Das Finanzamt Alsfeld hat die Bundesfinanzamtsnummer 2601. Wenn Sie in Alsfeld wohnen, finden Sie hier Ihr zuständiges Finanzamt. Das Finanzamt ist Ihr Ansprechpartner für alles rund um die Steuererklärung.
Inhaltsverzeichnis
Anschrift
In der Rambach 11
36304 Alsfeld
Postanschrift
36292 Alsfeld
Kontaktdaten
Telefax:
E-Mail: Poststelle@FA-AL.Hessen.de
Website: http://www.Finanzamt-Alsfeld-Lauterbach.de
Öffnungszeiten
Bankverbindung
Bankname: | LANDESBANK HESSEN-THUERINGEN GIROZENTRALE |
IBAN: | DE34 5005 0000 0001 0003 30 |
BIC: | HELADEFFXXX |
Das Finanzamt Alsfeld-Lauterbach ist ein für das Land wichtiges Finanzamt in Nord-Hessen. Hier befindet sich die Zentrale für die Grunderwerbsteuererklärung in Hessen. Natürlich ist das Finanzamt als Wohnsitzfinanzamt darüber hinaus für alle Belange der Steuer für Steuerpflichtige verantwortlich. Auf dieser Seite finden Sie die Kontaktdaten wie Adresse, Bankverbindung, Lastschriftmandat, Telefonnummer, E-Mail und Öffnungszeiten. Unternehmer geben ihre Vorsteuererklärung wie vorgeschrieben über das ELSTER-Portal monatlich oder quartalsweise ab. Arbeitnehmer können über das Finanzamt auch eine Änderung der Steuerklasse beantragen. Tipps dazu finden Sie z. B. auf Steuerklasse 2.
Das Finanzamt Alsfeld-Lauterbach ist zuständig für die Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer beträgt in Hessen 6,0 %. Seit dem 1. Januar 2018 fungiert das Finanzamt Alsfeld-Lauterbach als zentrale Ausführungsstelle für die Grunderwerbsteuer in ganz Hessen. Die Grunderwerbsteuer wird, von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, auf alle Immobilien- und Grundstückstransaktionen fällig. Die Beträge können Sie mit unserem Rechner für die Grunderwerbsteuer in Hessen schnell berechnen.
Formulare für die Grunderwerbsteuer
Die Erklärung zur Grunderwerbsteuer erfolgt über Formulare. Diese Formulare stehen für einen Download zur Verfügung:
Veräußerungsanzeige ( PDF / 1.23 MB )
Merkblatt über die steuerlichen Beistandspflichten der Notare ( PDF / 973.15 KB )
Merkblatt über die steuerlichen Beistandspflichten der Notare auf den Gebieten der Grunderwerbsteuer, der Erbschaftsteuer und der Ertragsteuern.
Anzeige über Erwerbsvorgänge in Zwangsversteigerungsverfahren ( PDF / 777.51 KB )
Anzeige über Anteilsübertragungen ( PDF / 1.94 MB )
Anlage für weitere Grundstücke ( PDF / 84.21 KB )
Anlage für weitere Veräußerer ( PDF / 47.35 KB )
Anlage für weitere Erwerber ( PDF / 66.86 KB )
Die Formulare zur Grunderwerbsteuer können hier heruntergeladen werden:
https://verwaltungsportal.hessen.de/information/vordrucke-fuer-die-grunderwerbsteuer
Sepa-Lastschriftmandat Downloads
Viele Unternehmen und sonstige Steuerpflichtige erteilen dem Finanzamt Alsfeld-Lauterbach ein SEPA-Lastschriftmandat damit bei fälligen Zahlungen keine Säumniszuschläge anfallen. Denn ab Dezember 2020 gibt es keine Mitteilungen über Vorauszahlungen in Hessen mehr. Die Formulare für das SEPA-Lastschriftverfahren stehen im digitalen Finanzamt Hessen als Download zur Verfügung:
SEPA-Mandat – deutsch, editierbar (PDF/46.67 KB) Download > https://finanzamt.hessen.de/Steuern/SEPA-Lastschriftmandat
Zuständigkeit
Das Finanzamt Alsfeld-Lauterbach ist u. a. für die Einkommensteuererklärung zuständig. Sparer die an der Börse Wertpapiere im Veranlagungsjahr getätigt haben können und Erträge oder Verluste realisiert haben, können eine Jahressteuerbescheinigung einreichen. Alternativ können Verluste auch bankintern in dem Verlusttopf übertragen werden.
Seit dem 1. Dezember 2023 hat das Finanzamt Alsfeld-Lauterbach die Zuständigkeit für die „Arbeitnehmerveranlagungen“ von den Finanzämtern Frankfurt am Main II und Frankfurt am Main V-Höchst (nur Anfangsbuchstaben D bis G) übernommen.
Der Grundsteuermessbetrag kommt vom Finanzamt Alsfeld-Lauterbach
Im Zuge der Grundsteuerreform hat das Finanzamt Alsfeld-Lauterbach für die in seinem Zuständigkeitsbereich gelegenen Grundstücken den Eigentümern den Grundsteuermessbescheid erstellt. Der eigentliche Grundsteuerbescheid kommt dagegen von der Stadt Alsfeld bzw. Lauterbach. Informationen dazu gibt es hier.
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