Bitcoins sind von der Mehrwertsteuer laut EuG Urteil ECLI:EU:C:2015:718 befreitEin Bitcoin Währungsumtausch unterliegt nicht der Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer, wie ein Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg klarstellt. Der Kläger, der Schwede David Hedqvist, der Bitcoin Transaktionen über eine Online-Plattform betreiben will, bekam Recht. Nach dem EuG Urteil sind Bitcoins Zahlungsmittel, ähnlich den gesetzlichen Zahlungsmitteln und damit von der Umsatzsteuer befreit.

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