Ein Bitcoin Währungsumtausch unterliegt nicht der Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer, wie ein Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg klarstellt. Der Kläger, der Schwede David Hedqvist, der Bitcoin Transaktionen über eine Online-Plattform betreiben will, bekam Recht. Nach dem EuG Urteil sind Bitcoins Zahlungsmittel, ähnlich den gesetzlichen Zahlungsmitteln und damit von der Umsatzsteuer befreit.