Autor: msk

Umsatzsteuer-Persilschein für Internet-Unternehmer mit Sitz im Ausland und Leistungserbringung in Deutschland

Ob ausländische Internetanbieter mit Leistungserfüllung in DeutschlandDer Bundesgerichtshof (BGH) bemängelt die geringe steuerliche Kontrolle von Internetdienstleistungen von Unternehmen mit Firmensitz in Ländern außerhalb der Europäischen Union wie im EU-Ausland. Eine systematische Erfassung sei aktuell nicht möglich, wodurch erhebliche Steueransprüche bei der Umsatzsteuer nicht realisiert werden. Wenn die Anbieter ihre Umsätze verheimlichen, sei die Gefahr einer Entdeckung deshalb sehr gering. Obwohl das Bundesministerium der Finanzen ein Defizit bei Kontrollen zugibt wird offenbar kein Handlungsbedarf gesehen. Weiterlesen

Keine Mehrwertsteuer auf Bitcoin Handel bzw. Umsätze: Urteil ECLI:EU:C:2015:718

Bitcoins sind von der Mehrwertsteuer laut EuG Urteil ECLI:EU:C:2015:718 befreitEin Bitcoin Währungsumtausch unterliegt nicht der Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer, wie ein Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg klarstellt. Der Kläger, der Schwede David Hedqvist, der Bitcoin Transaktionen über eine Online-Plattform betreiben will, bekam Recht. Nach dem EuG Urteil sind Bitcoins Zahlungsmittel, ähnlich den gesetzlichen Zahlungsmitteln und damit von der Umsatzsteuer befreit.

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Steuern auf betriebliche Aktiengewinne

Während Erträge aus Wertpapieren im Privatvermögen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen, werden sie als betriebliche Einkünfte eingestuft, wenn sie sich im Betriebsvermögen befinden. Welche steuerlichen Konsequenzen dies ergibt, hängt von verschiedenen Faktoren wie Haltedauer und Ausmaß der Beteiligungen am Unternehmen. Weiterlesen