Das Finanzamt Landau hat die Bundesfinanzamtsnummer 2724. Wenn Sie in Landau wohnen, finden Sie hier Ihr zuständiges Finanzamt. Das Finanzamt ist Ihr Ansprechpartner für alles rund um die Steuererklärung.
Inhaltsverzeichnis
Anschrift
Weißquartierstr. 13
76829 Landau
Kontaktdaten
Telefax:
E-Mail: Poststelle@fa-ld.fin-rlp.de
Website: http://www.fa-landau.rlp.de
Öffnungszeiten
Mo: 08:00-16:00
Do: 08:00-18:00
Bankverbindung
Bankname: | DEUTSCHE BUNDESBANK |
IBAN: | DE04570000000057001517 |
BIC: | MARKDEF1570 |
Hotline & E-Mail
Die Mitarbeiter des Finanzamt Landau sind über die Hotline oder über die Direktdurchwahl erreichbar. Wenn Sie Ihren Sachbearbeiter nicht kennen, halten Sie bitte Ihre Identifikationsnummer alternativ auch Ihre Steuernummer bereit, damit Sie durchgestellt werden können. Inzwischen akzeptieren Finanzämter in viele Bereichen auch den Kontakt via E-Mail, z. B. um Erklärungen nachzureichen. Das Finanzamt ist unter der E-Mail poststelle@fa-ld.fin-rlp.de zu erreichen.
Finanzamt Landau Zuständigkeiten z. B. Grundsteuer u. Grunderwerbsteuer
Über die Webseite http://www.finanzamt-landau.de gelangen Sie via Weiterleitung zu https://finanzamt-landau.fin-rlp.de/home/index.html. Das Finanzamt ist für alle steuerlichen Belange für Privatpersonen und Unternehmen zuständig. Darunter fallen beispielsweise die Grundsteuer und die Grunderwerbsteuer. Für Letztere ist das Finanzamt Landau zentrale Stelle mit Zuständigkeit für die Bezirke Landau, Ludwigshafen, Neustadt, Pirmasens und Speyer-Germersheim. Wer also ein im Bezirk des Finanzamts Pirmasens gelegenes Grundstück oder eine Immobilie kauft, erhält den Grunderwerbsteuerbescheid vom Finanzamt Landau. Den Steuerbetrag können Sie mit unserem Grunderwerbsteuerrechner für Rheinland-Pfalz online ausrechnen.
Hier finden Sie eine Auswahl für welche Belange das Finanzamt zuständig und nicht zuständig ist, sowie Angaben zum steuerrelevanten Personenkreis:
Steuerliche Relevanz
Abgeltungsteuer | Mehrwertsteuer | Abmeldung |
Doppelbesteuerungsabkommen | Schenkungssteuer | Adressänderung |
Eigenheimzulage | Steuernummer | Anmeldung |
Einkommensteuer | Umsatzsteuervoranmeldung | Ausbildung |
Erbschaftssteuer | Umsatzsteuer | Bankverbindung |
Gewerbesteuer | Einheitsbewertung des Grundbesitzes | |
Grunderwerbsteuer | Einheitswert | |
Kinderfreibetrag | Formulare | |
Körperschaftssteuer | Stellenangebote | |
Lohnsteuer | Umzug |
Steuerrelevanz besteht für
Arbeitnehmer |
Existenzgründer |
Familien |
Haus und Grund |
Kinderpflegepersonen |
Künstler |
Land- und Forstwirte |
Menschen mit Behinderung |
Minijobber |
Schüler und Studenten |
Senioren |
Vereine |
nicht zuständig
Grundsteuer (Ausnahme Einheitswert) |
Hebesatz |
Hundesteuer |
KFZ-Steuer |
KFZ-Versicherung |
Kindergeld |
Signatur beantragen (Elster Portal) |
Für die Auszahlung von Kindergeld ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zuständig.
Jobs & Stellenausschreibungen & Auszubildende & Ausbildung
Aktuell nicht bekannt.
Umsatzsteuervoranmeldung
Die Umsatzsteuervoranmeldung muß seit dem 1. Januar 2013 über Elsteronline mit einem Elster Formular elektronisch an das Finanzamt Landau übermittelt werden. Die alten Vordrucke auf Papier werden nicht mehr akzeptiert.
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