Die 14 staatlichen Familienkassen in Deutschland sind für die Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de) als besondere Dienststellen tätig und werden auch als Kindergeldkassen bezeichnet. Daneben bestehen bis zum Jahr 2022 noch rund 8000 dezentrale Stellen, die dieselben Aufgaben bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern übernehmen. Diese Stellen werden dann jedoch ebenfalls der Bundesagentur für Arbeit oder dem Bundesverwaltungsamt unterstellt. Über die Kassen können Eltern Kindergeld und Kinderzuschlag beantragen. Gleichzeitig überwachen die Mitarbeiter den Berechtigungsanspruch der Zahlungsempfänger und führen regelmäßige Prüfungen durch.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte: Von der Familienausgleichskasse zur Familienkasse
Seit dem Jahr 1954 erhalten Eltern in Deutschland das noch heute gezahlte Kindergeld. Die Höhe der Leistung und die Auszahlbedingungen haben sich seit den 1950er Jahren häufig geändert. Trotzdem waren insgesamt nur zwei Stellen für die Beantragung und die Auszahlung zuständig:
1954 – 1964: Familienausgleichskasse
Seit 1964: Familienkasse
Am 13. November 1954 wurde das „Gesetz über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen“ erlassen. Wegen des langen Namens wurde das Gesetz mit Kindergeldgesetz oder KGG abgekürzt. Die Gründung der Kassen erfolgte in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts und die übergeordnete Dachgesellschaft wurde von den Berufsgenossenschaften gestellt. Wie bei den Berufsgenossenschaften unterteilten sich auch die Familienausgleichskassen in gewerbliche und landwirtschaftliche Träger. Nachdem die Bundesregierung im Jahr 1955 beschlossen hatte, Kindergeld auch an Arbeitslose zu zahlen, übernahmen jedoch nicht die Familienausgleichskassen die Auszahlung der Gelder, sondern diese Aufgabe wurde den Arbeitsämtern übertragen.
Von 1954 – 1961 mussten die Arbeitgeber die Beiträge für das Kindergeld aufbringen. Das änderte sich im Jahr 1961, als auf eine Finanzierung durch Bundesmittel umgestellt wurde. Mit der Umstellung übernahm die Bundesanstalt für Arbeit die Auszahlung an die Berechtigten. Dadurch blieb für die Familienausgleichskassen nur noch die Bearbeitung der Anträge, weshalb die Institution im Jahr 1964 aufgelöst wurde.
Gleichzeitig übernahm die neu gegründete Familienkasse, die der Bundesagentur für Arbeit unterstellt ist, die Antragsbearbeitung. Bis heute können Eltern und andere Berechtigte Kindergeld und Kinderzuschlag bei der zuständigen Institution beantragen. Um die zuständige Stelle zu ermitteln, können sich die Antragsteller auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit informieren. Hier sind auch zwei kostenlose Telefonnummern angegeben, unter denen die Mitarbeiter allgemeine Fragen zu den Leistungen sowie Fragen zu den Auszahlungen beantworten (https://www.arbeitsagentur.de/familie-kinder).
Familienkasse online
Im Internet stehen zahlreiche Informationen für Eltern zu Kindergeld und Kinderzuschlag bereit. Die Antragsteller können sich Merkblätter herunterladen oder die Leistungsanträge online ausfüllen. Nach Eröffnung eines Benutzerkontos können Eltern zahlreiche weitere Funktionen online nutzen:
- Den Bearbeitungsstand eines Antrags einsehen
- Informationen zu dem Bezug von Kindergeld abrufen
- Gespeicherte Formulare aufrufen und weiter bearbeiten
- Änderungen von Adresse oder Kontonummer mitteilen
Eltern, die nur Angaben zum Kindergeldbezug abrufen oder eine Änderung ihrer persönlichen Verhältnisse mitteilen möchten, können auf die Einrichtung eines Benutzerkontos verzichten. Dazu müssen die Kindergeldbezieher jedoch über einen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel mit Online-Ausweisfunktion verfügen.
Sonstige Leistungen
Neben Informationen und Anträgen zu Kindergeld und Kinderzuschlag beraten die Mitarbeiter der Familienkassen auch über den Wiedereinstieg in den Beruf nach der Geburt eines Kindes und geben Tipps zur Kinderbetreuung. Familien können sich über verschiedene Arbeitszeitmodelle informieren und erhalten Hilfestellung bei Fragen zur beruflichen Weiterbildung oder die Organisation des Alltags als berufstätige Väter und Mütter.
Formulare & Vordrucke & Zuständigkeiten Kindergeldkasse
Für diese Themen ist die Familienkasse zuständig |
Antrag auf Kindergeld > Hauptantrag KG 1 |
Anlage Kind zum Kindergeldantrag KG 1 |
Mitteilung von Änderungen in den Verhältnissen, die für den Anspruch auf Kindergeld erheblich sind KG 1b |
Erklärung zu den Verhältnissen eines volljährigen behinderten Kindes KG 4e |
Erklärung zum verfügbaren Nettoeinkommen des volljährigen behinderten Kindes KG 4f |
Erklärung zum verfügbaren Nettoeinkommen des Ehegatten/der Ehegattin bzw. des Lebenspartners/der Lebenspartnerin eines volljährigen behinderten Kindes KG 4g |
Nachweis über das Vorliegen einer Behinderung KG 4i |
Bescheinigung über die persönlichen Betreuungsleistungen der Eltern KG 4k |
Erklärung zu den Verhältnissen eines über 18 Jahre alten Kindes KG 5d |
Erklärung für ein erkranktes volljähriges Kind KG 9a |
Bescheinigung über die Ausbildung eines Soldaten/einer Soldatin bei der Bundeswehr KG 15 |
Kinderzuschlag |
Antrag Kinderzuschlag KiZ 1 |
Zusatzblatt 1a für Beschäftigte Öffentlicher Dienst KiZ 1a |
Zusatzblatt 1b, wenn Felder in Nr. 4 des Antrages nicht ausreichen KiZ 1b |
Antrag Kinderzuschlag für ein weiteres Kind KiZ 1k |
Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers KiZ 5 |
Erklärung zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit KiZ 5a |
Erklärung des Mieters bzw. Eigentümers über die Unterkunftskosten KiZ 5b |
Erklärung zum Vermögen KiZ 6 |
Ärztliche Bescheinigung zum Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung KiZ 7 |
nicht zuständig für |
Kinderfreibetrag |
Einkommensteuer |
Elterngeld |
Hier finden Sie Standorte der Familienkassen
#Familienkasse – aktuelle News rund um die Kindergeldkasse
Google Trends Suchinteresse
Interesse bei Google Trends. Wie häufig wird der Begriff Kindergeldkasse im Web gesucht? Hier ist Google Trends für eine Analyse die erste Wahl (Abbildung 1).
Abb. 1: Interesse am Suchbegriff „Familienkasse“. Quelle: trends.google.de/trends/explore?date=all&geo=DE&q=familienkasse
Das Interesse ist relativ gleichbleibend. Einen deutlichen Ausreißer nach oben gab es im November 2015. Zu diesem Zeitpunkt wurde nach einer Anhebung des Kindergeldes von den Familienkassen erstmals das neue Bezugsgeld überwiesen.
Relatives Suchinteresse nach Bundesland
Bundesland | Familienkasse |
Mecklenburg-Vorpommern | 100 |
Schleswig-Holstein | 94 |
Berlin | 93 |
Nordrhein-Westfalen | 92 |
Sachsen-Anhalt | 92 |
Thüringen | 91 |
Sachsen | 90 |
Brandenburg | 88 |
Hamburg | 85 |
Niedersachsen | 85 |
Bremen | 84 |
Rheinland-Pfalz | 83 |
Saarland | 82 |
Baden-Württemberg | 81 |
Bayern | 81 |
Hessen | 70 |
Deutsche Rentenversicherung Bund > Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA): Relevant für Zulagen bei Altersvermögen: Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen kann wegen Zahlung von Kindergeld automatisierte Daten-Anfragen an die Familienkasse stellen.
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