Der deutsche Zoll auf www.zoll.deDer Begriff Zoll steht sowohl für eine staatliche Behörde als auch für eine Abgabe, die für Waren zu zahlen ist, die eine Zollgrenze passieren. Die Ausdrücke Border (englisch) und Douane (französisch) werden international für den Zoll genutzt. Auf der Internetseite www.zoll.de erklärt die Deutsche Zollverwaltung als Teil des Bundesministeriums der Finanzen ihre Aufgaben sowie die Pflichten deutscher Privatpersonen und Unternehmen bei Grenzüberschreitungen. Auch für die Bearbeitung der deutschen Kraftfahrzeugsteuer, für die Einnahme der Verbrauchsteuer für bestimmte Genussmitteln und Energieerzeugnisse sowie für die Einhaltung legaler Beschäftigungsverhältnisse ist der Zoll in Deutschland zuständig. Und hier finden Sie unseren Zoll in cm Rechner.

Geschichte: Zölle werden schon seit langer Zeit erhoben

Historische Dokumente und Darstellungen belegen, dass Zölle schon im Altertum erhoben wurden. Damals stellten die Zolleinnahmen eine wichtige Einnahmequelle für den Herrscher eines Landes beziehungsweise für einzelne Städte dar. Das hat sich bis heute grundlegend geändert, da die Erhebung von Zöllen weltweit immer weiter eingeschränkt wird. Wirtschaftswissenschaftler und Politiker haben erkannt, dass eine Zollabgabe ein Hemmnis darstellt, das den Handel beeinträchtigt.

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Im Jahr 1944 haben sich 44 Staaten der Welt im amerikanischen Ort Bretton Woods getroffen, um über die Zukunft der Weltwirtschaft zu verhandeln. In vielen Punkten konnte ein Ergebnis erzielt werden, so zum Beispiel in der Errichtung fester Wechselkurse für die einzelnen Währungen der betroffenen Länder. Die geplante Gründung einer Welthandelsorganisation fand jedoch mangels Übereinstimmung der Beteiligten nicht statt. Stattdessen wurde ein Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen geschlossen, das nach seiner englischen Übersetzung General Agreement on Tariffs and Trade mit GATT abgekürzt wird. Seit dem Jahr 1947 werden gemäß den GATT-Vereinbarungen Zölle weltweit abgebaut. Durch GATT kam es im Jahr 1995 doch noch zur Gründung einer Welthandelsorganisation (WTO), die seither dieselben Ziele bezüglich der Zollabgaben verfolgt.

Zoll ist eine Steuer

Wenn Waren aus dem außereuropäischen Ausland in den inländischen Wirtschaftskreislauf eingeführt werden (Import) oder wenn Waren den inländischen Wirtschaftskreislauf verlassen (Export), ist in vielen Fällen eine Abgabe in Form von Zoll zu zahlen. Daneben wird in Einzelfällen auch Durchfuhrzoll erhoben, wenn Güter eine Zollstelle oder ein bestimmtes Wirtschaftsgebiet passieren (Transit). Der Zoll wird nicht sofort fällig, sobald die Güter in einem Zollgebiet eintreffen. In vielen Häfen oder an Flughäfen finden sich Lagerhäuser, in denen unverzollte Ware eingelagert wird. Erst wenn der Importeur die Ware in den Wirtschaftskreislauf einbringt, muss er die Zollabgabe entrichten.

Die rechtlichen Grundlagen für den Zoll finden sich im Zollverwaltungsgesetz (ZollVG) und in der Abgabenordnung (AO), wonach der Zoll eine Steuer darstellt. Häufig wird die Zollabgabe mit der Einfuhrumsatzsteuer gleichgesetzt, die zeitgleich mit der Erhebung von Einfuhrzöllen entsteht. Es handelt sich jedoch um zwei verschiedene Abgaben, die für die Wareneinfuhr gezahlt werden müssen.

Da Zölle als Erschwerung des zwischenstaatlichen Handels angesehen werden, haben die Länder der Europäischen Union (EU) im Jahr 1968 eine Zollunion gegründet. Danach werden für grenzüberschreitende Lieferungen weder Zoll noch ähnliche Abgaben in Rechnung gestellt und die gelieferte Warenmenge unterliegt keinen Beschränkungen. Neben den Mitgliedsstaaten der EU gehören auch die Türkei, San Marino, Monaco und Andorra der Europäischen Zollunion an.

Folgende Produkte sind innerhalb der EU von der Zollfreiheit ausgenommen:

  1. Tabak und Tabakwaren
  2. Alkohol
  3. Kraftstoffe
  4. Kaffee
  5. Parfüms

Der Zoll, der für die oben genannten Güter berechnet wird, ist in allen EU-Staaten gleich hoch, da sie sich an den von derEU-Kommission festgelegten gemeinsamen Zolltarif halten. Mit den Ländern Liechtenstein, Norwegen und Island hat die Europäische Zollunion eine Freihandelszone gegründet, in der kein Binnenzoll verlangt wird. Für Waren, die verzollt werden müssen, legen diese Länder jedoch nicht den EU-Zolltarif zugrunde, sondern sie haben ihre eigenen Sätze bestimmt.

Wenn ein EU-Land Waren aus einem Drittland einführt, für die Zoll anfällt, stehen die Zolleinnahmen zu 75 % der Europäischen Union zu. Die restlichen 25 % darf das einführende Land als Verwaltungskosten einbehalten. Die Zolleinnahmen stellen eine direkt Einnahme der EU dar, die sich ansonsten hauptsächlich aus Beiträgen der Mitgliedsländer finanziert.

Wareneinfuhr aus einem Drittland nach Deutschland: Der Zollwert ist entscheidend

Wenn Waren aus einem Drittland nach Deutschland eingeführt werden, kann es vorkommen, dass sich der Preis für den Verbraucher sowohl durch eine Zollabgabe als auch durch die Einfuhrumsatzsteuer erhöht.

Dabei sind nach Artikel 23 und 24 der Zollbefreiungsverordnung alle grenzüberschreitenden Lieferungen frei von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, falls der Zollwert der Güter unter 22 Euro liegt. Bei einem Wert ab 22 Euro bis zu 150 Euro muss ebenfalls kein Zoll gezahlt werden, aber es wird Einfuhrumsatzsteuer fällig.

Für Alkohol, alkoholische Getränke, Kaffee, Tabakwaren und Tabak sowie Parfüm und Eau de Toilette fallen hingegen immer Zoll und Einfuhrumsatzsteuer an. Außerdem müssen für diese Produkte Verbrauchsteuern, wie Tabaksteuer und Alkoholsteuer, gezahlt werden.

Es spielt keine Rolle, durch welchen Kurierdienst oder welche Poststelle die Ware ausgeliefert wurde. Zoll und Einfuhrumsatzsteuer fallen sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen an. Genauso gilt die Zollbefreiung beziehungsweise die Steuerbefreiung für jeden Versender und Empfänger, egal ob privat oder gewerblich. Wenn eine Lieferung aus mehreren Paketen besteht, werden die einzelnen Packstücke zusammengefasst und ihr Gesamtwert wird berechnet.

Die Zollinhaltserklärung; CN 22, CN 23

Zur genauen Ermittlung des Zollwertes für Warensendungen außerhalb der EU empfiehlt es sich, wenn der Absender eine Zollinhaltserklärung an der Sendung anbringt. Die Zollinhaltserklärung muss unter anderem den Warenwert angeben, der einen der Berechnungsfaktoren für den Zollwert darstellt.

Es spielt keine Rolle, ob der Versand als Brief, Paket oder Päckchen erfolgt. Sobald sich Güter in einer Sendung außerhalb der EU befinden, muss je nach Warenwert die Zollinhaltserklärung CN 22 oder CN 23 ausgefüllt werden. Der Wert einer Sendung wird in der speziellen Währung Sonderziehungsrechte (SZR) ermittelt. Es handelt sich um eine künstlich geschaffene Währung, die der Internationale Währungsfonds (IWF) im Jahr 1969 erfunden hat. Der Internationale Währungsfonds legt auch den Wechselkurs der SZR fest. Exporteure müssen sich an folgende Regelungen halten:

  • bei einem Warenwert bis zu 300 SZR muss die Zollinhaltserklärung CN 22 ausgefüllt werden
  • bei einem Warenwert von mehr als 300 SZR muss die Zollinhaltserklärung CN 23 ausgefüllt werden

Der Zoll, die Deutsche Post oder andere Versandunternehmen halten Formblätter der Zollinhaltserklärungen bereit. Die Versender dürfen aber auch selbst gestaltete Formulare verwenden, sofern sie dieselben Angaben wie die amtlichen Vordrucke enthalten. Handelt es sich um eine Warensendung, muss neben der Zollinhaltserklärung eine Warenrechnung beiliegen, die die Zusammensetzung des Warenwertes genau angibt.

Der Zollwert, der nicht dem Warenwert entspricht, setzt sich zusammen aus:

  • dem Preis der Ware, den der Zoll entweder der Zollinhaltserklärung entnimmt oder den er selbst berechnet beziehungsweise schätzt
  • ausländischen Steuern, Abgaben oder Zöllen
  • der deutschen Zollabgabe
  • Verbrauchsteuern, zum Beispiel für Tabak, Alkohol oder Mineralöl
  • den Transportkosten von der europäischen Grenze bis zum ersten Bestimmungsort in Deutschland

Deutscher Zollkodex (ZK)

Im deutschen Zollkodex (ZK) sind sechs verschiedene Methoden beschrieben, nach denen der Zollwert berechnet werden kann. Es handelt sich um eine stufenweise Anordnung, wonach die Zöllner eine bestimmte Reihenfolge bei der Ermittlung des Zollwertes einzuhalten haben. Erst wenn die erste Methode kein plausibles Ergebnis zeigt, darf die zweite Stufe angewandt werden usw. Die Zollwerttreppe besteht aus:

  • Berechnung des Transaktionswertes der eingeführten Waren
  • Zollwert gleicher Waren
  • Zollwert gleichartiger Waren
  • Deduktive Methode
  • Methode des errechneten Wertes
  • Schlussmethode geschätzter Wert

Die Berechnung des Zollwertes ist vor allem für Waren wichtig, deren Preis unter 22 Euro liegt. Durch Hinzurechnung der Transportkosten oder anderer Abgaben kann der Wert so weit ansteigen, dass Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen ist. Das müssen auch Privatpersonen beachten, die über einen Online-Händler im Ausland außerhalb der EU Bekleidung oder andere Produkte kaufen, die sie nach Deutschland einführen.

Zollgrenze ist nicht in jedem Fall gleich Staatsgrenze

Deutsche Importeure müssen Einfuhrumsatzsteuer zahlen, sobald sie Güter aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland einführen. Dabei gehören nicht alle geografischen Teile Deutschlands zum steuerrechtlichen Inland. So existiert in der Schweiz die deutsche Gemeinde Büsingen am Hochrhein, die zu Baden-Württemberg gehört. Büsingen und die Nordseeinsel Helgoland zählen umsatzsteuerrechtlich nicht zum deutschen Inland, sodass für Einfuhren aus diesen Gebieten Einfuhrumsatzsteuer anfällt. Lieferungen nach Helgoland und Büsingen dagegen gelten aus Ausfuhrlieferungen, für die keine Steuern zu zahlen sind. Waren, die sich in den deutschen Freihäfen nach Kontrolltyp I, Cuxhaven oder Bremerhaven, befinden, bleiben bis zum Verlassen der Freihafenzone steuerfrei. Die Steuerfreiheit gilt auch für Waren, die sich auf Schiffen oder in Flugzeugen im internationalen Luftraum beziehungsweise in internationalen Gewässern befinden („Butterfahrten“).

 

Bitcoins unterliegen nicht der Umsatzsteuer