Die Bundestagswahl steht zum 23. Februar 2025 an. Einige Parteien könnten danach im Plenum fehlen. Die FDP, die Freien Wähler und die Linke, um nur einige zu nennen, erreichen keine 5% der Wählerstimmen. Die Fünfprozenthürde ist eine wichtige Regelung im deutschen Wahlrecht. Sie schreibt vor, dass eine Partei mindestens 5 % der Zweitstimmen erreichen muss, um in den Bundestag oder ein Landesparlament einzuziehen. Diese sogenannte Sperrklausel wurde nach dem Zweiten Weltkrieg eingeführt. Sie hat das Ziel, die Zersplitterung des Parlaments durch viele kleine Parteien zu verhindern. So sollen stabile Mehrheiten und eine funktionierende Regierungsbildung ermöglicht werden. Besonders die Erfahrungen aus der Weimarer Republik, wo viele kleine Parteien die Handlungsfähigkeit des Parlaments beeinträchtigten, waren entscheidend für die Einführung dieser Regelung.
Die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025 stellt kleinere Parteien vor erhebliche Herausforderungen um die 5 Prozent Hürde zu erreichen bzw. überhaupt zugelassen zu werden. Hauptsächlich liegt dies an den gesetzlichen Anforderungen, die sie erfüllen müssen, um zur Wahl zugelassen zu werden.
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Ausnahmen
Eine Ausnahme von der Fünfprozenthürde besteht bei Bundestagswahlen durch die sogenannte Grundmandatsklausel. Parteien, die mindestens drei Direktmandate gewinnen, dürfen Sitze im Bundestag entsprechend ihrem Zweitstimmenergebnis erhalten, auch wenn sie die 5 %-Marke nicht erreichen. Ein bekanntes Beispiel hierfür ist die PDS, die Vorgängerpartei der Linken, die in den 1990er-Jahren trotz eines niedrigeren Zweitstimmenergebnisses über Direktmandate in den Bundestag einziehen konnte.
Die Fünfprozenthürde ist seit ihrer Einführung Gegenstand kontroverser Diskussionen. Befürworter argumentieren, dass sie notwendig ist, um die Arbeitsfähigkeit von Parlament und Regierung zu sichern. Ohne die Sperrklausel könnten viele kleine Parteien ins Parlament einziehen, was stabile Koalitionen erschweren würde. Kritiker sehen in der Hürde eine Benachteiligung kleinerer Parteien. Stimmen für Parteien, die die 5 %-Marke nicht erreichen, gehen bei der Sitzverteilung verloren. Das führe dazu, dass ein erheblicher Teil der Wählerinnen und Wähler nicht repräsentiert werde.
Verfassungsmäßigkeit
Die Verfassungsmäßigkeit der Fünfprozenthürde wurde wiederholt geprüft und für Bundestags- und Landtagswahlen als rechtmäßig bestätigt. Anders verhält es sich bei den Europawahlen. Dort wurde die Hürde 2014 abgeschafft, da auf europäischer Ebene keine vergleichbaren Stabilitätsanforderungen gelten. Dies hat es kleineren Parteien wie der Piratenpartei oder der Tierschutzpartei ermöglicht, ins Europäische Parlament einzuziehen.
Die Auswirkungen der Fünfprozenthürde auf das politische System in Deutschland sind erheblich. Sie zwingt kleinere Parteien, strategisch zu agieren, etwa durch Bündnisse oder gezielte Wahlkampagnen, um die Hürde zu überwinden. Parteien wie die FDP oder die Linke haben in der Vergangenheit mehrfach erlebt, wie knapp sie über oder unter der 5 %-Marke lagen. Damit beeinflusst die Fünfprozenthürde nicht nur das Ergebnis einzelner Wahlen, sondern prägt die politische Landschaft insgesamt. Sie bleibt ein zentraler Bestandteil der Diskussion über die Balance zwischen demokratischer Repräsentation und politischer Stabilität.