Grunderwerbsteuer SachsenSie wohnen in Chemnitz, Dresden oder Leipzig und haben ein Grundstück oder ein Haus gekauft? Dann werden auf den notariell beglaubigten Kaufpreis Steuern fällig: die Grunderwerbsteuer in Sachsen beträgt 5,5%. Der Betrag wird 1. Monat nach Zustellung des Grunderwerbsteuerbescheides fällig. In Sachsen ist zentral das Finanzamt Schwarzenberg für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer zuständig. Der Freibetrag liegt bei 2.500 Euro. Aber Vorsicht: wird der Freibetrag (eigentlich ist es eine Freigrenze) darf nicht überschritten werden, da er dann quasi verfällt. die Grunderwerbsteuer wird dann auf den gesamten Betrag fällig. Allgemeine Informationen zur Immobilienbesteuerung finden Sie auf unserer Seite Grunderwerbsteuer 2024.
Die Grunderwerbsteuer in Sachsen ist eine Landessteuer, die beim Erwerb von Grundstücken oder Immobilien anfällt. Sachsen hat wie die anderen Bundesländer die Befugnis, die Höhe der Grunderwerbsteuer selbst festzulegen. Sachsen hat erst zum 1. Januar 2023 die Grunderwerbsteuer von 3,5% auf 5,5% angehoben. Für 2025 ist keine Änderung in SN geplant.

Rechner für die Grunderwerbsteuer in Sachsen

Die Höhe der Grunderwerbsteuer in Sachsen können Sie schnell online mit unserem GrESt.-Rechner berechnen: Einfach den Kaufpreis eingeben und auf berechnen drücken, schon erscheint der Steuerbetrag.

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Entwicklung der Grunderwerbsteuersätze in Sachsen

Sachsen ist wohl das Bundesland, dass in den letzten 2 Jahrzehnten am wenigsten Änderungen an der Steuerschraube für den Immobilienkauf gedreht hat. Bis 1997 lag der Grunderwerbsteuersatz bei 2,0%. Zum 1. Januar erfolgte eine Erhöhung auf 3,5% und erst 2023 wurde auf den aktuellen Steuersatz von 5,5% angehoben.
Nachdem die Landesregierung erst in 2023 die GrESt. erhöht hat, ist eine Senkung kein Thema. Im Landtag von Sachsen wurde das Thema zuletzt im Dezember 2022 behandelt, wie die Recherche auf landtag.sachsen.de zeigt.

Steuer auf den Immobilienkauf 2024 in größeren Städten

In der Tabelle 1 sind die Steuersätze für den Immobilienkauf ausgewählter Städte in Sachsen angegeben.

Tab. 1: Grunderwerbsteuer in größeren sächsischen Städten 2024

Grunderwerbsteuersatz in Steuersatz Grunderwerbsteuersatz in Steuersatz
Annaberg-Buchholz 5,50% Grunderwerbsteuer Leipzig 5,50%
Aue-Bad Schlema 5,50% Limbach-Oberfrohna 5,50%
Auerbach 5,50% Löbau 5,50%
Bautzen 5,50% Marienberg 5,50%
Bischofswerda 5,50% Markkleeberg 5,50%
Borna 5,50% Meißen 5,50%
Brand-Erbisdorf 5,50% Mittweida 5,50%
Chemnitz 5,50% Niesky 5,50%
Coswig 5,50% Oelsnitz 5,50%
Crimmitschau 5,50% Oschatz 5,50%
Delitzsch 5,50% Pirna 5,50%
Dippoldiswalde 5,50% Plauen 5,50%
Döbeln 5,50% Radeberg 5,50%
Grunderwerbsteuer Dresden 5,50% Radebeul 5,50%
Eilenburg 5,50% Reichenbach im Vogtland 5,50%
Flöha 5,50% Riesa 5,50%
Freiberg 5,50% Rochlitz 5,50%
Freital 5,50% Schkeuditz 5,50%
Glauchau 5,50% Schwarzenberg 5,50%
Görlitz 5,50% Sebnitz 5,50%
Grimma 5,50% Stollberg 5,50%
Großenhain 5,50% Torgau 5,50%
Hainichen 5,50% Weißwasser 5,50%
Hohenstein-Ernstthal 5,50% Werdau 5,50%
Hoyerswerda 5,50% Wurzen 5,50%
Kamenz 5,50% Zittau 5,50%
Klingenthal 5,50% Zschopau 5,50%

Beispiel Leipzig

Sie möchten ein Haus in Leipzig kaufen?
Auch in Leipzig kommen da Nebenkosten auf Sie zu:  Bei einem Kaufpreis von 450.000 Euro müssen Sie 450.000 € x 5,5% = 34.700 Euro an Grunderwerbsteuer dem Finanzamt überweisen. Dazu kommen in diesem Fall 16.065 Euro Maklerprovision, 6.750 Euro Notarkosten und schließlich noch 2.250 Euro an Kosten für die Grundbucheintragung. Damit belaufen sich die Nebenkosten auf 49.815 Euro. Mit unserem Immobilen Nebenkostenrechner können die relevanten Abgaben schnell für beliebige Kaufpreise ermittelt werden.

 

Grunderwerbsteuer in Leipzig Beispiel Kaufpreis 450.000 €

Abb. 1: Grunderwerbsteuer für den Hauskauf in Leipzig (Beispiel)in München. Quelle: immoscout.de

Steuereinnahmen in SN durch Grunderwerbsteuer

Wie hoch war das Steueraufkommen durch Grunderwerbsteuer in Sachsen in den letzten 10 Jahren. In der Abbildung 1 ist die Entwicklung dargestellt.

Die Steuereinnahmen durch Grunderwerbsteuer in Sachsen zeigten von 2014 bis 2023 eine variable Entwicklung. Im Jahr 2014 betrugen die Einnahmen 117 Millionen Euro. Es folgte ein starker Anstieg im Jahr 2015 auf 256 Millionen Euro. Die Zahlen sanken 2016 auf 154 Millionen Euro, um dann in den Jahren 2017 und 2018 wieder anzusteigen, mit Werten von 349 Millionen Euro und 338 Millionen Euro. Im Jahr 2019 stiegen die Einnahmen auf 379 Millionen Euro. Dieser Trend setzte sich 2020 mit 415 Millionen Euro fort und erreichte 2021 mit 436 Millionen Euro seinen Höhepunkt. Im Jahr 2022 wurden Einnahmen von 448 Millionen Euro verzeichnet. Die Zahlen für 2023 zeigen einen Rückgang auf 363 Millionen Euro.

Steuereinnahmen durch Grunderwerbsteuer in Sachsen nach Jahren

Abb. 1: Steueraufkommen durch Grunderwerbsteuer in Sachsen nach Jahren, 2014 – 2023. Quelle: bundesfinanzministerium.de

Monatliche Steuereinnahmen: mit 29,7 Mio. € keine Belebung im September 2024

Wie haben sich die Steuereinnahmen durch Grunderwerbsteuer seit 2022 auf monatlicher Basis entwickelt? Von einigen wenigen Ausreißern in 2022 abgesehen, stagnieren die Steuereinnahmen (Abbildung 2).

Grunderwerbsteuereinnahmen nach Monaten in Sachsen

Abb. 2: Grunderwerbsteuereinnahmen nach Monaten in Sachsen, 2022 – 2024. Quelle: bundesfinanzministerium.de

Im Jahr 2022 begannen die Einnahmen im Januar mit 32,8 Mio. € und stiegen im Februar auf 57,9 Mio. €, was den Höchstwert des Jahres darstellte. Die letzten Monate des Jahres zeigten weiter schwankende Einnahmen mit 21,9 Mio. € im Oktober, 32,0 Mio. € im November und 31,1 Mio. € im Dezember.

Im Jahr 2023 setzte sich der unbeständige Trend fort. Die Einnahmen im Januar betrugen 27,6 Mio. €, und im Februar stiegen sie leicht auf 28,1 Mio. €. Der März sah einen Anstieg auf 42,5 Mio. €, gefolgt von einem Rückgang im April auf 32,4 Mio. €. Im Mai und Juni fielen die Einnahmen auf 26,0 Mio. € bzw. 26,2 Mio. €. Im September betrugen die Einnahmen 27,2 Mio. €, und im Oktober fielen sie auf 23,5 Mio. €. Der November und Dezember schlossen das Jahr mit 33,5 Mio. € bzw. 34,0 Mio. € ab.

2024

Das Jahr 2024 begann mit stabilen Einnahmen von 28,0 Mio. € im Januar und einem Anstieg auf 30,8 Mio. € im Februar. Der März verzeichnete eine leichte Abnahme auf 30,7 Mio. €, bevor im April die Einnahmen auf 33,3 Mio. € stiegen. Der Mai brachte einen weiteren Anstieg auf 36,6 Mio. €, was den Höchstwert des Jahres 2024 darstellt. Im Juni sanken die Einnahmen jedoch drastisch auf 20,6 Mio. €. Dafür kann sich das Finanzministerium bzw. die Kommunen in Sachsen im Juli über deutliche Mehreinnahmen aus der GrESt. in Höhe von 44,1 Mio. Euro freuen. In den beiden folgenden Monaten sanken die Steuereinnahmen bereits wieder von 31,2 Mio. Euro im August auf 29,7 Mio. Euro im September 2024. Das ist nicht wirklich ein Turnaround.

Förderprogramme

Aktuell sind in Sachsen 2 Förderprogramme zum Wohneigentum aktiv:

  • „Wohneigentum ländlicher Raum“
  • „Familienwohnen“

Die Teilnahme an dem Förderprogramm Familienwohnen (Details)ist für Familien mit mindestens einem Kind möglich.
Das Förderprogramm Wohneigentum ländlicher Raum (Info hier) ist Kinder unabhängig. Mit günstigen Darlehen wird der Erwerb oder eine Sanierung einer Bestandsimmobilie. Gefördert wird außerhalb von Chemnitz, Dresden und Leipzig gelegenes Wohneigentum.

Für beide Programme bestehen Einkommensgrenzen von 100.000 Euro für Paare bzw. 60.000 Euro für Einzelpersonen. Für jedes Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 10.000 Euro.

Das Volumen für die Wohneigentumsförderung von bisher 105 Mio. Euro wurde im August 2024 nochmals um 30 Mio. Euro aufgestockt. Die Nachfrage war offenbar größer als erwartet.

Aussichten für 2025

Die Aussichten für die Wohnraumförderung in Sachsen im Jahr 2025 konzentrieren sich weiterhin auf den Ausbau von bezahlbarem Wohnraum, energetische Sanierungen und die Unterstützung von Familien. Es ist wahrscheinlich, dass die Förderung für energetisch hochwertige Modernisierungen und Sozialwohnungsbau fortgesetzt oder sogar erweitert wird, da diese Maßnahmen im Zusammenhang mit den Klimazielen und der Erhöhung der Energieeffizienz stehen​.

Die bereits 2023 eingeführten attraktiven Förderkonditionen für energetische Modernisierungen könnten aufgrund der anhaltenden Bedeutung von Klimaneutralität und steigenden Energiepreisen weitergeführt werden. Zudem ist mit einer fortlaufenden Unterstützung von sozial gebundenem Mietwohnraum zu rechnen, um den wachsenden Bedarf in Städten wie Dresden und Leipzig zu decken​.

Für Familien könnten weiterhin zinsvergünstigte Darlehen und Zuschüsse eine zentrale Rolle spielen, um den Erwerb von Wohneigentum zu fördern​. Dies ist besonders relevant, da sich die Baukosten durch Inflation und andere wirtschaftliche Faktoren voraussichtlich weiter erhöhen werden.
Die Mittel für diese Programme werden voraussichtlich im Doppelhaushalt 2025/2026 ebenfalls berücksichtigt (s. a. Steuerschätzungen), um den Druck auf den Wohnungsmarkt zu lindern und gleichzeitig die Bauwirtschaft zu unterstützen​.

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