Das aktuelle Rentensystem in Deutschland stößt zunehmend an seine Grenzen. Aufgrund des demografischen Wandels und der steigenden Lebenserwartung reicht die gesetzliche Rente allein oft nicht mehr aus, um den Lebensstandard im Alter zu sichern. Gleichzeitig haben herkömmliche Altersvorsorgeprodukte wie die Riester-Rente aufgrund niedriger Zinsen an Attraktivität verloren. Daher hat die Ampel insbesondere auf Betreiben der FDP, nach kapitalmarktorientierten Lösungen gesucht. Das Altersvorsorgedepot ist ein wesentlicher Bestandteil des geplanten Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge in Deutschland. Der Gesetzentwurf liegt inzwischen als Referentenkonzept vor. Es soll Bürgern eine flexible, renditestarke Option bieten, um ihre Altersvorsorge auf den Kapitalmärkten aufzubauen. Ziel dieser Reform ist es, das Vorsorgesystem transparenter und renditestärker zu gestalten und insbesondere langfristige Kapitalanlageprodukte zu fördern.
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Inhaltsverzeichnis
Grundzüge des Altersvorsorgedepots
Das Altersvorsorgedepot bietet die Möglichkeit, durch den Kauf von Aktien, ETFs und Anleihen Kapital für den Ruhestand aufzubauen (Infos bietet auch unser Depotvergleich 2025). Anders als bei traditionellen Altersvorsorgeprodukten wie der Riester-Rente gibt es beim Altersvorsorgedepot keine Garantie auf das eingezahlte Kapital. Diese Abwesenheit von Garantien eröffnet die Chance auf höhere Renditen, da die Einlagen nicht in konservative Anlageformen mit niedrigeren Erträgen fließen müssen. Allerdings birgt diese Strategie auch ein höheres Anlagerisiko, das für langfristige Sparer durch die breite Diversifikation und den Zinseszinseffekt über die Jahre gemildert werden kann.
Die Reform setzt einen starken Fokus auf Eigenverantwortung der Anleger. Sie können selbst entscheiden, in welche Anlageklassen sie investieren möchten, wobei riskante Produkte wie Kryptoassets oder Hebelprodukte ausgeschlossen sind. Diese Investitionen sollen es ermöglichen, die potenziell höheren Renditen des Kapitalmarktes auszuschöpfen, um eine bessere Altersvorsorge zu gewährleisten.
Staatliche Förderung
Um das Altersvorsorgedepot attraktiv zu machen, ist eine staatliche Förderung vorgesehen. Für jeden eingezahlten Euro erhalten die Sparer 20 Cent Zuschuss vom Staat, bis zu einer maximalen jährlichen Eigenleistung von 3.000 Euro. Dies ergibt eine maximale Fördersumme von 600 Euro pro Jahr. Ab 2030 soll dieser Betrag auf 3.500 Euro erhöht werden, was die jährliche Förderung auf 700 Euro steigert. Ein Mindestbeitrag von 120 Euro pro Jahr ist erforderlich, um die staatliche Förderung zu erhalten.
Zusätzlich gibt es eine Kinderzulage: Eltern erhalten für jeden eingezahlten Euro, der für ein Kind auf das Altersvorsorgedepot eingezahlt wird, einen zusätzlichen staatlichen Zuschuss von 25 Cent. Die Förderung ist auf 300 Euro pro Jahr und Kind begrenzt. Zudem profitieren Geringverdiener und Berufseinsteiger von weiteren Boni. Wer weniger als 26.250 Euro jährlich verdient, erhält eine Zusatzförderung von 175 Euro. Berufseinsteiger unter 25 Jahren können in den ersten drei Jahren einen Bonus von 200 Euro pro Jahr erhalten.
Die Steuer: Wie werden Erträge besteuert?
Das Altersvorsorgedepot wird im Rahmen der geplanten Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge eingeführt und sieht eine nachgelagerte Besteuerung vor. Das bedeutet, dass die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei gestellt sind, und erst in der Auszahlungsphase erfolgt die Besteuerung. Dies ist ein wesentliches Merkmal, das die Steuerlast in die Phase des Ruhestands verlagert, in der der persönliche Einkommensteuersatz in der Regel niedriger ist.
Während der Ansparphase bleiben die Erträge auf das investierte Kapital ebenfalls steuerfrei. Dadurch können die Erträge vollständig reinvestiert werden, was zu einem besseren Zinseszinseffekt führt und das Kapitalwachstum im Altersvorsorgedepot fördert. Diese steuerlichen Vorteile während der Ansparphase bieten einen klaren Anreiz, in das Altersvorsorgedepot zu investieren, da die Steuerlast effektiv in die Zukunft verschoben wird.
Die Besteuerung der Auszahlungen erfolgt, sobald der Sparer in den Ruhestand tritt und beginnt, das angesparte Kapital zu beziehen. Ab dem 62. Lebensjahr können Auszahlungen aus dem Depot entweder als Einmalzahlung, in regelmäßigen Teilbeträgen oder als lebenslange Rente erfolgen. Alle Auszahlungen aus dem Altersvorsorgedepot unterliegen dann dem persönlichen Einkommensteuersatz des Rentners.
Zusätzlich sieht der Entwurf vor, dass die Anbieter von Altersvorsorgeprodukten verpflichtet sind, verschiedene steuerliche Regelungen und Informationen transparent darzustellen, um den Sparern die Auswirkungen der nachgelagerten Besteuerung verständlich zu machen. Anleger sollten sich grundsätzlich auch mit den verschiedenen Verlustverrechnungstöpfen beim Wertpapierhandel beschäftigen.
Förderhöhe bis 3.000 € und Mindesteigenbeitrag von 120 €
Im Rahmen des geplanten Altersvorsorgedepots gibt es sowohl eine Höchstgrenze für die Förderung als auch einen Mindestbetrag, den der Sparer leisten muss, um staatliche Zuschüsse zu erhalten.
Höchstgrenzen: Für jeden eingezahlten Euro erhält der Sparer 20 Cent staatlichen Zuschuss.
Die maximale Förderung pro Jahr beträgt 600 Euro, was einer jährlichen Eigenleistung von 3.000 Euro entspricht.
Ab dem Jahr 2030 wird die Höchstgrenze für die Eigenleistung auf 3.500 Euro angehoben, wodurch sich die jährliche maximale Förderung auf 700 Euro erhöht.
Mindestbetrag: Um in den Genuss der staatlichen Förderung zu kommen, muss der Sparer jährlich mindestens 120 Euro in das Altersvorsorgedepot einzahlen.
Im Referentenentwurf steht dazu:
„§ 86″
Mindesteigenbeitrag und maßgebende Einnahmen
(1) Die Erhöhung der Grundzulage nach § 84 Satz 2 und 3 wird ab dem Beitragsjahr 2026 nur gewährt, wenn der Zulageberechtigte einen Mindesteigenbeitrag von 120 Euro leistet.“
Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass das Altersvorsorgedepot sowohl für Sparer mit hohen als auch mit moderaten Einzahlungen attraktiv bleibt.
Anlageoptionen und Risikomanagement
Das Altersvorsorgedepot bietet eine breite Auswahl an Anlageklassen. Dazu zählen Aktien, ETFs und Anleihen, die eine diversifizierte Anlagestrategie ermöglichen. Risikoreiche Anlageformen wie Hebelprodukte und Kryptowährungen wie Bitcoins, sind hingegen ausgeschlossen, um das Risiko für die Altersvorsorge zu minimieren. Durch die Möglichkeit der breiten Streuung der Anlagen sollen langfristig stabile Erträge erzielt werden, wobei die Verantwortung für die Anlagestrategie beim Sparer liegt.
Die Flexibilität des Depots wird durch den Verzicht auf feste Garantieversprechen und starre Auszahlungspläne ermöglicht. Das Altersvorsorgedepot bietet daher eine attraktive Option für alle, die bereit sind, höhere Risiken einzugehen, um von den langfristigen Renditechancen des Kapitalmarktes zu profitieren.
Fazit
Das Altersvorsorgedepot stellt eine bedeutende Reform der privaten Altersvorsorge dar. Es bietet eine attraktive, staatlich geförderte Option für Menschen, die ihre Altersvorsorge kapitalmarktbasiert und flexibel gestalten möchten. Mit breiten Anlageoptionen und einer flexiblen Auszahlungsstruktur richtet es sich vor allem an langfristig orientierte Sparer, die von den Chancen des Kapitalmarktes profitieren wollen.
Welche Finanzprodukte sind für das Altersvorsorgedepot zugelassen?
Das Altersvorsorgedepot ermöglicht Anlegern den Zugang zu einer breiten Palette von sicheren und chancenorientierten Finanzprodukten. Dazu gehören unter anderem OGAW-Sondervermögen, gemischte Investmentvermögen, Anleihen und Aktien, die den Aufbau einer renditestarken Altersvorsorge unterstützen.
- OGAW-Sondervermögen: Es handelt sich um Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW), die offene, diversifizierte und liquide Investmentfonds darstellen. Diese Fonds unterliegen strengen regulatorischen Vorgaben und werden in der Regel für private Kleinanleger konzipiert. Für das Altersvorsorgedepot sind OGAW-Sondervermögen zugelassen, die bis zur Risikoklasse 5 (mittel-hoch) klassifiziert sind. Dies ermöglicht eine chancenorientierte Anlage mit kontrollierten Risiken.
- Gemischte Investmentvermögen: Diese Anlageform bietet eine breitere Auswahl an Finanzanlagen, die über reine Wertpapiere hinausgehen. Sie unterliegt ebenfalls regulatorischen Anforderungen, die sicherstellen, dass diese Produkte für Privatanleger geeignet sind.
- Anleihen und Schuldverschreibungen: Dazu zählen insbesondere Anleihen des Bundes, von Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie von europäischen Institutionen. Auch Schuldverschreibungen von deutschen Ländern, Gemeinden oder anderen öffentlichen Körperschaften sind zugelassen. Sämtliche Anleihen müssen in Euro begeben sein, um Fremdwährungsrisiken auszuschließen.
- Aktien: Aktien, die an Börsen in Deutschland, der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum gehandelt werden, sind ebenfalls für das Altersvorsorgedepot zugelassen.
Diese Positivliste stellt sicher, dass die für das Altersvorsorgedepot zugelassenen Finanzprodukte eine breite und sichere Basis für die private Altersvorsorge bieten.