Luxemburg Das Großherzogtum Luxemburg bildet gemeinsam mit Belgien und Holland die Benelux-Staaten in Europa. Flächenmäßig zählt Luxemburg zu den Zwergstaaten der Europäischen Union (EU) und weltweilt ist es ebenfalls einer der kleinsten Staaten. Die reguläre Mehrwertsteuer in Luxemburg liegt bei 17%. Daneben werden ein ermäßigter Satz von 8%, ein stark ermäßigter Steuersatz von 3% sowie ein Zwischensatz der Umsatzsteuer von 14% angewandt. Luxemburg verfügt mit Deutsch, Französisch und Luxemburgisch gleich über drei Amtssprachen. Daher wird die Mehrwertsteuer auf Rechnungen oder an den Preisschildern in den Geschäften entweder mit der deutschen Abkürzung MwSt. oder mit der französischen Abkürzung TVA für die französische Übersetzung von Taxe sur la Valeur Ajoutée angegeben.
Achtung die befristete Änderung der Mehrwertsteuersätze in Luxemburg vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 wird zum 1. Januar 2024 wieder umgestellt (Tabelle 1).

Luxemburg Mehrwertsteuer Sätze Tabelle neu gültig 2024, reduzierte Sätze 2023

Wie hoch die Mehrwertsteuersätze in Luxemburg sind, ist in der Tabelle 1 angegeben. Um die Bürger aufgrund der hohen, aktuellen Inflation zu entlasten, wurden in 2023 vom 1. Januar bis 31. Dezember die Steuersätze ermäßigt. Diese Regelung wurde nicht verlängert: Ab dem 1. Januar 2024 gelten wieder die „alten“ Mehrwertsteuersätze.

Tab. 1: Luxembug Mehrwertsteuer Gruppensätze in Prozent, 2023 und 2022

Steuersätze 2024 2023* 2022
regulärer Steuersatz = 17 % 17% 16% 17%
Zwischensatz = 14% 14% 13% 14%
ermäßigter Steuersatz = 8% 8% 7% 8%
stark ermäßigter Steuersatz = 3 % 3% 3% 3%

*auf 2023 befristete Senkung der Steuersätze. Der 3% Steuersatz wurde nicht ermäßigt.

Vier unterschiedliche Umsatzsteuersätze in Luxemburg

In Luxemburg zahlten die Bewohner schon im 18. Jahrhundert unterschiedlich benannte Steuern auf Handelswaren. Unter den Bezeichnungen für die Steuern befand sich auch schon der Begriff Taxe sur la Valeur Ajoutée, übersetzt Mehrwertsteuer. Im Jahr 1968 fand in Luxemburg eine grundlegende Neuordnung der Verbrauchsteuern statt, woraus sich ab dem Jahr 1970 die heute gültige USt entwickelt hat. 1970 mussten die luxemburgischen Verbraucher nur zwei unterschiedliche Steuersätze für Waren und Dienstleistungen bezahlen. Schon im Jahr 1971 kam ein stark ermäßigter Steuersatz hinzu, bis im Jahr 1993 ein Zwischensatz als vierter Mehrwertsteuersatz in dem Beneluxstaat eingeführt wurde.

Der normale Steuersatz von 17%, der seit dem 1. Januar 2015 gültig ist, bleibt trotz der Erhöhung um 2% der niedrigste Mehrwertsteuersatz in Europa, wie Germany Trade & Invest, die Wirtschaftsförderungsgesellschaft der BRD, feststellt.

Der ermäßigte Satz von 8 % gilt für einige wenige Dienstleistungen, wie die Rechnung eines Fensterputzers oder einer Putzfrau in Privathaushalten oder für Frisörrechnungen. Aber auch für Schuhe, Fahrräder und Lederwaren werden 8% Mehrwertsteuer berechnet.

Bei dem Zwischensteuersatz von 14% wird deutlich, dass es sich bei Luxemburg um einen bedeutenden Finanzplatz handelt, da der Steuersatz Anwendung findet bei:

  • den Verwahrkosten und Verwaltungsgebühren von Wertpapieren
  • den Verwaltungsprovisionen Dritter für Dienstleistungen bei der Abwicklung von Darlehen und der Aufbewahrung von Kreditsicherheiten
  • Wertpapierprospekten, Katalogen und Werbeprospekten

ferner bei:

  • Putzmitteln und Waschpulver
  • Brennstoffen außer Brennholz
  • bestimmten Weinen (s. a. Volumenprozent)
  • Die stark ermäßigte Umsatzsteuer von 3% gilt für:
  • Medikamente
  • die meisten Lebensmittel
  • den sozialen Wohnungsbau und bestimmte Bauleistungen im privaten Wohnungsbau
  • Bücher, Zeitungen, Presseartikel
  • Kosten der Personenbeförderung
  • Eintrittskarten für Veranstaltungen und Vergnügungsparks
  • Güter aus der Landwirtschaft
  • Restaurantrechnungen
  • Hotelübernachtungen
  • Gebühren für Kabelfernsehen

Die Wirtschaft Luxemburgs wird von den Finanzen bestimmt

Luxemburg ist neben London einer der wichtigsten Finanzplätze in Europa. Viele Banken und Versicherungsgesellschaften unterhalten einen Geschäftssitz in dem Land. Daneben haben sich zahlreiche Unternehmen aus ganz Europa in dem Beneluxstaat angesiedelt, da die luxemburgische Regierung spezielle Modelle mit niedrigen Unternehmenssteuern entwickelt hat. Allerdings geriet Luxemburg wegen der geringen Unternehmenssteuern in die internationale Kritik, die auch die Firmen traf, die ihre Gewinne in der Steueroase versteuert haben. Daher versteuert zum Beispiel der Online-Händler Amazon seine in Deutschland erzielten Gewinne seit dem 1. Mai 2015 wieder in Deutschland und nicht mehr in Luxemburg.

Die Höhe des luxemburgischen Bruttoinlandsproduktes (BIP) liegt weit vor den Zahlen anderer Mitgliedsstaaten der EU und belegt auch in der Welt einen Spitzenplatz. Das liegt auch daran, dass viele Grenzgänger in dem Herzogtum arbeiten. Luxemburg liegt geografisch zwischen den Ländern Frankreich, Belgien und Deutschland. Zahlreiche Bewohner pendeln täglich über die Grenze, um in Luxemburg einer Tätigkeit nachzugehen.

Mittelständische Betriebe verschiedener Ausrichtungen bilden eine Grundlage für den Erfolg der luxemburgischen Wirtschaft. Die Arbeitnehmer verdienen gut und die Gewerkschaften haben ein großes Mitspracherecht bei der Wirtschaftspolitik sowie bei Fragen zu den Rechten und Pflichten der Berufstätigen. Wegen der guten Verdienstmöglichkeiten und der geringen Steuern ist der Lebensstandard in dem Großherzogtum relativ hoch.

Finanzsektor von besonderer Bedeutung

Noch macht der Finanzsektor fast ein Viertel des BIP aus. Bedingt durch die internationale Finanzkrise und die verstärkten Ermittlungen europäischer Steuerbehörden, um Steuersünder ausfindig zu machen, plant die Regierung Luxemburgs, die einheimische Wirtschaft gezielt zu stärken und zu fördern. Folgende Wirtschaftssektoren sollen auch in Zukunft die stabile finanzielle Situation des Landes sichern:

  • Logistik
  • Gesundheitstechnologie
  • Biotechnologie
  • Umwelttechnologie
  • Kommunikationstechnologie
  • Informationstechnologie

Der größte Teil der Importe und Exporte Luxemburgs finden mit Ländern der Europäischen Union (EU) statt, wobei das Nachbarland Deutschland als wichtigster Handelspartner hervorsticht. Mit Frankreich und Belgien findet ebenfalls ein reger Handel statt. Wachsende Bedeutung erlangen auch Geschäftspartner aus Russland, China, der Türkei und Katar, mit denen luxemburgische Firmen vermehrt Handelsbeziehungen aufbauen.

Noch muss der Beneluxstaat fast die komplette Energie des Landes importieren. Um von den Energiekosten der Lieferanten unabhängiger zu werden, setzt die luxemburgische Regierung verschiedene Programme um. Zum einen soll die Energieeffizienz gesteigert und damit Energie eingespart werden und zum anderen soll der Anteil der erneuerbaren Energien in den nächsten Jahren gesteigert werden.

Elektronische Umsatzsteuererklärung in Luxemburg

Wenn eine deutsche Firma an luxemburgische Privatpersonen Waren liefert oder Dienstleistungen erbringt, muss sie ab einem jährlichen Umsatz von 100.000 Euro Umsatzsteuer von 17% in Luxemburg zahlen. Bei einem geringeren Jahresumsatz werden die Lieferungen mit der deutschen USt von 19 % besteuert. Eine Einfuhrumsatzsteuer wird für Artikelkäufe in Luxemburg nicht fällig, da Luxemburg Mitglied in der EU ist. Dies betrifft beispielsweise Shoppinig-Einkäufe in Luxemburg, oder eine Bestellung bei einem in Luxemburg ansässigen Verkäufer über eBay.

Die Behörde L‘administration de l’enregistrement et des domaines als Teil des luxemburgischen Finanzministeriums erklärt auf ihrer Homepage, wie ausländische Unternehmen die seit Januar 2013 geforderte elektronische Umsatzsteuererklärung eTVA abgeben können. Die Jahresmeldung darf jedoch weiterhin wahlweise in Papierform eingereicht werden.

Die Häufigkeit der Abgabe hängt von der Größe der Firma ab:

  • Bei einem Jahresumsatz von weniger als 112000 Euro muss nur einmal im Jahr, bis spätestens 1. März, eine Umsatzsteuererklärung erfolgen.
  • Bei einem Jahresumsatz von mehr als 112000 Euro und weniger als 620000 Euro muss die Erklärung alle drei Monate, jeweils zum 15. des Folgemonats nach Ablauf des Quartals, abgegeben werden. Die Jahressteuererklärung muss bis zum 1. Mai des Folgejahres den luxemburgischen Steuerbehörden vorliegen.
  • Großunternehmen mit einem jährlichen Umsatz von mehr als 620.000 Euro sind zu einer monatlichen Umsatzsteuererklärung, jeweils bis zum 15. des nächsten Monats, verpflichtet. Auch diese Betriebe haben mit der Abgabe der jährlichen Umsatzsteuererklärung bis zum 1. Mai des nächsten Jahres Zeit.

Lux-Trust-Zertifikat

Um die eTVA abgeben zu können, muss das deutsche Unternehmen bei der zuständigen Behörde zunächst ein Lux-Trust-Zertifikat beantragen, mit dem die Identifizierung des Steuerpflichtigen erfolgt. Deutsche Firmen, die ein Konto bei einem Kreditinstitut in Luxemburg unterhalten, das als Registrierungsstelle für das Lux-Trust-Zertifikat tätig ist, können das Zertifikat auch über ihre Bank beantragen. Mit dem Lux-Trust-Zertifikat, das der Antragsteller nach erfolgreicher Identifizierung per E-Mail erhält, erfolgt die Online-Anmeldung zur eTVA bei der Behörde für indirekte Besteuerung (AED).

Ratschläge für Grenzgänger

Zahlreiche deutsche Arbeitnehmer aus Rheinland-Pfalz und aus dem Saarland sind in Luxemburg beschäftigt. Bei Einkäufen in dem Großherzogtum profitieren die Grenzgänger von dem niedrigsten Mehrwertsteuersatz in ganz Europa.

Wenn sich ein deutscher Arbeitnehmer entschließt, seinen Wohnsitz nach Luxemburg zu verlegen, muss er sein Auto oder sein Motorrad innerhalb von sechs Monaten ummelden. Handelt es sich um einen gerade gekauften Neuwagen mit Erstzulassung in Luxemburg, muss die luxemburgische Mehrwertsteuer für das Fahrzeug gezahlt werden, bevor der Wagen zugelassen werden kann. Die Zahlung kann bar oder per Kreditkarte beim Zoll erfolgen. Gebrauchtwagen wurden schon in Deutschland mit MwSt. belegt und müssen daher nicht noch einmal versteuert werden. Wenn es sich um einen EU-Beamten beziehungsweise um einen Diplomaten handelt, kann sich der deutsche Arbeitnehmer jedoch von der Mehrwertsteuerpflicht in Luxemburg befreien lassen.

Gesetz vom 26. Oktober 2022 zur Umsetzung der vorübergehenden Senkung des Mehrwertsteuersatzes

Hier die Übersetzung des offiziellen Gesetzestextes

„Gesetz vom 26. Oktober 2022 zur Umsetzung der vorübergehenden Senkung des Mehrwertsteuersatzes und zur Änderung des Gesetzes vom 12. Mai 2022 zur Einführung eines finanziellen Ausgleichs, der die vorübergehende Senkung des Verkaufspreises bestimmter Mineralölprodukte ermöglicht.

Abweichend von Artikel 39 Absatz 3 des geänderten Mehrwertsteuergesetzes vom 12. Februar 1979 wird der normale Mehrwertsteuersatz auf sechzehn Prozent, der ermäßigte Satz auf sieben Prozent und der Zwischensatz festgesetzt auf dreizehn Prozent der gemäß den Bestimmungen der Artikel 28 bis 38 des genannten Gesetzes festgelegten Steuerbemessungsgrundlage für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis einschließlich 31. Dezember 2023 festgesetzt.

Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Mai 2022 über einen finanziellen Ausgleich, der die vorübergehende Reduzierung des Verkaufspreises bestimmter Mineralölerzeugnisse ermöglicht, wird wie folgt geändert:

1 In Absatz 1 erhält Absatz 3 folgende Fassung:

„Die Minderung des Verkaufspreises nach Absatz 1 gilt bis zum 31. Juli 2022 und in der Zeit vom 16. August bis zum 31. August 2022 für Diesel, der als Kraftstoff für industrielle und gewerbliche Zwecke verwendet wird, sowie bis zum 31. Dezember 2023 für Diesel als Kraftstoff verwendet und gilt für alle Verkaufsvorgänge dieser Mineralölprodukte von der Freigabe zum Verbrauch bis zum Verkauf an den Endverbraucher.

Abweichend von Absatz 1 wird für den Zeitraum vom 31. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2023 die Minderung des Verkaufspreises für als Kraftstoff verwendeten Diesel auf einen Betrag einschließlich aller Steuern von 0,15 Euro pro Liter festgesetzt. » ;

  1. Es wird ein neuer Absatz 1bis mit folgendem Wortlaut eingefügt:

„(1a) Der Verkaufspreis von Flüssiggas, das als Kraftstoff verwendet und zum Verbrauch im Großherzogtum Luxemburg freigegeben wird, unterliegt im Zeitraum vom 31. Oktober 2022 bis einschließlich aller Steuern einer obligatorischen Kürzung um einen Betrag von 0,20 Euro pro Kilogramm 31. Dezember 2023. Diese Reduzierung des Verkaufspreises gilt für alle Verkaufsvorgänge von der Abgabe zum Verzehr bis zum Verkauf an den Endverbraucher. » ;

3 In Absatz 2 erhält Absatz 2 folgende Fassung:

„Die Reduzierung des Verkaufspreises nach Absatz 1 gilt bis zum 31. Juli 2022 und in der Zeit vom 16. August 2022 bis zum 31. August 2022 und gilt für alle Verkaufsvorgänge dieses Mineralölerzeugnisses von der Freigabe zum Verbrauch über den Verkauf bis zum Schluss Verbraucher. „.

In Artikel 2 desselben Gesetzes wird der einzige Absatz in Absatz 1 nummeriert und ein neuer Absatz 2 mit folgendem Wortlaut hinzugefügt:

„(2) Abweichend von Absatz 1 wird die Höhe des finanziellen Ausgleichs auf einen Betrag von 0,15 Euro pro Liter für als Kraftstoff verwendeten Diesel und auf einen Betrag von 0,20 Euro pro Kilogramm für als Kraftstoff verwendeten Flüssiggas festgesetzt für den Zeitraum vom 31. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2023 zum Verbrauch freigegeben.

Nach Artikel 4 desselben Gesetzes wird ein neuer Artikel 4bis mit folgendem Wortlaut eingefügt:

“ Kunst. 4a.

(1) Lieferungen an Letztverbraucher von Dieselöl, das ausschließlich für land- und gartenbauliche Arbeiten, in der Fischzucht und Forstwirtschaft verwendet wird, und von Dieselöl, das als Kraftstoff für industrielle und gewerbliche Zwecke verwendet wird und die in der Zeit vom 1. August 2022 bis zum 15. August 2022 erfolgt sind, 2022 unterliegen dem finanziellen Ausgleich für Endverbraucher. Die Höhe dieses finanziellen Ausgleichs wird auf einen Betrag von 0,075 Euro pro Liter für Dieselkraftstoff für industrielle und gewerbliche Zwecke sowie für Dieselkraftstoff, der ausschließlich für land- und gartenbauliche Arbeiten, in der Fischzucht und in der Forstwirtschaft verwendet wird, festgesetzt.

(2) Endverbraucher, die im Zeitraum vom 01.08.2022 bis zum 15.08.2022 Lieferungen von ausschließlich für land- und gartenbauliche Arbeiten, in der Fischzucht und in der Forstwirtschaft eingesetztem Diesel erhalten haben, stellen ihren Antrag bis zum 31.12.2022 auf Erlangung eines finanziellen Ausgleichs durch die Minister mit Landwirtschaft in seinen Aufgaben. Diesem Antrag sind die erforderlichen Belege zum Nachweis des Liefertermins und der Liefermenge, des Kaufpreises und der Zahlung für ausschließlich für land- und gartenbauliche Arbeiten, in der Fischzucht und in der Forstwirtschaft eingesetzten Diesel beizufügen.

(3) Endverbraucher, die im Zeitraum vom 1. August 2022 bis 15. August 2022 Lieferungen von Dieselkraftstoff für industrielle und gewerbliche Zwecke erhalten haben, müssen ihren Antrag auf finanzielle Entschädigung bis zum 31. Dezember 2022 beim Minister für Wirtschaft stellen . Diesem Antrag sind die erforderlichen Belege zum Nachweis des Lieferdatums und der Liefermenge, des Kaufpreises und der Zahlung für den als Kraftstoff für industrielle und gewerbliche Zwecke verwendeten Diesel beizufügen. „.

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