Der Bundesgerichtshof (BGH) bemängelt die geringe steuerliche Kontrolle von Internetdienstleistungen von Unternehmen mit Firmensitz in Ländern außerhalb der Europäischen Union wie im EU-Ausland. Eine systematische Erfassung sei aktuell nicht möglich, wodurch erhebliche Steueransprüche bei der Umsatzsteuer nicht realisiert werden. Wenn die Anbieter ihre Umsätze verheimlichen, sei die Gefahr einer Entdeckung deshalb sehr gering. Obwohl das Bundesministerium der Finanzen ein Defizit bei Kontrollen zugibt wird offenbar kein Handlungsbedarf gesehen. Weiterlesen
Autor: msk
Ein Bitcoin Währungsumtausch unterliegt nicht der Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer, wie ein Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg klarstellt. Der Kläger, der Schwede David Hedqvist, der Bitcoin Transaktionen über eine Online-Plattform betreiben will, bekam Recht. Nach dem EuG Urteil sind Bitcoins Zahlungsmittel, ähnlich den gesetzlichen Zahlungsmitteln und damit von der Umsatzsteuer befreit.
Während Erträge aus Wertpapieren im Privatvermögen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen, werden sie als betriebliche Einkünfte eingestuft, wenn sie sich im Betriebsvermögen befinden. Welche steuerlichen Konsequenzen dies ergibt, hängt von verschiedenen Faktoren wie Haltedauer und Ausmaß der Beteiligungen am Unternehmen. Weiterlesen