Das Finanzamt Warburg hat die Bundesfinanzamtsnummer 5345. Wenn Sie in Warburg wohnen, finden Sie hier Ihr zuständiges Finanzamt. Das Finanzamt ist Ihr Ansprechpartner für alles rund um die Steuererklärung.
Inhaltsverzeichnis
Anschrift
Sternstr. 33
34414 Warburg
Postanschrift
34402 Warburg
Kontaktdaten
Telefax:
E-Mail:
Website: http://www.finanzamt.nrw.de
Öffnungszeiten
Bankverbindung
Bankname: | DEUTSCHE BUNDESBANK |
IBAN: | DE30480000000047201503 |
BIC: | MARKDEF1480 |
Hotline
Die Mitarbeiter des Finanzamts Warburg sind über die Hotline oder über die Direktdurchwahl erreichbar. Wenn Sie Ihren Sachbearbeiter nicht kennen, halten Sie bitte Ihre Steueridentifikationsnummer alternativ auch Ihre Steuernummer bereit, damit Sie durchgestellt werden können.
Zuständigkeiten
Für dieses Finanzamt besteht eine Weiterleitung von der Webseite von www.finanzamt-warburg.de auf https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/eckdaten/kontaktdaten-warburg.
Hier finden Sie eine Auswahl für welche Belange das Finanzamt Warburg zuständig und nicht zuständig ist, sowie Angaben zum steuerrelevanten Personenkreis:
zuständig für
Abgeltungsteuer | Mehrwertsteuer | Abmeldung |
Doppelbesteuerungsabkommen | Schenkungssteuer | Adressänderung |
Eigenheimzulage | Steuernummer | Anmeldung |
Einkommensteuer | Umsatzsteuervoranmeldung | Ausbildung |
Erbschaftssteuer | Umsatzsteuer | Bankverbindung |
Gewerbesteuer | Einheitsbewertung des Grundbesitzes | |
Grunderwerbsteuer | Einheitswert | |
Kinderfreibetrag | Formulare | |
Körperschaftssteuer | Stellenangebote | |
Lohnsteuer | Umzug |
Zur Grunderwerbsteuer: Das Finanzamt Warburg erstellt für die in seinem Zuständigkeitsbereich gelegenen Grundstücke den Grunderwerbsteuerbescheid.
Auch für die Grundsteuer besteht Relevanz: Den eigentlichen Grundsteuerbescheid erhält der Haus- oder Grundstückseigentümer von der Stadt Warburg. Das Finanzamt erstellt den Grundsteuermessbescheid und den Einheitswert.
Steuerrelevanz besteht für
Arbeitnehmer |
Existenzgründer |
Familien |
Haus und Grund |
Kinderpflegepersonen |
Künstler |
Land- und Forstwirte |
Menschen mit Behinderung |
Minijobber |
Schüler und Studenten |
Senioren |
Vereine |
nicht zuständig
nicht zuständig |
Grundsteuer (Ausnahme Einheitswert) |
Hebesatz |
Hundesteuer |
KFZ-Steuer |
KFZ-Versicherung |
Kindergeld |
Signatur beantragen (Elster Portal) |
Für die Auszahlung von Kindergeld ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zuständig.
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