Bis zum 31. Dezember 1994 wurde in der Schweiz auf Waren und Dienstleistungen eine Warenumsatzsteuer (WUSt) erhoben, die am 1. Januar 1995 von der Mehrwertsteuer (MWST) abgelöst wurde. Sowohl innerhalb Europas als auch weltweit gehören die Schweizer Mehrwertsteuersätze zu den niedrigsten Steuersätzen und es gibt nur drei verschiedene Sätze (letzte Änderung zum 01.01.2018). Die Eidgenossen zahlen 7,7% MWST für die meisten Dienstleistungen und Handelsprodukte. Neben der regulären Umsatzsteuer in der Schweiz bestehen außerdem noch die ermäßigte Steuer von 2,5% sowie ein Sondersteuersatz von 3,7% für Hotelübernachtungen. Nutzen Sie unseren MwSt Rechner Schweiz.
Seit dem 1. Januar 2021 kann die MwSt online abgerechnet werden, in 2024 stehen keine Steuersatzänderungen an.
Änderungen 2024
In der Schweiz werden die Steuersätze zur Mehrwertsteuer zum 1. Januar 2024 angehoben: der Normalsatz steigt um 0,4% auf 8,1%. Der reduzierte Satz wird um 0,1% auf 2,6% und der Sondersatz für Beherbergung ebenfalls um 0,1% auf 3,8% angehoben.
Steuersatz | ab 1. Januar 2024 |
Normalsatz | 8,10% |
Reduzierter Satz | 2,60% |
Sondersatz für Beherbergung | 3,80% |
Diese Erhöhung ist Teil einer Maßnahme zur Finanzierung der Alters- und Hinterlassenenversicherung, die im September 2022 durch eine Volksabstimmung beschlossen wurde. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie ihre Buchhaltungssysteme und -prozesse entsprechend anpassen müssen, um die neuen Steuersätze korrekt anzuwenden. Insbesondere müssen sie sicherstellen, dass alle Rechnungen und Transaktionen, die Dienstleistungen betreffen, die im Jahr 2024 erbracht werden, die neuen Sätze berücksichtigen, unabhängig davon, wann die Rechnung gestellt oder die Zahlung erfolgt ist.
Diese Änderungen betreffen verschiedene Branchen unterschiedlich stark. Der Einzelhandel und die Gastronomie könnten direkt höhere Preise an die Verbraucher weitergeben, während exportorientierte Unternehmen weniger betroffen sein dürften, da sie ihre Produkte hauptsächlich ins Ausland verkaufen und die Mehrwertsteuer daher weniger Einfluss auf ihre Wettbewerbsfähigkeit hat.
Inhaltsverzeichnis
Schweizer Bundesrat diskutiert über die Mehrwertsteuer
Die Schweizer Verbraucher haben noch nicht viele Veränderungen der Umsatzsteuer erlebt. Bei der Umstellung von der Warenumsatzsteuer auf die Mehrwertsteuer Anfang 1995 legte der Schweizer Bundesrat zunächst zwei Steuersätze fest. Am 1. Oktober 1996 kam dann der Sondersatz für Übernachtungen in einem Hotel oder in einer Pension inklusive Frühstück hinzu. Der Sondersteuersatz darf auch dann zugrunde gelegt werden, wenn das Frühstück separat berechnet wird. Alle übrigen Mahlzeiten im Hotel oder in einem Restaurant wurden mit 8% besteuert. Nahm der Gast das Essen jedoch mit (Take-Away), musste er nur 2,5 % MWST zahlen.
Seit dem 01.01.2018 gelten aufgrund von Gesetzesänderungen diese neuen Steuersätze. Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Normalsatz | Sondersatz Beherbergung | Reduzierter Satz | |
---|---|---|---|
Steuersätze bis 31.12.2017 | 8,0 % | 3,8 % | 2,5 % |
– Auslaufende IV-Zusatzfinanzierung 31.12.2017 | -0,4 % | -0,2 % | -0,1 % |
+ Steuererhöhung FABI 01.01.2018-31.12.2030 | 0,1 % | 0,1 % | 0,1 % |
Neue Steuersätze ab 01.01.2018 | 7,7 % | 3,7 % | 2,5 % |
Aufgrund der Beendigung der Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung zum Jahresende 2017 (-0,4% MWST) sowie der Erhöhung der MWST-Sätze zur Finanzierung des Bahninfrastruktur-Ausbaus (FABI) ab 2018 um 0,1%.
Ermäßigte MWST
Neben dem regulären Steuersatz von 7,7% und dem Sondersatz von 3,7% gilt die ermäßigte MWST der Schweiz von 2,5% für folgende Produkte:
- Nahrungsmittel
- Leitungswasser
- Produkte des täglichen Bedarfs
- Getränke ohne Alkohol
- Zeitungen und Zeitschriften
- Tierfutter
- Pflanzen
- Samen und Setzknollen
- Bücher
- Medikamente
- Eintrittskarten zu Kulturveranstaltungen und Sportereignissen
Seit dem 1. Januar 2011 sind die heutigen Mehrwertsteuersätze in der Schweiz gültig, wobei es seit der Einführung im Jahr 1995 nur drei Erhöhungen gegeben hat. Allerdings sind die aktuellen Umsatzsteuersätze per Bundesbeschluss bis zum 31. Dezember 2017 befristet. Die MWST der Schweiz wurde ursprünglich für den Zeitraum 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2016 angehoben, um die Invalidenversicherung (IV) als Teil der Sozialversicherung des Landes finanziell zu unterstützen. Die Invalidenversicherung sorgt dafür, dass erkrankte Arbeitnehmer entweder eine Wiedereingliedermaßnahme in den Arbeitsmarkt oder finanzielle Unterstützung erhalten, um ihr Existenzminimum zu sichern. Wegen der Konjunkturlage der Schweizer Wirtschaft hat das Parlament des Landes schon im Jahr 2009 beschlossen, die erhöhte Mehrwertsteuer bis zum Jahresende 2017 beizubehalten. Wie oben beschrieben, gelten seit dem 01.01.2018 neue Steuersätze.
Schon seit dem Jahr 2013 diskutieren die Schweizer Politiker außerdem über eine Reform der MwSt.. Zu den derzeit gültigen drei Steuersätzen bestehen 29 Ausnahmen, deren Anzahl reduziert werden soll. Außerdem denken die Politiker über einen oder maximal zwei Steuersätze nach, um die Besteuerung zu vereinfachen. Bisher konnte jedoch noch keine Einigung erzielt wurden und zwei Versuche einer Mehrwertsteuerreform in der Schweiz sind gescheitert.
Umsatzsteuer „auf Alles“
Die MWST der Schweiz wird auf alle im Inland erbrachten Leistungen und gelieferten Gegenstände angewandt. Als Inland gelten nach Artikel 18 des Schweizer Mehrwertsteuergesetzes neben dem Staatsgebiet des Landes auch:
- das Fürstentum Liechtenstein
- die deutsche Enklave Büsingen am Hochrhein
- die italienische Enklave Campione d’Italia mit Sonderregelungen
- die nicht zum Schweizer Zollgebiet gehörenden Talschaften Sampour und Samnaun
- Schweizer Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 100000 CHF können sich entweder von der Steuerpflicht befreien lassen oder sie unterstellen sich freiwillig der Mehrwertsteuer.
Hier finden Sie einen Überblick der Eidgenössische Zollverwaltung EZV (www.ezv.admin.ch) zu den rechtlichen Grundlagen der Schweizer MwSt.
MwSt online via „ESTV SuisseTax“ oder „MWST-Abrechnung easy“
Die Schweizer Finanzverwaltung bietet ab dem 01.01.2021 die Möglichkeit, die Mehrwertsteuer online abzugeben. Dazu werden zwei verschiedene Varianten angeboten:
- ESTV SuisseTax (nur mit Account)
- MWST-Abrechnung easy (ohne Account
Die Variante ESTV SuisseTax bietet mehr Optionen als die Abgabe via dem System MWST-Abrechnung easy.
Für die Nutzung von ESTV SuisseTaxist eine einmalige Registrierung nötig, für das Login bestehen sind 2 Möglichkeiten.
Für die Nutzung von MWST-Abrechnung easy ist kein Account nötig.
Eine stabile Wirtschaft
Die Schweizerische Eidgenossenschaft ist eines der reichsten Länder der Welt mit einer sehr stabilen Volkswirtschaft. Die Schweiz ist kein Mitglied der Europäischen Union (EU). Trotzdem unterhält das Land zahlreiche Handelsbeziehungen zu seinen Nachbarstaaten Deutschland, Italien, Frankreich, Österreich und Liechtenstein sowie zu anderen europäischen und außereuropäischen Staaten. Bei der Welthandelsorganisation (World Trade Organization WTO), dem internationalen Währungsfonds (IWF), der Weltbank und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Cooperation and Development OECD) wird die Schweiz als Mitglied geführt.
Mit etwa 8,6 Millionen Einwohnern ist die Schweiz ein sehr dicht besiedeltes Land. Durch ihren sehr breit angesiedelten Industriesektor, gehört das Land zu einem der wohlhabendsten in der Welt. Da die Volkswirtschaft seit Jahren stetig wächst, liegt die Arbeitslosenquote hier auf einem sehr niedrigen Stand. Durch diese Umstände ist die Umsatzsteuer Schweiz auf dem niedrigsten Niveau in Europa.
Die Wirtschaft des Landes ist bekannt für ihre Innovationen, die Flexibilität, die Wettbewerbsfähigkeit und den stabilen Arbeitsmarkt mit einer dauerhalten Arbeitslosenquote von unter 4%. Die Produkte der Schweizer Unternehmen werden hauptsächlich ins Ausland exportiert.
Zu den Schwerpunkten der Schweizer Wirtschaft zählen nach Angaben des Auswärtigen Amtes in Berlin (http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Schweiz/Wirtschaft_node.html):
- Chemische Industrie
- Pharmaindustrie
- Maschinenbau
- Elektroindustrie
- Metallindustrie
- Feinmechanik (medizinische Instrumente, Uhren, Schmuck)
- Umweltschutztechnologie
- Finanzsektor (Banken, Versicherungen, Handel mit Rohstoffen in Zug und Genf)
Rückerstattung der Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer
Schweizer Bürger
Da die Schweiz nicht der EU angehört, können sich die Bewohner des Landes die Mehrwertsteuer erstatten lassen, die sie im europäischen Ausland zahlen. Dazu müssen sich die Schweizer Käufer bei einem Einkauf in Deutschland, Österreich, Italien oder Frankreich zusammen mit der Quittung an der Kasse einen Ausfuhrschein aushändigen lassen. Der ausgefüllte Ausfuhrschein muss zusammen mit der Rechnung für die gekaufte Ware am deutschen Zollschalter an der Grenze abgestempelt werden. Dazu muss der Käufer seinen Ausweis vorlegen, da nur Personen mit einem festen Wohnsitz in der Schweiz die ausländische Umsatzsteuer erstattet bekommen. Außerdem muss bei Einkäufen in Frankreich die eingekaufte Ware einen Mindestwert von 175 Euro haben, in Österreich müssen Schweizer Käufer mindestens 75 Euro ausgeben und in Italien liegt der Mindesteinkaufswert bei 155 Euro.
Nur für in Deutschland gekaufte Produkte müssen Schweizer Bürger keinen Mindestwert beachten. Der Mindesteinkaufsbetrag ist der Nettowert der Ware ohne die ausländische Mehrwertsteuer. Liegt der Warenwert bei 300 CHF oder darüber, müssen Schweizer Käufer außerdem beachten, dass sie bei der Einfuhr der Produkte in ihr Heimatland die MWST der Schweiz zahlen müssen. Da die Schweizer Steuersätze aber in jedem Fall unter der ausländischen Umsatzsteuer liegen, sparen Schweizer Einkäufer trotzdem bei jedem Einkauf außerhalb ihrer Landesgrenzen. Für Umrechnungen der Schweizer Währung kann unser Schweizer Franken Euro Währungsrechner kostenlos genutzt werden.
Deutsche Bürger
Auch deutsche Besucher können die MWST zurückerhalten, die sie bei einem Einkauf in der Schweiz bezahlt haben, wie die Eidgenössische Zollverwaltung hier erklärt. Dazu müssen die deutschen Käufer jedoch mindestens 300 CHF einschließlich der Schweizer Mehrwertsteuer ausgeben. Für Waren mit einem geringeren Wert gewährt die Schweiz keine Steuererstattung. Um die Steuer zurückzuerhalten, müssen die Besucher bei der Ausreise am Zollschalter das Formular „Ausfuhrdokument im Reiseverkehr“ vorlegen und von den Zollbeamten abstempeln lassen. Dazu ist es notwendig, die Schweiz über eine geöffnete Zollstelle zu verlassen. Allerdings sind die großen Grenzübergänge zwischen Deutschland und der Schweiz in der Regel rund um die Uhr besetzt. Am Flughafen und an kleineren Grenzen müssen die Käufer jedoch gesonderte Öffnungszeiten beachten, um ihre Waren anmelden zu können.
Geschichte
Leichte Senkung der Sätze zum 01.01.2018:
Zum Januar 2018 erfolgte eine Senkung bei dem regulären Mehrwertsteuersatz und dem Sondersatz für Beherbergungen. Dadurch reduzierten sich die Sätze auf 7,7% (vorher 8,0%) und 3,7% (vorher 3,8%). Hier finden Sie weitere Informationen zu Änderungen in 01.01.2018.
Leichte Erhöhung der MwSt in 2011
Im Jahr 2011 hat die Schweiz die Umsatzsteuer von vorher 7,6 Prozent auf 8,0 Prozent erhöht. Damit liegt die Umsatzsteuer Schweiz immer noch deutlich unter dem Stand der jeweiligen angrenzenden Länder.
Da die Umsatzsteuer nur für den inländischen Verbrauch anfällt, hat die Schweiz das gleiche Prinzip wie Deutschland.
Bis zum Jahr 1994 kam eine so genannte Warenumsatzsteuer zum Einsatz, diese wurde danach durch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ersetzt.
News
Dezember 2019 – Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV: Die Mehrwertsteuer wird weiterhin und zwar bis 2035 vom Bund der Schweiz erhoben. Die bisherige Lösung lief eigentlich zum 01.01.2020 aus.
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