhepunkt von 51,7 Millionen Euro und fielen dann im Dezember 2023 auf 47,2 Millionen Euro.

monatliche Steuereinnahmen durch Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz

Abb. 2: Monatliche Steuereinnahmen durch Immobilientransaktionen in RLP von 2022 – 2024. quelle: bundesfinanzministerium.de

2024

Die Daten für Januar 2024 zeigen einen Anstieg auf 52,6 Millionen Euro. Mit 46,4 Mio. Euro im Februar und 46,5 Mio. Euro im März, 48,5 Mio. € im April und 47,6 Mio. € im Mai 2024, geht die Stagnation bei den Immobilieneinnahmen in RLP fast weiter. Aber nur fast, denn im Juni 2024 nehmen die Steuereinnahmen mit 37,1 Mio. Euro um 22% gegenüber dem Vormonat ab. Und im Juli 2024 die Kehrtwende: Mit 49,5 Mio. Euro geht es wieder aufwärts. In ähnlicher Höhe geht es im Herbst 2024 weiter: Mit 48,7 Mio. Euro im August und 45,4 Mio. Euro im September stagnieren die Einnahmen im längerfristigen Trendkanal.

Entwicklung der Grunderwerbsteuer in PLP

Seit wann beträgt der Steuersatz 5% und wie war der Satz in den vergangenen Jahren? Die Tabelle 2 gibt darüber Auskunft

Tab. 2: Entwicklung der Grunderwerbsteuersätze in Rheinland-Pfalz

Jahr RLP Grunderwerbsteuer Steuersatz in [%] RLP Grunderwerbsteuer Steuersatz in [%]
1995 2,00% 2010 3,50%
1996 2,00% 2011 3,50%
1997 3,50% 2012 5,00%
1998 3,50% 2013 5,00%
1999 3,50% 2014 5,00%
2000 3,50% 2015 5,00%
2001 3,50% 2016 5,00%
2002 3,50% 2017 5,00%
2003 3,50% 2018 5,00%
2004 3,50% 2019 5,00%
2005 3,50% 2020 5,00%
2006 3,50% 2021 5,00%
2007 3,50% 2022 5,00%
2008 3,50% 2023 5,00%
2009 3,50% 2024 5,00%

In Rheinland-Pfalz unterlag die Entwicklung der Grunderwerbsteuersätze im Laufe der Jahre verschiedenen Veränderungen. In 1995 und 1996 lag der Steuersatz von 2%. Anschließend stieg der Satz ab 1997 auf 3,5% und blieb dann über einen langen Zeitraum bis 2011 unverändert auf diesem Niveau. Ab 2012 erfolgte eine deutliche Erhöhung auf 5,0%, die bis zum aktuellen Zeitpunkt, 2024, anhält, ohne dass weitere Änderungen geplant sind.
Diese Entwicklung zeigt, dass die Grunderwerbsteuersätze in Rheinland-Pfalz in den letzten Jahrzehnten relativ stabil waren, mit Ausnahme der signifikanten Erhöhung im Jahr 2012 von 3,5% auf 5,0%. Seitdem blieb der Steuersatz unverändert und bot eine gewisse Klarheit und Stabilität für Immobilientransaktionen in diesem Bundesland.

2025 Grunderwerbsteuer Senkung in Rheinland-Pfalz?: so stehen die Parteien dazu

Die Parteien in Rheinland-Pfalz haben unterschiedliche Positionen zur Senkung der Grunderwerbsteuer.

SPD: Die SPD, als Teil der Ampel-Koalition in Rheinland-Pfalz, zeigt sich grundsätzlich offen für steuerliche Entlastungen im Wohnungsbau. Allerdings gibt es keine klare Position zur Senkung der Grunderwerbsteuer. Die Partei fokussiert sich eher auf Maßnahmen zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und Wohnungsbauprogramme. Auf der Webseite https://www.spd-rlp.de/?s=grunderwerbsteuer ergibt die Suche keinen Treffer

CDU: Die CDU in Rheinland-Pfalz setzt sich klar für eine Senkung der Grunderwerbsteuer ein. Eine Befreiung von der GrESt. soll es allerdings nur für den Ersterwerb einer selbstgenutzten Immobilie und bis zu einem Kaufpreis von 500.000 Euro geben. Sie argumentiert, dass eine Reduktion der Steuer den Immobilienerwerb erleichtern und so mehr Menschen den Zugang zu Wohneigentum ermöglichen würde.

FDP: Die FDP hat den Antrag der CDU auf Senkung der GrESt. im Landtag im Februar 2024 abgelehnt. Sie bemängelt, dass keine Datengrundlage für die Höhe der Steuereinnahmen von Ersterwerbern vorliege und eine Gegenfinanzierung fehle.

Grüne: Die Grünen haben bisher keine eindeutige Stellungnahme zur Senkung der GrESt. abgegeben. Ihr Fokus liegt stärker auf nachhaltigem und sozialem Wohnungsbau sowie auf Maßnahmen zur Energieeffizienz und Klimaschutz im Bausektor.

Linke: Die Linke fordert umfassendere Maßnahmen zur Entlastung der Bürger und könnte eine Senkung der Grunderwerbsteuer unterstützen, wenn sie Teil eines größeren Pakets zur Förderung von bezahlbarem Wohnraum ist.

Aktuell gibt es aber weder im Landtag (landtag-rlp.de) oder der Landesregierung (rlp.de) entsprechende Initiativen.

2025

Seit dem 10. Juli ist Alexander Schweitzer der neue Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz. Er hat angekündigt die Politik von Malu Dreyer fortzusetzen. Damit dürfte auch 2025 keine Senkung der Grunderwerbssteuer auf der politischen Agenda in RLP stehen.

Literatur und Quellen

Förderprogramme für den Erwerb von Wohneigentum durch die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

RLP Steuerrecht

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Tabelle Grunderwerbsteuer in größeren Städten in Rheinland-Pfalz

Grunderwerbsteuer in größeren Städten in RLP

Sie beabsichtigen in Rheinland-Pfalz, beispielsweise in Mainz, Koblenz, Kaiserslautern oder Ludwigshafen am Rhein ein Haus zu kaufen? In der Tabelle ist dazu der Grunderwerbsteuersatz angegeben, den Sie bei der Finanzierung berücksichtigen sollten (Tabelle 3).

Tab. 3: So hoch ist der Grunderwerbsteuersatz in ausgewählten Städten von Rheinland-Pfalz

Stadt Grunderwerbsteuer 2024
Altenkirchen 5,00%
Alzey 5,00%
Bad Dürkheim 5,00%
Bad Ems 5,00%
Bad Kreuznach 5,00%
Bad Neuenahr-Ahrweiler 5,00%
Birkenfeld 5,00%
Bitburg 5,00%
Cochem 5,00%
Daun 5,00%
Frankenthal (Pfalz) 5,00%
Germersheim 5,00%
Ingelheim am Rhein 5,00%
Kaiserslautern 5,00%
Kirchheimbolanden 5,00%
Koblenz 5,00%
Kusel 5,00%
Landau in der Pfalz 5,00%
Ludwigshafen am Rhein 5,00%
Mainz 5,00%
Montabaur 5,00%
Neustadt an der Weinstraße 5,00%
Neuwied 5,00%
Pirmasens 5,00%
Simmern/Hunsrück 5,00%
Speyer 5,00%
Trier 5,00%
Wittlich 5,00%
Worms 5,00%
Zweibrücken 5,00%