Der Bundesgerichtshof (BGH) bemängelt die geringe steuerliche Kontrolle von Internetdienstleistungen von Unternehmen mit Firmensitz in Ländern außerhalb der Europäischen Union wie im EU-Ausland. Eine systematische Erfassung sei aktuell nicht möglich, wodurch erhebliche Steueransprüche bei der Umsatzsteuer nicht realisiert werden. Wenn die Anbieter ihre Umsätze verheimlichen, sei die Gefahr einer Entdeckung deshalb sehr gering. Obwohl das Bundesministerium der Finanzen ein Defizit bei Kontrollen zugibt wird offenbar kein Handlungsbedarf gesehen. Weiterlesen