Das Finanzamt Flensburg hat die Bundesfinanzamtsnummer 2115. Wenn Sie in Flensburg wohnen, finden Sie hier Ihr zuständiges Finanzamt. Das Finanzamt ist Ihr Ansprechpartner für alles rund um die Steuererklärung.

Anschrift

Finanzamt Flensburg
Duburger Str. 58
24939 Flensburg

Postanschrift

Postfach 1552
24905 Flensburg

Kontaktdaten

Telefon/Hotline:0461 813-0
Telefax:0461 813-254
E-Mail: poststelle@fa-flensburg.landsh.de
Website: http://

Öffnungszeiten

Servicestelle:
Mo: 08:00-12:00
Di: 08:00-12:00
Do: 08:00-12:00, 14:00-17:00
Fr: 08:00-12:00

Bankverbindung

Bankname: DEUTSCHE BUNDESBANK
IBAN: DE27200000000020201500
BIC: MARKDEF1200


Das Finanzamt Flensburg ist nicht unter der Webadresse www.finanzamt-flensburg.de zu finden, sondern über das Portal der Landesregierung Schleswig-Holstein unter http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VI/Ministerium/BehoerdenInstitutionen/Finanzaemter/_documents/FA_Flensburg.html zu erreichen. Hier finden Sie alle Kontaktdaten, Öffnungszeiten und die Telefonnummer der Hotline

Zuständigkeiten

Das Finanzamt Flensburg ist für die Besteuerung von steuerpflichtigen Bürgern in seinem Einzugsbereich zuständig (zutreffend für alle Steuerbürger, die in Flensburg und im Gebiet des aufgelösten Kreises Flensburg-Land leben).

Sie haben als Privatperson Fragen in Zusammenhang mit Ihrer Steuererklärung? Dann sind Sie beim diesem Finanzamt genau an der richtigen Adresse und können für Fragen auch die Hotline anrufen. Für die Erbschaftssteuer ist nicht das Finanzamt Flensburg, sondern das Finanzamt Kiel zuständig. Dies gilt auch für Steuerfragen im Zusammenhang mit der Schenkungssteuer.

Anlaufstelle für Steuerangelegenheiten im Zusammenhang mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft von natürlichen Personen und Mitunternehmerschaften ist nicht das Finanzamt Finanzamt Flensburg, sondern das Finanzamt Eckernförde-Schleswig.

Auf einen Blick finden Sie in unserer Übersicht die Kontaktdaten und auch die Telefonnummer sowie E-Mail. Für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Einfuhrumsatzsteuer ist dagegen der Zoll zuständig.

Unternehmer oder anderweitig umsatzsteuerpflichtige natürliche oder juristische Personen können mit unserem Umsatzsteuerrechner schnell alle relevanten Beträge für die Umsatzsteuervoranmeldung ermitteln.

Für das Kindergeld ist nicht dieses Finanzamt, sondern die Familienkasse Flensburg zuständig.