Die meisten Privatpersonen werden lebenslang mit diesem Thema vermutlich keinen Kontakt bekommen: außenwirtschaftliche Meldungen. Bei Auslandsüberweisungen kann es aber doch dazu kommen. In diesem Artikel soll der Begriff kurz erklärt werden: Die Bundesbank erfasst für Ihre Statistik und zum internationalen Abgleich außenwirtschaftliche Transaktionen über eine Meldenummer.
Die meisten Privatpersonen werden lebenslang mit diesem Thema vermutlich keinen Kontakt bekommen: außenwirtschaftliche Meldungen. Die Bundesbank erfasst für Ihre Statistik und zum internationalen Abgleich außenwirtschaftliche Transaktionen über eine Meldenummer.
Inhaltsverzeichnis
Für Privatpersonen: Standard Meldenummer 00999995
Privatpersonen benötigen für die Abgabe der Meldung (AWV Meldepflicht) einer relevanten Auslandsüberweisung (Betrag >12.500 Euro) eine Meldenummer, zumindest muss eine solche auf dem Formular Z4 eingetragen werden. Die Bundesbank hat als Standard die Meldenummer 00999995 für Privatpersonen vergeben, die nicht regelmäßig grenzüberschreitenden Auslandsüberweisungen vornehmen. Diejenigen Privatpersonen die regelmäßige Auslandsmeldungen abgeben, oder Unternehmensbeteiligungen halten, müssen eine individuelle Meldenummer beantragen.
Firmen & Unternehmen & Selbstständige
Diese Gruppe benötigt immer eine Meldenummer, egal ob es sich um eine natürliche Person oder juristische Person oder eine andere Firmierung handelt. Der Antrag zur Mitteilung einer entsprechenden Nummer muss bei der Deutschen Bundesbank beantragt werden.
Banken Kreditinstitute
Kreditinstitute müssen keine eigene Nummer beantragen, da sie sich mit ihrer Bankleitzahl bei Meldungen von Auslandsüberweisungen legitimieren.
Meldenummer bei der Bundesbank beantragen: Antrag zur Erteilung einer Meldenummer über Formular
Das Formular „Antrag auf Mitteilung einer Meldenummer zur Abgabe von Meldungen im Außenwirtschaftsverkehr (AWV)“ ist bei der Bundesbank zu bekommen, die Kontaktdaten sind:
Deutsche Bundesbank
Servicezentrum Außenwirtschaftsstatistik
55148 Mainz
E-Mail: szawstat-dtazv@bundesbank.de
Fax: 06131 377-4711
Das Formular ist in Abbildung 1 dargestellt:
Ab. 1: Formular zum Antrag auf Erteilung einer Nummer zur Abgabe von Meldungen im Aussenwirtschaftsverkehr. Quelle: bundesbank.de
Durch den globalen Online Handel könnnen bei größeren Bestellungen inzwischen auch Privatpersonen von diesem Thema betroffen sein. Die Bundesbank hat dazu ein FAQ online gestellt.
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