Das Finanzamt Burghausen hat die Bundesfinanzamtsnummer 9106. Wenn Sie in Burghausen wohnen, finden Sie hier Ihr zuständiges Finanzamt. Das Finanzamt ist Ihr Ansprechpartner für alles rund um die Steuererklärung.

Anschrift

Finanzamt Burghausen
Tittmoninger Str. 1
84489 Burghausen

Postanschrift

Postfach 1257
84480 Burghausen

Kontaktdaten

Telefon/Hotline:08677 8706-0
Telefax:08677 8706-100
E-Mail:
Website: http://www.finanzamt-burghausen.de

Öffnungszeiten

Servicezentrum:
Mo: 08:00-13:00
Di: 08:00-12:00
Mi: 08:00-12:00
Do: 08:00-16:00
Fr: 08:00-12:00

Bankverbindung

Bankname: BAYERISCHE LANDESBANK, MUENCHEN
IBAN: DE58700500000004360484
BIC: BYLADEMMXXX


Hotline

Die Mitarbeiter des Finanzamts Burghausen über die Hotline oder über die Direktdurchwahl erreichbar. Wenn Sie Ihren Sachbearbeiter nicht kennen, halten Sie bitte Ihre Identifikationsnummer alternativ auch Ihre Steuernummer bereit, damit Sie durchgestellt werden können.

Finanzamt Burghausen Zuständigkeiten

Über die Webseite www.finanzamt-burghausen.de gelangen Sie zu den Formularen auf http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Formulare/Lohnsteuer_ELStAM/Arbeitnehmer/default.php?f=Burghausen&c=n&d=x&t=x. Das Finanzamt ist für alle steuerlichen Belange für Privatpersonen und Unternehmen zuständig.

Hier finden Sie eine Auswahl für welche Belange das Finanzamt Burghausen zuständig und nicht zuständig ist, sowie Angaben zum steuerrelevanten Personenkreis:

zuständig für

Abgeltungsteuer Mehrwertsteuer Abmeldung
Doppelbesteuerungsabkommen Schenkungssteuer Adressänderung
Eigenheimzulage Steuernummer Anmeldung
Einkommensteuer Umsatzsteuervoranmeldung Ausbildung
Erbschaftssteuer Umsatzsteuer Bankverbindung
Gewerbesteuer Einheitsbewertung des Grundbesitzes
Einheitswert
Kinderfreibetrag Formulare
Körperschaftssteuer Stellenangebote
Lohnsteuer Umzug

Steuerrelevanz besteht für

Arbeitnehmer
Existenzgründer
Familien
Haus und Grund
Kinderpflegepersonen
Künstler
Land- und Forstwirte
Menschen mit Behinderung
Minijobber
Schüler und Studenten
Senioren
Vereine

nicht zuständig

Die Zuständigkeit für die Grunderwerbsteuer ist an das Finanzamt Traunstein abgegeben. Mit unserem Rechner für die Grunderwerbsteuer in Bayern können Sie aber vorab den Betrag berechnen.

Grundsteuer (Ausnahme Einheitswert)
Hebesatz
Hundesteuer
KFZ-Steuer
KFZ-Versicherung
Kindergeld
Signatur beantragen (Elster Portal)

Für die Auszahlung von Kindergeld ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zuständig.

Jobs & Stellenausschreibungen & Auszubildende & Ausbildung

Aktuell nicht bekannt.

Umsatzsteuervoranmeldung

Die Umsatzsteuervoranmeldung muß seit dem 1. Januar 2013 über Elsteronline mit einem Elster Formular elektronisch an das Finanzamt Burghausen übermittelt werden. Die alten Vordrucke auf Papier werden nicht mehr akzeptiert.

Rechner

Verbraucher interessieren sich regelmäßig für diese Rechner, die einfach und kostenlos zu bedienen sind:

kostenloser Prozentrechner

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