Das Finanzamt Ebersberg hat die Bundesfinanzamtsnummer 9112. Wenn Sie in Ebersberg wohnen, finden Sie hier Ihr zuständiges Finanzamt. Das Finanzamt ist Ihr Ansprechpartner für alles rund um die Steuererklärung.

Anschrift

Finanzamt Ebersberg
Schloßplatz 1
85560 Ebersberg

Kontaktdaten

Telefon/Hotline:08092 267-0
Telefax:08092 267-102
E-Mail:
Website: http://www.finanzamt-ebersberg.de

Öffnungszeiten

Servicezentrum:
Mo: 07:00-12:00
Di: 07:00-12:00
Mi: 07:00-12:00
Do: 07:00-12:00
Fr: 07:00-12:00

Bankverbindung

Bankname: DEUTSCHE BUNDESBANK
IBAN: DE91700000000070001510
BIC: MARKDEF1700


Hotline

Die Mitarbeiter des Finanzamt Ebersberg sind über die Hotline oder über die Direktdurchwahl erreichbar. Wenn Sie Ihren Sachbearbeiter nicht kennen, halten Sie bitte Ihre Identifikationsnummer alternativ auch Ihre Steuernummer bereit, damit Sie durchgestellt werden können.

Zuständigkeiten

Über die Webseite www.finanzamt-ebersberg.de gelangen Sie zu den Formularen auf http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Formulare/default.php?f=Ebersberg&c=n&d=x&t=x. Das Finanzamt ist für alle steuerlichen Belange für Privatpersonen und Unternehmen zuständig.

Hier finden Sie eine Auswahl für welche Belange das Finanzamt Ebersberg zuständig und nicht zuständig ist, sowie Angaben zum steuerrelevanten Personenkreis:

zuständig für

Abgeltungsteuer Mehrwertsteuer Abmeldung
Doppelbesteuerungsabkommen Schenkungssteuer Adressänderung
Eigenheimzulage Steuernummer Anmeldung
Einkommensteuer Umsatzsteuervoranmeldung Ausbildung
Erbschaftssteuer Umsatzsteuer Bankverbindung
Gewerbesteuer Einheitsbewertung des Grundbesitzes
Grunderwerbsteuer Einheitswert
Kinderfreibetrag Formulare
Körperschaftssteuer Stellenangebote
Lohnsteuer Umzug

Steuerrelevanz besteht für

Arbeitnehmer
Existenzgründer
Familien
Haus und Grund
Kinderpflegepersonen
Künstler
Land- und Forstwirte
Menschen mit Behinderung
Minijobber
Schüler und Studenten
Senioren
Vereine

nicht zuständig

Hundesteuer
KFZ-Steuer
KFZ-Versicherung
Kindergeld
Signatur beantragen (Elster Portal)

Grunderwerbsteuer

Für die Belange rund um die Grunderwerbsteuer ist dieses Finanzamt nicht zuständig. Die Steuer für alle Immobilienkaufvorgänge im Zuständigkeitsbereich diese Finanzamtes erstellt das Finanzamt Traunstein.

Für die Auszahlung von Kindergeld ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zuständig.

Jobs & Stellenausschreibungen & Auszubildende & Ausbildung

Aktuell nicht bekannt.

Umsatzsteuervoranmeldung

Die Umsatzsteuervoranmeldung muß seit dem 1. Januar 2013 über Elsteronline mit einem Elster Formular elektronisch an das Finanzamt Ebersberg übermittelt werden. Die alten Vordrucke auf Papier werden nicht mehr akzeptiert.

Arbeitnehmer

Der Arbeitgeber rechnet für die Finanzämter vom Bruttoeinkommen der Arbeitnehmer per Lohnsteuerabzug die Steuer ab. Zuviel gezahlte Steuer können durch eine Einkommensteuererklärung zurückgeholt werden. Wieviel letztlich vom Brutto Gehalt auf dem Gehaltskonto überwiesen wird, können Sie überschlagsmäßig mit unserem Gehaltsrechner 2025 online ermitteln.

 

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