Das Finanzamt Gelsenkirchen hat die Bundesfinanzamtsnummer 5319. Wenn Sie in Gelsenkirchen wohnen, finden Sie hier Ihr zuständiges Finanzamt. Das Finanzamt ist Ihr Ansprechpartner für alles rund um die Steuererklärung.

Anschrift

Finanzamt Gelsenkirchen
Ludwig-Erhard-Str. 7
45891 Gelsenkirchen

Postanschrift

Postfach 200351
45838 Gelsenkirchen

Kontaktdaten

Telefon/Hotline:0209 173-0
Telefax:0800 10092675319
E-Mail:
Website: http://www.finanzamt.nrw.de

Öffnungszeiten

Service- / Informationsstelle:
Mo: 07:00-12:00
Di: 07:00-12:00
Do: 07:00-17:00
Fr: 07:00-12:00

Bankverbindung

Bankname: DEUTSCHE BUNDESBANK
IBAN: DE11430000000042001500
BIC: MARKDEF1430


Hotline

Die Mitarbeiter des Finanzamtes Gelsenkirchen sind über die Hotline oder über die Direktdurchwahl erreichbar. Wenn Sie Ihren Sachbearbeiter nicht kennen, halten Sie bitte Ihre Steueridentifikationsnummer alternativ auch Ihre Steuernummer bereit, damit Sie durchgestellt werden können.

Erreichbarkeit

Sie erreichen das Finanzamt zu diesen Öffnungszeiten:

Do.- Fr. 8.30 – 12.00 Uhr
Do.13.30 – 15.00 Uhr
Allgemeine Sprechzeiten
Mo.- Di 08.30 – 12.00 Uhr

Öffnungszeiten Service- / Informationsstelle
Mo., Di. Fr.  08.30 – 12.00 Uhr
Do. 07.00 – 17.00 Uhr
Mi. geschlossen

Zuständigkeiten Finanzamt Gelsenkirchen

Für dieses Finanzamt besteht eine Weiterleitung von der Webseite von www.finanzamt-gelsenkirchen.de auf https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/eckdaten/kontaktdaten-gelsenkirchen.

Hier finden Sie eine Auswahl für welche Belange das Finanzamt
Gelsenkirchen zuständig und nicht zuständig ist, sowie Angaben zum steuerrelevanten Personenkreis:

zuständig für

Abgeltungsteuer Mehrwertsteuer Abmeldung
Doppelbesteuerungsabkommen Schenkungssteuer Adressänderung
Eigenheimzulage Steuernummer Anmeldung
Einkommensteuer Umsatzsteuervoranmeldung Ausbildung
Erbschaftssteuer Umsatzsteuer Bankverbindung
Gewerbesteuer Einheitsbewertung des Grundbesitzes
Grunderwerbsteuer Einheitswert
Kinderfreibetrag Formulare
Körperschaftssteuer Stellenangebote
Lohnsteuer Umzug

Das Finanzamt Gelsenkirchen ist u. a. für die Grundsteuererklärung via ELSTER zuständig. Den Grundsteuermeßbetrag wird von diesem Finanzamt versendet. Auch für die Grunderwerbsteuer ist das Finanzamt Gelsenkirchen zuständig. Immobilientransaktionen, egal ob es sich um einen Hauskauf, den Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Grundstückes handelt: liegt das Grundstück im Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes, kommt auch von hier der Grunderwerbsteuerbescheid. Die Höhe der Grunderwerbsteuer ist vom Kaufpreis abhängig, kann aber leicht mit unserem Grunderwerbsteuer NRW Rechner ermittelt werden. Die Hotline für die Grunderwerbsteuer können Sie dem Geschäftsverteilungsplan entnehmen.

Steuerrelevanz besteht für

Arbeitnehmer
Existenzgründer
Familien
Haus und Grund
Kinderpflegepersonen
Künstler
Land- und Forstwirte
Menschen mit Behinderung
Minijob
Schüler und Studenten
Senioren
Vereine

nicht zuständig

nicht zuständig
Grundsteuer (Ausnahme Einheitswert)
Hebesatz
Hundesteuer
KFZ-Steuer
KFZ-Versicherung
Kindergeld
Signatur beantragen (Elster Portal)

Für die Auszahlung von Kindergeld ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zuständig.

Finanzämter in NRW

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Dinslaken
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Leverkusen
Paderborn
Kleve
Steinfurt

Erfahrungen & Bewertungen zum Finanzamt Gelsenkirchen

Sie sind Steuerzahler beim Finanzamt Gelsenkirchen?  Schreiben Sie uns doch hier sehr gerne Ihre Erfahrungen mit diesem Finanzamt. Wie gut kennen sich die Sachbearbeiter mit den Steuerfreibetrag für Studenten  oder dem Steuerfreibetrag für Rentner aus, wie lange dauert die Bearbeitungszeit Ihrer Steuererklärung?

Schreiben Sie hier bitte Ihre Bewertung für das Finanzamt und lesen Sie, wie es andere Bürger bewertet haben.