ELSTAMWas bedeutet der Begriff ELStAM? Es handelt sich dabei um die Abkürzung von „Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale“.

ELStAM, die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale, wurden am 1. Januar 2013 eingeführt (Download ELSTAM Bundesfinanzministerium Anwendungsschreiben). Die Daten können von Arbeitgebern über Elster Online an das Finanzamt übermittelt werden. Bis zum 31. Dezember 2010 verschickten die Finanzämter jedes Jahr eine Lohnsteuerkarte aus bunter Pappe an die steuerpflichtigen Arbeitnehmer. Diese Lohnsteuerkarten haben ausgedient und wurden durch eine elektronische Meldung ersetzt, die die Arbeitgeber bei den Finanzbehörden abrufen.

Übermittelte Daten

Die Datei, die die Arbeitgeber erhalten, enthält diese Daten:

  • Steuernummer des Arbeitnehmers
  • Anzahl der Kinderfreibeträge
  • Eingetragene Freibeträge
  • Bei Steuerklasse 4 den Faktor, falls von den Steuerpflichtigen gewählt
  • Kirchensteuermerkmal des Angestellten und gegebenenfalls seines Ehegatten oder Lebenspartners

Bei der Berechnung des Nettogehalts legen die Arbeitgeber nur noch die Angaben aus ELStAM zugrunde ( s. auch den Nettolohnrechner). Da sich bei einigen Arbeitnehmern im Laufe eines Jahres Änderungen ergeben können, versenden die Finanzbehörden eine monatliche Änderungsmeldung an die Arbeitgeber.

Die Änderungen ergeben sich unter anderem aus:

  • der Geburt eines Kindes (Eintrag oder Erhöhung des Kinderfreibetrages)
  • aus einer Hochzeit, dem Eintrag einer Lebenspartnerschaft oder einer Scheidung (Änderung der Lohnsteuerklasse)
  • aus der Anerkennung einer Behinderung (Eintrag eines Freibetrages)
  • nach dem Wechsel des Arbeitsplatzes aus dem längeren Fahrtweg zur Arbeit (Eintrag eines Freibetrages)

zum online Umsatzsteuer Rechner

Automatisierte Datenweitergabe zwischen den Behörden

Sämtliche Änderungen, die bei einer deutschen Behörde gemeldet werden müssen, werden automatisch an die Finanzämter weitergeleitet. Dazu gehören Geburten, Adoptionen, standesamtliche Hochzeiten, Todesfälle sowie Kircheneintritt oder Austritte aus der Kirche.

Damit die Arbeitgeber die Daten aus ELStAM abrufen können, benötigen sie einige Angaben von ihren Mitarbeitern:

  • Das Geburtsdatum
  • Die persönliche steuerliche Identifikationsnummer (IdNr)
  • Die Angabe, ob die Tätigkeit der Hauptjob oder ein Nebenerwerb ist
  • Den Hinweis auf eingetragene Freibeträge

Falls ein Arbeitnehmer dieses Informationen nicht zur Verfügung stellt oder falls er eine Sperre der Daten beantragt hat, ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Gehalt nach Steuerklasse 6 zu versteuern. Sobald ein Mitarbeiter kündigt, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer unter Angabe der aufgeführten Daten in der ELStAM Datenbank abmelden.

Positivliste

Arbeitnehmer können das Finanzamt anweisen, Informationen aus ELStAM nur an bestimmte Arbeitgeber weiterzugeben, deren Namen sich auf einer von dem Steuerpflichtigen erstellten Positivliste befinden. Außerdem kann der Steuerbürger eine Negativliste erstellen, auf der sich die Namen der Firmen und Unternehmer befinden, die als Arbeitgeber keinen Einblick in die ELStAM-Daten des Steuerpflichtigen erhalten sollen. Auch eine generelle Sperre für alle Arbeitgeber kann ein Angestellter aussprechen.

Literatur

Bundesverwaltungsamt: Was ist ELStAM

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)

 

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